
Es ist wie auf jedem freien Markt: Es gibt Ehrliche, Zocker und Abzocker.
An einen letzteren geriet ich im November 2007: Ich kaufte Ware, die als neuwertig deklariert war, aber erhebliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren aufwies. ebay hielt sich raus - man muss endlos warten und Formulare ausfüllen, bis man einen Bruchteil seines Geldes aus dem Käuferschutz bekommen kann.
Ich fühlte mich betrogen, klagte gegen den Verkäufer und bekam Recht sowie mein Geld zurück. Nach dem Verfahren erhielt ich eine negative Bewertung - auch noch mit einer persönlichen Wertung: "Schlechter ebayer", obwohl ich den Kaufpreis sofort überwies.
Nachdem ich ebay auf das offensichtliche Bewertungsmotiv hinwies, erhielt ich eine abschlägige Antwort: Man könne an der Bewertung nichts ändern.
Insofern ist man auf diesem "Marktplatz" völlig allein. Dessen muss man sich einfach nur bewusst sein.
Als Käufer fühle ich mich von ebay um meinen insgesamt guten Ruf betrogen. Aber nochmal klagen - und dann auch noch gegen ebay - will ich nicht...
Aus diesem Grund begrüße ich eigentlich die neue Regelung, werde aber über ebay allein wegen des Ärgers nur noch in dringenden und besonderen Fällen kaufen und somit meinen ebay-Umsatz drastisch reduzieren.

Wenn Verkäufer die Käufer nicht mehr bewerten dürfen, wie sollen dann die "Schwarzen Schafe" unter den Käufern erkannt werden? Dann ist das ganze Bewertungssystem fraglich!

… diese Weisheit sollte sich eBay dringend zu Herzen. Seit dem der Online-Gigant angefangen hat, in regelmäßigen Abständen immer wieder an Grundmechanismen seines Online-Marktplatzes rum experimentieren, ist so doch mancher Sand in das Getriebe des einst so erfolgreichen, weltgrößten Flohmarktes geraten.
Die Abschaffung des Mechanismus zur qualitativen Bewertung der Käufer ist da meines Erachtens ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Denn zwischenzeitlich dürfte die Zahl der Verstöße gegen die eBay-Richtlinien auf der Käuferseite ein ähnliches Ausmaß annehmen, wie die Zahl der Betrugsfälle seitens der Verkäufer.
Nicht selten kommt es doch vor, dass potentielle Käufer erst auf Artikel bieten und im letzten Moment ihr Gebot zurückziehen oder gar den Artikel ersteigern und dann trotz mehrfacher Anmahnung nicht zahlen. Der Verkäufer bleibt dann auf den eBay-Gebühren sitzen.
Ich selbst bin nur Gelegenheitsnutzer von eBay (10 Käufe/Verkäufe seit 2000). Doch ich kann nicht behaupten, dass mich dieser Schritt von eBay dazu motivieren wird, dieses Engagement deutlich auszuweiten.

... die nahezu uneingeschränkte (und leider auch weidlich genutzte) Möglichkeit gibt , sog 'Rachebewertungen' abzugeben, muss tatsächlich reformiert werden. Andererseits wird mit der jetzt angekündigten Neuerung, den Verkäufern das Bewertungsrecht ganz nehmen, das 'Kind mit dem Bade ausgeschüttet'. Wirklich in Ordnung wäre nur die - nicht nur von mir, sondern auch von anderen - immer wieder bei ebay vorgeschlagene Möglichkeit, dass Käufer die Möglichkeit haben sollten, gegen offenkundig missbräuchliche Rachebewertungen bei ebay Einspruch zu erheben und dass ebay diese Bewertungen dann - nach Prüfung - ggf löscht. Dazu wäre natürlich die Eindrichtung einer 'Schiedsrichterstelle' notwendig. Dagegen wehrt sich ebay, offenbar, weil das dem Online-Auktionshaus zu viel Arbeit macht (Ausnahmen gab es bisher nur in ganz wenigen Ausnahmen, wenn Bewertungen - etwa weil sie Beleidigungen enthielten - strafrechtlich relevant waren.). Mit dem jetzt angekündigten Bewertungssytem, das die Verkäufer ganz massiv benachteiligt, wird ebay - so es denn tatsächlich eingeführt wird - Schiffbruch erleiden.

