Aufklärungsflüge der Bundeswehr

Wann beginnt ein bewaffneter Einsatz?

Von Reinhard Müller, Karlsruhe

12. Februar 2008 Bündnisroutine oder bewaffneter Einsatz? Diese Frage dürfte das Bundesverfassungsgericht noch häufiger beschäftigen. Am Dienstag verhandelte der Zweite Senat über die Klage der FDP-Bundestagsfraktion gegen den Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei während des Irak-Krieges im Frühjahr 2003. Damals hatten die Karlsruher Richter einen Eilantrag der Freien Demokraten abgelehnt.

Es bleibt aber die Grundfrage, die auch eine der Gewaltenteilung ist: In welchen Fällen muss der Bundestag zustimmen - und wann kann die Regierung allein entscheiden? Diese Streitfälle sind eine Folge der Karlsruher Awacs-Entscheidung von 1994, als der Zweite Senat die Bundeswehr ein Parlamentsheer nannte und forderte, der Bundestag müsse grundsätzlich (außer bei Gefahr in Verzug) jedem bewaffneten Einsatz vorab zustimmen; notfalls seien die Soldaten zurückzuholen.

„Im Zweifel für das Parlament“

Die FDP, die schon jenes Urteil erstritten hatte, ist der Ansicht, dass der damalige Einsatz von deutschen Soldaten alles andere als Nato-Routine war: Die Türkei hatte - in dieser Form erstmalig in der Bündnisgeschichte - um Schutz vor einer möglichen Bedrohung durch den Irak gebeten. Eine für den Staat so wesentliche Entscheidung darf nach Ansicht der Freien Demokraten nicht allein der Regierung überantwortet werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, selbst Oberst der Reserve, erinnerte in Karlsruhe daran, dass die Bundesregierung sogar das Parlament um Zustimmung ersucht habe, als es um den Einsatz eines Sanitätsflugzeugs nach Ost-Timor ging. Der Grundsatz müsse lauten: „Im Zweifel für das Parlament“.

Nicht die Überwachung einer Fußballweltmeisterschaft

Demgegenüber bemühte sich die Bundesregierung, den Einsatz über der Türkei als Bündnisroutine erscheinen zu lassen: Generalleutnant Johann-Georg Dora, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und 2000 bis 2003 Kommandeur der Awacs-Einheit, bekräftigte mehrmals den „reinen Routineauftrag“ der insgesamt vier Flugzeuge, die „unbewaffnet und ungeschützt“ damals den Luftraum über der Türkei aufklärten - und zwar unter den allgemeinen Nato-Einsatzregeln.

Allerdings wurde während der ausführlichen Schilderungen Doras über die Aufgabe dieser Nato-Flugzeuge im Allgemeinen und über der Einsatz im Besonderen deutlich, dass es eben doch nicht das gleiche war wie die Überwachung einer Fußball-Weltmeisterschaft. Die Regeln wurden spezifiziert; es sei schon ein „besonderes Umfeld“ gewesen. Berichterstatter Udo Di Fabio fasste das in die Frage, ob nicht die Bündnisroutine spätestens mit dem Beginn des Irak-Krieges durchbrochen gewesen sei.

Nato-Einsatz nicht gleich Alliierten-Krieg

Auf die Frage, was genau geschehen wäre, wenn Deutschland seine Soldaten aus den gemischten Besatzungen der Flugzeuge abgezogen hätte, sagte der General, das sei „nicht vorstellbar“. Denn wenn das Land sich zurückzöge, das sich traditionell bei der Führung der Awacs-Truppe mit Amerika abwechselt, dann fehle die Zustimmung für die von allen gemeinsam beschlossene Operation.

Und was wäre geschehen, falls irakische Flugzeuge die Türkei angegriffen hätten? Dann hätten die Nato-Flugzeuge durchaus eine Feuerleitfunktion übernehmen können und türkische Flugzeuge führen können. Dora bemühte sich hervorzuheben, dass der Nato-Einsatz strikt vom Krieg der Alliierten gegen den Irak zu trennen sei - obgleich das selbstverständlich etwa für seine amerikanischen Kameraden nicht immer einfach gewesen sei.

Streit um Nuancen

Die mündliche Verhandlung zeigte, „wie sich Routine entfaltet“, wie der Prozessbevollmächtigte der FDP, der Frankfurter Völkerrechtler Michael Bothe, vor dem Zweiten Senat sagte. Er sei mehr auf die Begründung des Senats gespannt als auf das Ergebnis. Der Prozessvertreter der Bundesregierung, Joachim Wieland, Staatsrechtslehrer in Speyer, erhofft sich von der Entscheidung Rechtssicherheit und „eine gewisse Befriedung“.

So weit auseinander lagen die beiden Seiten auch in den Augen des Senats nicht. „Sie streiten um Nuancen“, sagte der scheidende Vizepräsident Winfried Hassemer, der nun noch so lange im Amt bleiben muss, bis SPD und Union sich auf einen Nachfolger geeinigt haben.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das nach langer Denkpause aufgrund des Awacs-Urteils von 1994 geschaffen worden war, sorgte offenbar nicht für ausreichende Klarheit. Es spricht von einem zustimmungsbedürftigen „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“, „wenn Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind“.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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