Der Staat befindet sich eigentlich in der Klemme. Einerseits ist er zur Aufklärung von Straftatsvorbereitungen oder Straftaten die das Internet nutzen - also Kommunikationswege von Verbrechen - angewiesen. Das wäre ok. Doch anderseits - wie in den US - wird alles und jeder erst mal unter Generalverdacht gestellt. Warum: weil die Technik eben nicht anonym zwischen Gut und Böse unterscheiden kann. Sie kann nicht darüber unterscheiden, welche privaten Daten zum Zwecke eines Verbrechens dienen oder gegen Gesetze verstoßen. Um dies aufzuklären, müssten also permanent alle Daten der Nutzer rund um die Uhr ausgewertet werden. (Was personell ein Wahnsinn wäre) Doch sollte eigentlich das Prinzip gelten, erst wenn ein klarer Verdacht gegen eine Person vorliegt - also eine Fahndung gegen Personen festgelegt wurde. Die Freigabe der Privatsphäre im Internet für jeden faulen Rechtsanwalt - der sich leichte Kohle verdienen will und thematisch unaufgefordert für Institutionen Recherchen anstellt, dem sollten die Pfoten abgehackt werden. Wenn jemand über eine Internetadresse seinem Kumpel Musikdateien vermittelt, ist dies immerhin Privatsache. Der selbe Personenkreis könnte sich ja auch persönlich die Musikdaten überreichen - will da ein Rechtsanwalt sich hinter Bäume oder Hausflure verstecken? Die Perversion brauche ich wohl nicht weiter erläutern. Die Musikindustrie ist selbst schuld - weil sie horrende Preise und Gewinne machen will.
Die Entscheidungen zu ungunsten von Freiheitseinschränkungen und Missbrauchsmöglichkeiten durch die (Staats-)Sicherheitsbehörden gegen die Regierung der großen Koalition und hier Schäuble nehmen wie der Eurokurs zu.
Es stellt sich die Frage ob eine Regierung und eine CDU-Vorsitzende, deren Parteimitglied der Herr Schäuble ist, durch derartige Niederlagen ihrer "Schutzgesetze" nicht schon bei der Kabinettsbeschließung wissentlich den Tatbestand von Verrat an der Verfassung, in unserem Fall am Grundgesetz, schuldig machen?
Was würde Adenauer, immerhin am eigenen Leib die Schutzbedürftigkeit des Staates erleidet, tun?
Steht das "D" in CDU noch für "DEMOKRATISCHE"?
Und für die SPD gilt die gleiche Frage als Koalitionspartner!
Wer behält noch den Überblick über die Abmahnungen, Verbote, Aufhebungen von Gesetzen und ähnliches des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutze des Bürgers, gegenüber diesen unfähigen Politikern? Gott sei Dank gibt es - noch? - das BVG. Aber die meisten selbst- und sogenannten Berufspolitiker gehören zwischenzeitlich in die Wüste gejagt, denn keiner ist mehr bereit für sein politisches und fachliches Versagen durch Rücktritt die Verantwortung zu übernehmen.
Nachdem diese Clique der Unfähigen die Bürger nur noch knechten und Repression ausüben, stellt sich zunehmend die Frage, was wir Bürger zu tun haben. Es kann so nicht weitergehen!
Die FAZ sollte sich an die Spitze des zivilen, bürgerlichen Widerstands stellen und mit drei wesentlichen Punkten starten:
Erstens ist zu fordern, daß der Bürger über das Internet direkten Einfluß auf die politischen Entscheidungen ausüben kann. Genauso, wie es heute auch schon für einen Aktionär bei seiner Aktiengesellschaft möglich ist.
Zweitens ist zu fordern, daß die grundsätzliche, allgemeine Verfügbarkeit über Steuern eingeschränkt wird. Der Bürger kann und muß gewisse Zweckbindungen seiner Steuern vorschreiben können.
Drittens ist zu fordern, die Steuerverschwendung hinsichtlich der Strafbarkeit mit der Steuerhinterziehung gleichzustellen, da der Tatbestand das Gleiche ist.
