15. August 2008 Die Österreichische Bundesbahn (ÖBB-Holding AG) hat die Deutsche Bank wegen Finanzgeschäften im Wert von mehr als 612 Millionen Euro verklagt. Diesen Schritt billigte der Aufsichtsrat des Wiener Unternehmens in einer Sondersitzung am Donnerstag. Dabei geht es um Wertpapiere, die mit Forderungen aus laufenden Hypothekenkrediten abgesichert sind (Collateralized Debt Obligations - CDOs).
Der Staatskonzern hatte sie im September 2005 und im Frühjahr 2006 erworben. Bislang musste die ÖBB Verluste aus diesen Papieren in Höhe von 232 Millionen Euro bilanzieren. Die Transaktion führte zum Rücktritt des halben Vorstands. Die Eisenbahngewerkschaft warf dem Transportunternehmen widerliche Zockermentalität vor. ÖBB-Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker und der sozialdemokratische Verkehrsminister Werner Faymann betonen immer wieder, dass die Geschäfte unter der Vorgängerregierung beschlossen worden waren, wie es in österreichischen Medien heißt.
Sicher, unbedenklich und nahezu risikofrei
Das Kontrollgremium der Staatsbahn teilte mit, die ÖBB belange die Deutsche Bank vor dem Handelsgericht Wien wegen unzulänglicher Beratung. Überdies fühlt sich das Unternehmen richtiggehend über den Tisch gezogen, wie dort verlautete. Anders als ursprünglich geplant, beruft sich ÖBB-Anwalt Ewald Weninger deshalb nun außerdem auf eine angebliche Irreführung durch das Geldinstitut. Und schließlich sollen die Richter die Feststellung aussprechen, dass das ganze Geschäft sittenwidrig und nach österreichischem Recht nichtig sei.
Die Deutsche Bank sieht sich bereits zahlreichen Klagen wegen solcher Finanzinnovationen ausgesetzt. Stets geht es um strukturierte Finanzprodukte. So hat eine große amerikanische Regionalbank im Juni das Frankfurter Geldhaus wegen Verlusten aus CDOs verklagt, die in der Finanzkrise massiv an Wert verloren hatten. M&T fordert von diesem und dem Hedge-Fonds HBK Investments Schadensersatz von mehr als 100 Millionen Dollar. Die Beklagten hätten die Papiere bei der Vermarktung auf betrügerische Weise als sicher, unbedenklich und nahezu risikofrei beschrieben, heißt es in der Klage vor dem Obersten Gericht von New York.
Deutsche Bank: Geschäfte rechtswirksam abgeschlossen
In Deutschland läuft derzeit ebenfalls eine Reihe von Prozessen wegen bestimmter Zinstauschgeschäfte (CMS-Spread-Ladder-Swaps) durch die Instanzen. So hatte im Mai das Landgericht Frankfurt einem mittelständischen Pharmaunternehmen aus Südhessen recht gegeben, weil die Bank gegen das Transparenzgebot verstoßen habe. Denn sie habe die Swap-Risiken ohne jeden Grund undurchsichtig formuliert und zudem die erforderlichen Rechenschritte, mit denen die Belastung des Kunden ermittelt werden, künstlich aufgespalten. Auch einem Tochterunternehmen der Stadt Hagen muss die Bank 1 Million Euro Schadensersatz zahlen. Das befand das Landgericht Wuppertal im Juli. Weitaus höhere Forderungen der Kommune selbst in Höhe von weiteren 50 Millionen Euro lehnten die Richter ab.
Bereits im März hatte das Landgericht Würzburg den dortigen Versorgungsbetrieben Schadensersatz von einer Million Euro zugesprochen, den Managern des kommunalen Unternehmens aber zwei Drittel der Schuld an den Verlusten zugewiesen. Im Januar hatte dagegen das Landgericht Magdeburg Forderungen des Wasserversorgers Heidewasser abgeschmettert, weil ihn die Deutsche Bank beim Kauf dieser Derivate anlage- und anlegergerecht beraten habe. Klagen von Städten und Stadtwerken wurden auch etwa in Pforzheim und Ravensburg erhoben.
Die Deutsche Bank erklärte am Donnerstag abend, die Geschäfte mit der ÖBB seien rechtswirksam abgeschlossen worden. Die Bank habe mit dem Konzern alle Risiken eingehend erörtert, und das Geschäft sei auf dessen Wunsch zustande gekommen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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