01. Juli 2008 Steht Zeitarbeitern der gleiche Lohn zu wie der Stammbelegschaft im Einsatzunternehmen? Die Zeitarbeitgeber haben sich bislang vehement gegen solche Ansprüche gewehrt. Jetzt schert der Manpower-Konzern aus dieser Riege aus. Die Gründe erläutert Deutschland-Geschäftsführer Thomas Reitz im Interview.
Manpower geht heute mit einem neuen Tochterunternehmen an den Markt, dass Zeitarbeitnehmern den gleichen Lohn zusichert wie den Stammmitarbeitern des ausleihenden Unternehmens. Warum verteuern sie freiwillig Arbeit?
Weil wir als Arbeitgeber attraktiv bleiben wollen und weil es zunehmend mehr Nachfrage nach solchen Lösungen gibt. Unternehmen wie der Flugzeugbauer Airbus oder die Automobilhersteller BMW und Audi haben schon entsprechechende Betriebsvereinbarungen bereits geschlossen. Deshalb haben wir uns entschlossen, den Personalentscheidern in Deutschland ein solches Equal Treatment Modell anzubieten.
Bisher hieß seitens der Arbeitgeber, gleiche Bezahlung würde vor allem im Bereich der Helfertätigkeiten das Geschäftsmodell ruinieren. Geht es also nur um Ingenieure und Facharbeiter, die auch in der Zeitarbeit längst Marktlöhne erhalten?
Wir starten heute operativ. Dabei wird es sowohl um höherqualifizierte Tätigkeiten gehen wie auch um einfache Tätigkeiten.
Wer trägt die Kosten und das finanzielle Risiko?
Wenn wir einen Zeitarbeitnehmer nach einem solchen Einsatz nicht gleich wieder vermitteln können, zahlen wir ihm den vertraglich zugesicherten Lohn. Das ist dann unser unternehmerisches Risiko. Den Kundenunternehmen werden wir für jede Vermittlung zum Teil deutlich höhere Verrechnungssätze in Rechnung stellen. Sie müssen sich dann überlegen, was ihnen qualifizierte Mitarbeiter, der Betriebsfrieden und ihr Image als Arbeitgeber wert sind.
Haben Sie sich der Kampagne der IG Metall gebeugt, die mit ihrem Slogan Gleicher Lohn für gleiche Arbeit genau darauf abzielt?
Nein, ganz bestimmt nicht. Man könnte es aber vielleicht als perfekte Antwort bezeichnen. Wir haben mit unseren Plänen jedoch schon im vergangenen Jahr angefangen, bevor von der Gewerkschaftskampagne überhaupt die Rede war. Der Ansatz der Gleichbehandlung bezieht sich ja auf viel mehr als auf die Vergütung. Weil im Gesetz lediglich von den wesentlichen Arbeitsbedingungen die Rede ist, mussten wir erstmal von Juristen definieren lassen, wann man überhaupt von Gleichbehandlung sprechen kann.
Und was heißt das in der Praxis?
Wenn ein Kunde künftig zur Manpower Equal Treatment GmbH kommt und Mitarbeiter sucht, setzen wir uns mit ihm zusammen und arbeiten einen Katalog durch. Darin geht es um die Vergütung der Stammmitarbeiter, die Anzahl der Urlaubstage, Pensionszuschüsse und sonstige Leistungen. Dann erarbeiten wir, wie diese Komponenten in eine Vereinbarung für Zeitabeitnehmer umzusetzen sind. Das wird in einigen Fällen nicht ganz einfach werden, aber im Großen und Ganzen ist das machbar.
Ihr Arbeitgeberverband hat sich gerade noch in Brüssel dafür eingesetzt, dass die tariflichen Ausnahmeregelugnen vom Equal Pay erhalten bleiben. Fürchten Sie jetzt Anfeindungen im eigenen Lager?
Ich kann mir schon vorstellen, dass unser neues Engagement kritisch beäugt wird. Ich bin aber überzeugt davon, dass wenn die Unternehmung gut anläuft, andere Zeitarbeitsunternehmen sehr schnell nachziehen werden. Mit den Gewerkschaften habe ich noch nicht gesprochen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die an unserem Modell noch etwas auszusetzen haben - außer dass es nicht gleich für alle Zeitarbeiter von Manpower gilt.
Gleichbehandlung und Gleichbezahlung
Die Gesetzeslage: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht vor, dass Zeitarbeiter genauso zu behandeln (equal treatment) und bezahlen (equal pay) sind, wie die Stammbelegschaft des ausleihenden Unternehmens. Es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.
Die Praxis: Die Ausnahme ist die Regel. Nahezu alle Zeitarbeitgeber haben einen Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund oder den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen. Dadurch ist Zeitarbeit im Geringqualifiziertenbereich in der Regel billiger. Ingenieure und Facharbeiter werden meist zu Marktlöhnen bezahlt.
Die internationale Lage: In einigen europäischen Ländern gilt der Grundsatz von Gleichbehandlung und -bezahlung uneingeschränkt. Allerdings treten Zeitarbeitsfirmen dort eher als Vermittler auf. In Deutschland handelt es sich dagegen um feste sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, weshalb die Zeitarbeitgeber auf ihr Recht pochen, selbst Tarifverträge auszuhandeln.
Die Kampagne: Vor allem der IG Metall ist die Tarifkonkurrenz mit den Christen ein Dorn im Auge. Sie fordert im ersten Schritt einen Branchenmindestlohn und später uneingeschränkte Gleichbezahlung vom ersten Tag an. Im Frühjahr startete sie die Kampagne Gleich Lohn für gleiche Arbeit. Eine Aktion des Bezirks Frankfurt zur Kennzeichnung von unfairen Zeitarbeitsfirmen hat ein Gericht vorerst unterbunden.
Die Fragen stellte Sven Astheimer
Bildmaterial: Unternehmen
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