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| Gericht: Richtmaß für ausgebildete Anwälte sind 2300 Euro |
11. Februar 2008
Ein Einstiegsgehalt von monatlich 1000 Euro brutto für junge Rechtsanwälte ist sittenwidrig. Das hat der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 2 ZU 7/07). Die Richter gaben damit der Rechtsanwaltskammer Hamm recht, die wegen einer entsprechenden Stellenanzeige ein Aufsichtsverfahren gegen den dafür zuständigen Anwalt einer mittelständischen Kanzlei geführt hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf einen verbreiteten, aber meist kaschierten Missstand in der Branche.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft hatte auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit eine Traineestelle für Juristen mit zwei Examen und Anwaltszulassung ausgeschrieben. Über das angebotene Salär hieß es darin: Wir zahlen als Grundvergütung ein Gehalt, welches ein wenig über dem Referendargehalt liegt. Zusätzlich versprach die Kanzlei, die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung, die Anwaltskosten sowie die Fahrtkosten aus dienstlichem Anlass zu übernehmen. Die Stelle war auf 24 Monate befristet, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schloss die Kanzlei von vornherein aus.
Völlig unangemessen honoriert
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| Einstiegsgehälter zwischen 12.000 und 100.000 Euro |
Die Traineestelle zielt auf eine vollanwaltliche Tätigkeit, die völlig unangemessen honoriert werde, stellte der der Anwaltsgerichtshof fest, der wie in jedem Bundesland dem Oberlandesgericht zugeordnet ist und über Fragen des Berufsrechts der Advokaten entscheidet. Die Vergütung für Rechtsreferendare vor dem zweiten Examen betrage derzeit 894,25 Euro. Da von Weihnachtsgeld oder einem dreizehnten Monatsgehalt in der Stellenanzeige nicht die Rede gewesen sei, ergebe dies ein Jahresbruttogehalt von höchstens 12.000 Euro für eine Vollzeitstelle. Sogar im Ausbildungsberuf der Rechtsanwalts- und Notargehilfen lägen die Einstiegsgehälter mit 1200 bis 1500 Euro höher als in diesem Fall, rügte die Anwaltskammer.
Der Gerichtshof verwies zudem auf eine Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement, wonach das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen angestellter Rechtsanwälte ohne Prädikatsexamen und ohne Spezialisierung mindestens 27.600 Euro, im Monat also 2300 Euro, betrage. Das angebotene Gehalt von maximal 1000 Euro erreiche damit nur 43,5 Prozent dessen und sei damit sicher nicht mehr angemessen, kritisierten die Richter. Auch die versprochene Übernahme diverser Kosten summiere sich lediglich auf rund 43 Euro monatlich.
Der Fall illustriert die große Bandbreite von Einstiegsgehältern, die junge Rechtsanwälte - je nach Qualifikation - nach dem Abschluss ihrer Ausbildung erwartet. Für Aufsehen hatten dabei im vergangenen Jahr ganz andere Zahlen gesorgt: So zahlen internationale Wirtschaftskanzleien ihren hochqualifizierten Berufsanfängern mit Prädikatsexamen und Auslandsabschluss inzwischen Jahresgehälter von mehr als 100.000 Euro (Wirtschaftskanzleien: Wettlauf um die höchsten Gehälter). Dagegen hat die überwiegende Mehrzahl der Jura-Absolventen inzwischen Schwierigkeiten, in den ersten Berufsjahren ihren Lebensunterhalt zu verdienen. In dem jetzigen Streitfall konnte der zur Rechenschaft gezogene Anwalt auch seine angebliche Unkenntnis nicht als Rechtfertigung anführen: Ihm sei bei Abfassung der Stellenanzeige nicht bewusst gewesen, dass ein Referendargehalt unter 1000 Euro liege, behauptete er.