Bisher war schon äußerst ärgerlich, dass, wenn Käufer über die Freude über ein gutes Produkt, dem Verkäufer eine gute Bewertung gegeben haben, dieser sich zurücklehnen kann, und keine Bewertung abgeben musste. Wenn die Frist zur Abgabe einer Bewertung abgelaufen ist, dann stand der Käufer ohne eine (positive) Bewertung da. Sehr ärgerlich!!!
Das neue System würde daran nichts ändern, da, wenn der Verkäufer keine schlechte Bewertung abgeben darf, eben keine abgibt. Das ist zwar weniger einschneidend als eine negative Bewertung, aber immerhin.
Daher sollten Bewertung erst dann "veröffentlicht", d.h. sichtbar, gemacht werden, wenn beide Parteien eine Bewertung, egal wie diese ausgefallen ist, abgegeben haben.
E-Bay macht es sich immer noch zu einfach!!!

Na endlich hat sich eBay zu diesem Schritt durchgerungen und eine ordentliche Bewertung der Verkäufer wird möglich. Die "Rachebwertungen" von Verkäufern haben mich schon oft dazu gebracht, einen mittelmäßigen Verkäufer trotzdem gut zu bewerten.
Weiterhin vorteilhaft ist, daß man nur noch durch Verkäufe Bewertungspunkte sammeln kann und so ein Betrüger nicht erst 50 Dinge positiv bewertet kauft um dann mit den 50 Bewertungspunkten den Betrug zu starten.
Nachdem auch jeder glaubt, ein Internethändler zu sein, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

Ebay trifft damit genau die richtige Entscheidung. Als Verbraucher habe ich oft genug erlebt, wie Verkäufer bei Ebay ganz bewußt mit negativen Bewertungen drohen, um einen davon abzuhalten, seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte einzufordern.
Wo sonst bitteschön muß der Kunde auch bitte für den Kauf z.B. eines Stempels Referenzen vorweisen? Umgekehrt wird ein Schuh drauß!

Ein (verzweifelter) Versuch, ein an sich krankes System doch noch zu retten. Ebay versucht, die Verantwortung für ein von dem Auktionshaus etabliertes Bewertungssystem auf seine Nutzer abzuschieben, um selbst Kosten zu sparen. Das kann nur schief gehen. Wenn zwei sich streiten, braucht es einen Dritten, um den Sachverhalt zu klären. Und es ist nicht einzusehen, warum das nicht Ebay sein sollte. Schließlich tragen die auch die Verantwortung für ihr Bewertungssystem und sind die eigentlichen Nutznießer.

Ich kenne die Details nicht, deswegen nur kurz und grob aus Sicht eines ehemaligen Ebay-Kunden:
Es ist einigermassen ärgerlich, Minuten nach Erwerb das Geld online an einen gewerblichen Verkäufer zu überweisen und mit einiger Wahrscheinlichkeit keine (positive) Beurteilung zu erhalten - aber auf Nachfragen Wochen später eine mit Verlaub dumme Antwort (wenn überhaupt) und bei begründeter Negativ- oder auch nur Neutralbewertung stante pedes eine "Rachebewertung".
M.E. hat sich die ehedem für einen privaten Käufer / Verkäufer nützliche Idee von Ebay ohnehin überlebt.

Die gegenseitigen Bewertungen sind erst dann für beide Seiten sichtbar, wenn beide Parteien ihre Bewertung abgegeben haben. Das sollte unabhängig von vom Zeitpunkt der Abgabe geschehen. So vermeidet man Bewertungen "aus Rache"!
Warum kommt ebay nicht auf die Idee????????????