17. Juli 2008 Das Bundeskartellamt drängt darauf, dass auch künftig die Spiele der Fußball-Bundesliga zeitnah nach dem Abpfiff im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sind. Das von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) vorgeschlagene Vermarktungsmodell der Fernseh- Übertragungsrechte für die Bundesliga erfülle nicht die kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung, teilt das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.
Diese Beteiligung sei aber gewährleistet, wenn den Endkunden die Wahl zwischen der gebündelten Live-Berichterstattung im Bezahlfernsehen und einer zeitnahen Berichterstattung der Höhepunkte im frei empfangbaren Fernsehen erhalten bleibe. Das setze voraus, dass das Kernstück des Spieltages, die Samstagsspiele, in einer Zusammenfassung im frei empfangbaren Fernsehen an einem Sendeplatz vor 20 Uhr übertragen werden könnten. Dafür kämen sowohl öffentlich-rechtliche Sendeanstalten als auch private Fernsehsender infrage. Von einer solchen Regelung profitierten die Zuschauer im freien- wie im Bezahl-Fernsehen, hieß es weiter.
Produktvielfalt wird bereichert
Das Kartellamt teile die Einschätzung der Marktbeteiligten, dass der wesentliche Vorteil der Zentralvermarktung die Ermöglichung einer gebündelten Berichterstattung der Höhepunkte sei. Diese bereichere die Produktvielfalt, da sich der Fernsehzuschauer in einem überschaubaren Zeitrahmen einen Überblick über den Spieltag verschaffen könne.
Vor allem aber werde durch die zeitnahe Berichterstattung im frei empfangbaren Fernsehen die Preisgestaltungsmöglichkeit des Erwerbers der gebündelten Übertragungsrechte im Bezahlfernsehen begrenzt. Ein attraktives Angebot im frei empfangbaren Fernsehen führe dazu, dass die sich aus der exklusiven Bündelung der Live-Übertragungsrechte ergebende überragende Marktstellung nicht durch eine Überhöhung der Abo-Preise im Bezahlfernsehen ausgenutzt werden könne.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa
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