Bundesverfassungsgericht

Vater muss unehelichen Sohn nicht treffen

Eltern können in der Regel nicht gegen ihren Willen zu Kontakten mit ihren getrennt lebenden Kindern gezwungen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinem unehelichen Sohn ablehnt.

Lesermeinungen zum Beitrag

02. April 2008 15:03

Ein zeitgemäßes Urteil...

Marzo Matto (maerzc)

...gegen die Verantwortungsethik, die immer konsequenter ausgeblendet wird. Hat sich das BVerfG Gedanken gemacht, daß solches Verhalten - neben dem vermeintlich „liberalen“ Abtreibungsrecht - eine weitere taktische Blaupause dafür liefert, wie man sich als Vater der Verantwortung für sein leibliches Kind entziehen kann? Natürlich kann niemand zu Liebe gezwungen werden, aber die Weigerung, überhaupt Kontakt zu seinem Kind, einem absolut wehrlosen Menschen, aufzunehmen, ist unglaublich verantwortungslos und tatsächlich widerlich.
Wer wie Leser Koch und andere Pflichterfüllung und Gesetzestreue für ausreichend hält, sollte sich z.B. in Siegfried Lenz’ „Deutschstunde“ ein Bild über die „Freuden der Pflicht“ machen und wohin das führen kann. Es gibt auch ohne Gesetzgeber einen Unterschied zwischen gesetzestreuer Pflichterfüllung und Rechtschaffenheit, deren Basis für mich die untrennbare Bejahung von Freiheit und Verantwortung ist. Alles andere manifestiert nur libertäre Willkür - ganz im Sinne des Zeitgeistes.

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02. April 2008 11:23

Liebe kann man

Patricia Jung (jungpf)

Nicht erzwingen, weder durch gesellschaftlichen Druck noch mit Zwangsgeld. Für Entwicklung des Kindes ist es nicht gut mit einem Vater Umgang zu haben, der ihn bewusst oder unbewusst spüren lässt, dass er nicht will. Hier haben zwei Erwachsene unverantwortlich gehandelt, das Kind darf es ausbaden. Verantwortlich zu handeln, wäre gewesen, keine Affäre ein zugehen. Hier sind sowohl Mann wie Frau gefragt. Es kann immer etwas passieren. Wahrscheinlich haben Illusionen zu Zeugung des Kindes geführt. Bedauerlich ist, dass Menschen, die nicht in der Lage selbst moralisch zu handeln, den Scherbenhaufen wieder den Gerichten servieren. Ich hoffe nur, dass nicht staatliche Zwangsbeglücker versuchen Zwangstreffen zum Wohle der Kinder organisieren. Alles was ein Kind braucht, wie Liebe, Geborgenheit und Stabilität, kann man nicht erzwingen. Man kann nur dafür sorgen, dass Eltern emotionale Fähigkeiten entwickeln um gute Eltern zu sein. Hier kann man den Schaden nur minimieren.

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02. April 2008 09:50

Geschwätz

St. Koch (Pensacola)

Da sind sie alle wieder - die schockierten Softies und zeternden Moralapostel.
Einerseits die Gleichberechtigung der Frau fordern, andererseits das Patriarchat anbeten - ja was denn nun ?
Lese ich z.B. User milzbrand, der von "widerlichen Menschen" faselt, dann will ich auch Fragen wie diese stellen dürfen: Wer hat eigentlich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft die einzige Entscheidungsmöglichkeit ob aus einem einvernehmlichen Geschlechtsakt die Zeugung eines Kindes wird ? Zu einem einvernehmlichen Geschlechtsakt (incl. Verhütung) gehören übrigends immer zwei. Wenn der potentielle Vater später "Nein." sagt und die Mutter in spé ein "Jetzt erst recht." zurückgibt - was wird dann wohl passieren ? Klar - das Kind wird geboren ob der Vater will oder nicht. Doch nun wollte die Mutter das -im Kampf gegen den Vater- unnütze Druckmittel loswerden. Im vorliegenden Fall angewandte "Kind-zum-Vater-oder-insHeim"Taktik- der Mutter ist widerlich, sonst nichts.

