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Lesermeinungen zum Beitrag
Doktorandenstellen
19.02.2008, 11:23
Interessant, dass man sich hier darüber beschwert, für eine Doktorandenstelle "nur" 800 Euro bezahlt zu bekommen - fragen Sie doch mal einen Juristen (oder BWLer oder Geiseswissenschaftler), ob er dafür bezahlt wird zu promovieren! Diese Doktoranden leben entweder von Stütze oder von irgendwelchen Jobs, die sie nebenbei und unabhängig von der Diss. machen - was diese natürlich erheblich verlängert. Die naturwissenschaftlichen Doktoranden sind doch enorm privilegiert, und Sie beklagen sich auch noch.
 
Cui Bono?
16.02.2008, 20:22
Der streitende Praktikant wird unter Umständen in Zukunft eine ausreichend oder gut dotierte Stell bei einer Gewerkschaft einnehmen können - für eine Beschäftigung in einer Spitzen Kanzlei dürfteeine Klage dagegen keine gute Empfehlung sein. Ich frage mich dabei, ob nicht jeder Kandidat die Frage seiner Vergütung selbst entscheiden darf. Auch hier erkenne ich keinen Unterschied zum Doktoranden, der seine Kariere auch für einen "Hungerlohn" mit einer Doktorwürde fördern möchte. Und hier gilt auch oft, je besser die Doktoranden Stelle besoldet wird, desto länger dauert es in der Praxis bis zum Abschluß.
 
Neid und Missgunst
Ich kann meinem Vor-Schreiber nur zustimmen. Wenn man sich die Leserbriefe durchschaut, dann entdeckt man fast nur Neid und Missgunst.

Warum?

Warum sind beispielsweise BWL\'er auf die angeblich so tollen Gehälter von Juristen so neidisch? Ist es nicht der freie Markt, den die BWL\'er doch so preisen, der dieser Gehälter festsetzt? Falls bei den Juristen, was der Neid nahelegt, offenbar weitgehend überdurchschnittliche Gehälter gezahlt werden, dann fragt sich doch, warum die Leser nicht selbst diesen tollen Studiengang gewählt haben?

Eine Promotionsstelle mit einer Tätigkeit als Volljurist zu vergleichen ist überdies ein Äpfel und Birnen Vergleich. Wer promoviert, der tut dies für seine eigene Karriere und ggf. auch für die Wissenschaft, nicht aber als entgeltliche Dienstleistung für andere. Ein angestellter Volljurist erbringt jedoch eine Dienstleistung für andere. Dass eine solche Tätigkeit, die bei einer durchschnittlich laufenden Rechtsanwaltskanzlei einen x-fach höheren Gewinn für den Arbeitgeber einbringt, nicht mit 1000 Euro vergütet werden darf, liegt auf der Hand. Das hat mit Standesdenken nichts zu tun, sondern dient lediglich dem Schutz des schwächeren Teils gegen unangemessene Ausnutzung.

 
Richtiges Urteil
11.02.2008, 14:16
Offenbar alle Beiträge der Leser-Kommentatoren zeigen eine typische und herrlich deutsche Eigenschaft, nämlich reinen Neid...Anstatt zu überlegen, welche Rückschlüsse sich aus dem Urteil ganz grundsätzlich ergeben, fangen Sie sogleich an, über Ihre eigene Situation zu klagen und sich über die Juristenschaft (auch noch als Kollektiv!) zu ereifern. Dabei geht Ihnen leider auch die Bereitschaft ab, den Hintergedanken des Urteils zu erkennen, der sich unproblematisch auf Ihren jeweiligen Beruf übertragen lässt: Man analysiert die Marktstruktur und vergleicht den angebotenen Lohn mit dem auf dem Markt üblichen und angemessenen Lohn.

In einer MARKTWIRTSCHAFT ist es der Markt, der den Preis der Leistung definiert. Das gilt übrigens auch für Naturwissenschaftler, WIWIS und alle anderen. Mit Planwirtschaft hat das nichts zu tun...Das sollte Ihnen aufgefallen sein. Es scheint mir aber so, als ob Sie selbst bestimmen wollten, wer wieviel verdienen darf...

Zum Glück ist das nicht so.