Anders als in der Meldung behauptet, würden tatsächlich "Kommunikationsinhalte" auf Vorrat gespeichert werden, da der zu speichernde E-Mail-Header neben Absender und Adressaten auch den Betreff der Nachricht enthält.
MfG
Stephan Schleim
Was ist heute eine schwere Straftat und wie wird sie in 10 Jahren gewichtet. Wenn heute noch illegales Filesharen ein Bagateldelikt ist, kann es sein daß in 10 Jahren die Wichtung dieses Straftatbestandes sich in Richtung "schwerer Raub" entwickelt und das ist ein kein Bagateldelikt mehr. Ausserdem sollte man nicht vergessen, daß es Keinen gibt, der die Datenbestände der Telkos vor unberechtigten Zugriffen schützt und solche Zugriffe entsprechend unter Strafe stellt; und hierbei verweise ich ausdrücklich auf die Strafunfähigkeit juristischer Personen.
Die hier von den Bundesverfassungsrichtern gefällte Entscheidung könnte sich als Pyrrussieg entpuppen.
Gut, dass es das BVG gibt, ansonsten würden unsere Politiker und die durch sie bestückte Regierung völlig die Bodenhaftung verlieren und uns Bürger noch mehr kriminalisieren, als dies ohnehin schon der Fall ist.
Hoffentlich ringt sich das BVG schlussendlich dazu durch, die gesamte Datenspeicherung zu verbieten. Die Einschränkung auf "schwere Straftat" ist leider nur sehr wenig hilfreich, weil erstens die Definition einer "schweren Straftat" heute in Brüssel und nicht in Berlin vorgenommen wird und sich damit jeglicher parlamentarischer Kontrolle entzieht - das Parlament in Straßburg ist ja nur demokratische Inszenierung ohne Kompetenz - und zweitens somit der Katalog der "schweren Straftaten" quasi am BVG vorbei erweitert werden kann. So plant man beispielsweise in Brüssel den illegalen Musikdownload zur "schweren Straftat" zu erklären - sicherlich nicht das, was der Bürger als juristischer Laie hinter dem Begriff "schwere Straftat" erwartet. Also, hoffen wir einmal mehr auf den Mut der Richter in Karlsruhe, vorraussichtlich jedoch vergebens.
Hauptverhandlung. Das Gesetz ist mal wieder ein Beispiel für schlecht durchdachte und aktionistische Regierungsarbeit. Das die Bundesregierung es noch vor Veröffentlichung der extrem ungünstig ausgefallenen Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur Effektivität der VDS durch das Parlament peitschte ist da nur das Tüpfelchen auf dem I.
Die Zentrale Aussage der Max-Planck Studie:
"Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte."
Und das zum Preis der totalen Protokollierung von Nutzerspuren. Wobei z.B. bei Emails noch nicht geklärt ist, wie man Teile des Inhalts der Kommunikation (die Betreffzeile) von der Protokollierung ausschließen will/kann, da sie ja im zu speichernden "header" eingebettet sind.
Die Studie kann inzwischen beim BMJ heruntergeladen werden [1], eine Diskussion (auch der Vorgänge um die Veröffentlichung vor der Bundestagsabstimmung zur VDS zu verhindern) findet sich bei Netzpolitik.org [2].
[1] http://www.bmj.bund.de/files/-/3045/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf
[2] http://netzpolitik.org/2008/mpi-gutachten-zur-vorratsdatenspeicherung/
Das bedeutet eine schwere Niederlage für die Musikindustrie. Wenn Sicherheitsbehörden die Kommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten abrufen dürfen, dann darf die Staatsanwaltschaft diese nicht abrufen wenn irgendwelche Teenager Musik über das Internet tauschen.
Solche Verfahren wurden schon in der Vergangenheit von der Staatsanwaltschaft regelmäßig wegen geringfügigkeit eingestellt, aber die ermittelten Daten dienten dann privaten Abmahn-anwälten dazu massenhaft Jugendliche zu verklagen.
Dies hat jetzt wohl ein Ende, denn das Verfassungsrecht hat hier, völlig zu Recht, die Privatspäre und den Datenschautz höher eingeschätzt als das Profit Interesse von Abmahnanwälten der Musikindustrie.