Der "widerliche" Mensch von dem Sie, User milzbrand, sprechen hat seine gesetzlichen Pflichen stets und pünktlich erfüllt und keine sonstigen Ansprüche angemeldet. Einige alleinerz. Frauen würden sicher gern mit dieser Mutter tauschen. Und erzwungene "Vaterliebe" gibt es nicht.

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01. April 2008 18:10

Das ist glatter Unsinn,aber es ist rechtswirksam. Das darf man nur respektieren.

Daniel Kleiner (Kleinermann1)


Einen Kommentar darf man vielleicht trotzdem schreiben.
Wenn dieser Vater fuerchtet,dass seine Ehe daran zerbrechen koennte,dass er seinen uneheleichen Sohn (manchmal) treffen wuerde ist ein grenzenloser Bloedsinn.
Dass eine solche Ehe nichts Wert ist,die verlangt,dass ein anderes Kind seinen Erzeuger(vaeterlicherseits) nicht treffen darf,wird auf dem Haufen von gescheiterten Ehen enden.Das ist so sicher,wie das Amen,nach manchem Gerichtsurteil...
(Oder heisst das anders?)

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01. April 2008 16:28

eine Schande, damit vor Gericht zu gehen...

daniel becker (milzbrand)

Das Urteil, in seiner Begründung verstehe ich zwar vollkommen und unterstütze dies auch. Einen Vater zu zwingen, sein Kind zu sehen, hilft dem Kind wahrscheinlich sicher weniger in seiner Entwicklung, als wenn sich der Vater einfach aus dem Staub macht.... nun denn...

Was mich an diesem Artikel jedoch wirklich schockiert, ist die Schande des Vaters bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und das Paradoxon, dass es auch gerecht ist ihm Recht zu gegeben. Zwar ist es seine Pflicht, sich um sein Kind zu kümmern - zwingt der Staat ihn jedochmit allen Mittel, dieser Pflicht nachzukommen schadet man dem Kind... paradox....

Dennoch: Was ist das für ein widerlicher Mensch, der sich derart weigert, sein eigenes Kind zu sehen, dass er durch alle Instanzen geht?Und was ist das für ein Mensch, der bei einem Seitensprung neben seiner Ehe ein Kind zeugt und diesen Seitensprung als Rechtfertigung anführt, um seine Ehe zu schützen? Sorry, auch wenn diesem Mann (irgendwie) auch noch Recht zu geben ist - sollte er sich gefälligst in Grund und Boden schämen!

Dieses Land braucht dringend einmal wieder mehr Menschen, die sich um ihre Kinder kümmern. Verdammt - es ist deine Pflicht!

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01. April 2008 15:03

BVG entscheidet mit grosser Umsicht und Verstand

Peter Slater (Wales-Rhondda)

Also solche guten Entscheidungen wurden in Grossbritannien nie gefallt werden, aber Deutschland hat grosses Gluck mit dem BVG und starkt endlich die Rechte des Kindes und auch Vater werden fast ausschliesslich benachteiligt, wenn es um Familiensachen geht und stehen haufig vor dem finanziellen aus. In diesem Falle hat das Gericht zugunsten des Vaters entschieden, was neue Familientragodien ausschloss. Gut, das Kind hat Rechte gegenuber seinen Eltern nur muss das Kind/ Jugendlicher auch wissen, das es auch Pflichten gegenuber Eltern haben. Grundsatzlich ist das Erwachsenwerden in dieser von der materialistischen Gesellschaft viel viel schwieriger und das BVG sollte helfen und Gewaltspiele von Playstation und im Fernsehen einschranken, denn auch Eltern haben das Recht, Kinder ohne Gewaltsachen aufziehen zu durfen. In den Schulen haben Kinder das Recht, vernunftigen Unterricht zu bekommen, aber das Kind/Jugendlicher muss auch bereit sein, Hausaufgaben zu erfullen.