Wenn Sie mit Ihrem Gehalt unzufrieden sind, dann fragen Sie sich und Ihren Arbeitgeber, ob der Markt mehr hergibt und eventuell auch bei Ihnen zu wenig gezahlt wird (anstatt immer wieder zu klagen, dass andere unverschämterweise mehr verdienen als Sie).

 
wieso nur Juristen!!
11.02.2008, 11:21
Bei dem Artikel stellt sich mir die Frage, warum es nur um Juristen geht! In anderen Bereichen geht es den Akademikern genauso, bspw. im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Bereich. Ich selber bin Betriebswirt und momentan arbeitslos, ich würde zwar auch gern eine Stelle mit einer neidrigeren Qualifikation annehmen, aber an diese kommt man nicht heran, da selbst als Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich eher un- und angelernte Kräfte eingestellt werden, um fachleute nicht bezahlen zu müssen. Aber kaum geht es um Juristen, da wird gleich geklagt, da es um ihren Stand geht! Wieso sollte es auch nicht mal Wettbewerb im juristischen Bereich geben, wo viele Juristen doch für Konkurrenz und Wettbewerb sind - aber nur nicht im eigenen Bereich, da fangen sie gleich an zu klagen!
 
Einstiegsgehälter von Naturwissenschaftlern
11.02.2008, 10:59
Es ist schön, daß bei Juristen ein Einstiegsgehalt von 1000€ als sittenwidrig gilt. Es wäre aber noch schöner, wenn sich auch mal jemand mit den Gehältern von naturwissenschaftlichen Doktoranden beschäftigen würde. Als Diplom-Absolvent ist es nötig, um eine wissenschaftliche Karriere machen zu können, eine Doktorarbeit an das Studium anzuschließen. In aller Regel bekommt man dafür eine halbe Stelle , was im Osten ~950€ brutto sind. Bekommt man (wie in meinem Fall) z.B. statt einer Stelle ein Stipendium (weil man einen besonders guten Abschluß gemacht hat), sind dies in Meck-Pomm sogar nur 812€ (zuzüglich eines Krankenkassenzuschusses von 102€, wobei man aber regulär ~130€ an Beiträgen zahlt). Damit wird man quasi für gute Noten und ein schnelles Studium bestraft.

Ohne einen Doktor-titel ist es allerdings unmöglich, Karriere zu machen (weder in der Industrie noch an der Universität); und eine 50 Studen-Woche ist schon eine Seltenheit, denn meistens ist es noch mehr.

Wozu sollte man also noch eine Naturwissenschaft studieren? die Gehaltsaussichten können es jedenfalls nicht sein, die einen locken...
 
Aha, jetzt also auch ein Mindestlohn für Juristen!
11.02.2008, 10:50
Natürlich sind die angebotenen Einstiegsgehälter unerfreulich, untypisch sind sie allemal nicht. Nicht nur Juristen haben Schwierigkeiten, in den ersten Berufsjahren ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Was nun? Ein berufsgruppenspezifischer Mindestlohn für alle? Ein bestimmter Prozentsatz des durchschnittlichen Berufsgruppeneinkommens als Mindestlohn? Das wäre eine erschütternd bestandssichernde Planwirtschaft.
 
Juristen
Auch für Juristen gilt:



Die goldenen Jahre sind vorbei.



Schade, dass diese Einsicht nur vom durchschnittlichen Arbeitnehmer verlangt wird.
 
Mängel in der Urteilsbegründung (aus Sicht eines Wirtschaftlers)
11.02.2008, 09:20
Ein Bruttoeinkommen von 12000 Euro ist definitiv unangemessen und bestimmt auch "sittenwidrig". Volljuristen sind derzeit sicher nicht zu beneiden.



Aber zwei Dinge stören an Urteilsbegründung in der zitierten Form dann doch:

1. Der "Schweinezyklus" ist das einzig marktwirtschaftliche Element in der akademischen Ausbildung. Wir brauchen "Horrogehälter" wie die besagten 1000 Euro, damit Abiturienten und deren Eltern vernünftige Entscheidungen über die Zukunft ihrer Kinder treffen.



2. Der Satz "Der Gerichtshof verwies zudem auf eine Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement, wonach das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen angestellter Rechtsanwälte ohne Prädikatsexamen und ohne Spezialisierung mindestens 27.600 Euro, im Monat also 2300 Euro, betrage." stößt doch übel auf.

Eher sollte sich die Anwaltszunft kritisch fragen, warum denn aus Sicht vieler Unternehmen der Halbjurist besser einsetzbar ist, als der Volljurist.

Niemend käme schließlich auf die Idee, einem promovierten WiWi oder sonstigem Akademiker ein höheres Gehalt zu gestehen, nur weil dieser noch mehr Zeit in der Uni und nicht in der Praxis verbracht hat.
9 Lesermeinungen
   
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