Handwerk und Freie Berufe

Monopolkommission gegen Meisterzwang

Bald Vergangenheit? Der Meisterbrief

Bald Vergangenheit? Der Meisterbrief

05. Juli 2006 Die Monopolkommission hat die Bundesregierung aufgefordert, mehr Wettbewerb im Dienstleistungssektor zuzulassen. „Die Dienstleistungsmärkte verfügen über enormes Wachstumspotential“, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Begutachtung der wettbewerblichen Entwicklung in Deutschland, Jürgen Basedow, bei der Vorlage des 16. Hauptgutachtens am Mittwoch in Berlin. „Die staatliche Wirtschaftspolitik muß dem Wachstum durch bessere Rahmenbedingungen freien Lauf lassen.“ Die Bundesregierung müsse daher Schritte zur Deregulierung des Dienstleistungssektors unternehmen.

Die Monopolkommission muß nach dem Kartellgesetz alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland sowie die Tätigkeit des Bundeskartellamts beurteilen. In ihrem neuen Gutachten hat das Gremium zudem die Lage der Freien Berufe untersucht. Basedow sagte, der Rechtsrahmen der Freien Berufe sei geprägt durch alte, vielfach überkommene Regulierungen. Gebührenordnungen würden als Möglichkeit zum Interessenausgleich verstanden.

Deregulierung bei Apothekern vonnöten

Damit sei oft die fälschliche Überzeugung verbunden, staatlich festgelegte Mindestpreise seien ein Ausweis für die Qualität der Leistung. Heute sei fraglich, ob die Gebührenordnungen noch mit Europarecht vereinbar seien. Nach Ansicht der Monopolkommission dürften die Gebührenordnungen daher nur als Empfehlungen verstanden werden. Die Preise für freiberufliche Leistungen - etwa das rechtsanwaltliche Auftreten vor Gericht - müßten in Verträgen davon abweichen können. Erfolgshonorare müßten legalisiert werden.

Apotheker betrachte die Monopolkommission als „spezialisierte Einzelhändler“, sagte Basedow weiter. Für sie müßten jene Grundsätze gelten, die auf den übrigen Einzelhandel angewendet würden. Hier sei dringend eine Deregulierung vonnöten. Die Monopolkommission empfiehlt die Zulassung von Apothekenketten und die Aufhebung des „Fremdbesitzverbots“, wonach nur studierte Pharmazeuten eine Apotheke betreiben dürfen. Auch der Preiswettbewerb dürfe nicht länger beschränkt werden.

Abschaffung der Meisterpflicht wäre die Konsequenz“

Die Monopolkommission bekräftigte ihre Forderung, den Meisterzwang im Handwerk aufzugeben. Auch das Bundesverfassungsgericht stelle dieses Instrument in Frage. Die derzeitige Verwaltungspraxis der Handwerkskammern widerspreche höchstrichterlichen Vorgaben, die eine großzügige Zulassung selbständiger Handwerker ohne Meisterbrief forderten. „Die Abschaffung der Meisterpflicht wäre die Konsequenz“, sagte Basedow.

Sonst würden Ausnahmen weiterhin restriktiv gehandhabt und Handwerker ohne Meisterbrief unter dem Druck ihrer etablierten Konkurrenten mit Hilfe der Kammern vom Marktzutritt ferngehalten. „Die Verhältnisse im Handwerk erfordern keine wirtschaftliche Sonderstellung.“ Es spreche aber nichts dagegen, mit der Meisterprüfung als Qualitätssignal wie etwa mit dem Reinheitsgebot bei der Bierherstellung zu werben.

Gespräche wohl bis Jahresende abgeschlossen

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hartmut Schauerte verwies bei der Übergabe des Gutachtens auf die ordnungspolitische Tätigkeit der Bundesregierung. Die Rechtsanwaltsgebühren seien jüngst überarbeitet worden. Derzeit liege die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) „in der Werkstatt“. Er erwarte, daß die Gespräche mit den Beteiligten bis zum Jahresende abgeschlossen werden könnten, sagte Schauerte. „Wir prüfen, welche Einzelvorschläge in unsere Agenda passen“, sagte Schauerte weiter. Er dankte dem langjährigen Mitglied Martin Hellwig, das die Kommission nach acht Jahren verläßt.

Hellwig und Basedow äußerten sich zu ihren Erkenntnissen zur Unternehmenskonzentration. Danach ist es weiterhin nur begrenzt möglich, Konzerne und sonstige Unternehmensgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die statistischen Daten reichten nicht. So sei die Konzentration in Teilbereichen des Produzierenden Gewerbes, wenn man die Gruppen mitzähle, etwa dreimal so hoch, als wenn man nur auf Unternehmen im Sinne der Statistik als kleinste rechtliche Einheit abstelle.



Text: enn. / F.A.Z., 06.07.2006, Nr. 154 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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