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01. April 2008 13:54

Widerliche Auseinandersetzung widerlicher Eltern

B. Lehmann (lemdax1)

Oh je, was tut mir dieser Junge leid. Ein trojanisches Baby, dass nicht angenommen wurde. Was sind das für scheußliche Menschen, diese Eltern. Ich denke nicht, dass man sein Kind in ein Heim geben muß, nur weil man arbeitslos ist und habe auch kein Verständnis, dass ein Vater sein Kind einfach ignoriert, nur weil er der Austragung nicht zugestimmt hat. Wer kein Kind haben will, kann verhüten und wer nicht verhütet, kann sich dann auch kümmern- gilt für beide und nicht nur finanziell. Es ist dem Kind wohl wirklich zu wünschen, dass es mit diesen abscheulichen Eltern nicht mehr belastet wird und eine liebende Pflegefamilie findet. Diese juristische Auseinandersetzung ist doch einfach nur widerlich.

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01. April 2008 13:40

Unsachliche und falsche Überschift der FAZ

Ralph Gutschmidt (ragoutc)

Herabsetzende Begriffe wie das "unehelich", das schon lange aus dem deutschen Sprachschatz ausgemerzt ist, hat das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich nicht gebraucht.

Das Gericht hat entschieden, dass grundsätzlich kein Elternteil, egal ob Mutter oder Vater, egal ob verheiratet, egal mit wem, egal ob unverheiratet. Die FAZ-Überschrift deutet aber fälschlich an, dass das Urteil nur für Väter gilt, die nicht mit der Mutter verheiratet waren. Sie ist daher nicht nur völlig unsachlich sondern auch noch inhaltlich falsch!

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01. April 2008 13:26

An das Kind denkt ja keiner...

Christian Köhler (Advokaat30)

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass nicht alle Erwachsenen dazu berufen sind, optimale Eltern zu sein. Das müssen sie auch nicht. In dem Fall erscheinen aber beide Teile als ziemliche Versager. Die Mutter lädt ihr Kind im Heim ab. Das ist zwar immer noch besser, als wenn sie es daheim prügelt oder vernachlässigt, aber was hindert sie daran, ihr Leben so weit in den Griff zu kriegen, dass sie sich selber um den Jungen kümmern kann? Der Vater - na schön, wenn er nicht will - hat nach anderen Medienberichten kein Problem damit, die Alimente für sein unerwünschtes Kind von seiner Ehefrau aufbringen zu lassen, weil er selber keinen Job findet.
Das beste wäre wirklich, diesem bedauernswerten Jungen schnell gute Adoptiveltern zu suchen und seine »Erzeuger« da zu lassen, wo sie sind, aber auf keinen Fall bei ihm.

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01. April 2008 13:25

wer denkt an das kind?

katja stichter (supreme)

diejenigen herrschaften, die sich um paragraphen und durchsetzbarkeiten streiten, erscheinen um keinen deut besser als die biologischen eltern des betroffenen kindes. wer denkt eigentlich an dieses bedauernswerte wesen, das aus dem unvermögen zu verhüten und dem egoismus zweier ach so erwachsender leutchen entstehen mußte und - wenn man den artikel so nimmt wie er geschrieben wurde - unfaßbarer weise ins heim geschoben wurde!!!!!!?
da wird nur gestritten, wie der erwachsene im allgemeinen seinen kopf aus der schlinge "kind" ziehen kann und die männer im speziellen beweinen ihre benachteiligung in der rechtsprechung.
doch wer verdient denn im schnitt besser?
allerdings erscheint die person der mutter in diesem fall gleichsam übel, da sie ja nicht einmal im stande scheint, für sich selbst zu sorgen.
bei solchen erwachsenen ist einfach kein platz für den gedanken des kindwohls, obwohl sie selbst den eindruck eigensüchtiger kleinkinder vermitteln...

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01. April 2008 12:59

Gefühle

Gabriele Baumgarten (GabiB)

Verhütungsmittel sind auch in unserem "Zeitalter" noch nicht zu 100 Prozent sicher. Ob das Kind für oder gegen den Willen des Vaters empfangen wurde ist m.E. jetzt auch nicht mehr wichtig. Ich finde die Rechte des Kindes wiegen schwerer.
Die "Risiken" beim Verkehr sind ja hinreichend bekannt, das heißt der Vater hätte sich das schon vorher überlegen müssen. Damals war ihm seine Ehe aber wohl nicht soviel wert. Die Verantwortung einfach auf die Frau abzuschieben ist da zu einfach, sagen wir mal typisch Mann......SPAß JA, VERANTWORTUNG NEIN !!

Außerdem: der Vater wird nicht ohne Grund jeglichen Kontakt zu dem Kind verweigert haben: so können Vatergefühle erst garnicht entstehen.



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01. April 2008 12:55

Geliebte ja, Verantwortung nein.

Alexander Viktor (fanucviktor)

Es scheint immer wieder das gleiche zu sein. Hat man sonst keine Probleme, sucht man sich eine Beischlafmöglichkeit. Das Resultat aus wilden Nächten wird dann mit Geld beiseite geschoben, da man mit Geld in dieser Republik so gut wie alles bewegen kann.

Was heitßt da "ein Kontakt ist nicht zumutbar". Er ist es sicherlich. Denn Kinder können nicht die Suppe auslöffeln, die ihnen verantwortungslose Eltern eingebrockt haben. Auch kann die Gesellschaft nicht dann einspringen, wenn erwachsen gewordene Kinder wegen einer schlechten Kindheit, und nicht vermittelten Werten, sowie Geborgenheit und Fürsorge, zu Straftätern werden. Hier sollte die Verantwortung der Eltern über die Volljährigkeit gelten.

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01. April 2008 12:28

Vater werden ist nicht schwer - Vater sein dagagen sehr

ronald wernecke (ronaldW)

Das hat Wilhelm Busch schon gewußt.
Das Gericht hätte dem Vater, der sich offenbar nicht gegen sein jetzige Partnerin durchsetzen kann, helfen können.
Kinder sind generell immer die Geschädigten.

Ein Partnerin, die vorhandene Kinder nicht anerkennen kann, ist einfach unerträglich.

Ein solche Beziehung kann langsfristig nicht funktionieren - warum nich gleich etwas dagegen tun?

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01. April 2008 12:04

@Claus Behrens

Philipp H. (Penta)

Hallo Herr Behrens, wieso regen Sie sich denn so über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zwischen Eheleuten auf?
Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet (§ 1353 I 2 BGB). Es gibt keinen Katalog der ehelichen Pflichten. Wohl aber Beistandspflicht, Mithilfe, psychische Stützung. Strittig ist, wie weit § 1353 BGB zwingendes Recht ist und wie weit Vereinbarungen über den Eheinhalt zulässig und bindend sind.
Eine Klage auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft ist auch immer noch möglich. Die Herstellungsklage ist Ehesache (§ 606 ZPO); zuständig ist das Familiengericht. Das Urteil betrifft allerdings eine an sich unvertretbare Handlung. Es ist auch nicht vollstreckbar (§ 888 II ZPO). Aber man merke sich: es GIBT durchsetzbare Ansprüche der Ehegatten gegeneinander, und die gibt es seit 1896.

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01. April 2008 11:53

Endlich!

Philipp H. (Penta)

Endlich ein väterfreundliches Urteil vom sonst so misandristisch urteilenden BVerfG! Ich bin mehr als positiv überrascht, nachdem es uns Männern die letzten Jahre immer schwerer gemacht wurde, mit unseren Kindern und (ex?)Frauen auf einem akzeptablen Level zu kommunizieren - siehe z.B. plötzlich illegale Vaterschaftstests, kaum bis keine Mitbestimmung was Besuchszeiten angeht, usw.

Für die Kinder wird die sowieso schon schlimme Situation des "sich abgeschoben fühlens" durch Zwangs-Treffen mit einem Elternteil auch nicht verbessert.
Die Kinder aus solchen Beziehungen können einem jedenfalls nur leid tun und eigentlich sollte der vorliegende Fall nur eine einzige Diskussion anfachen: wird in unseren Schulen und in den Medien zu wenig über Verhütung aufgeklärt?

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