Ladenschlußgesetz

Einkaufen auch um Mitternacht

16. August 2006 Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag als erste Landsregierung einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Ladenöffnungszeiten an Werktagen gänzlich freigibt. Die derzeitigen Ladenschlußregelungen sollen weitestgehend aufgehoben werden.

An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geschäfte wie bisher nur mit Ausnahmeregelungen geöffnet werden. Die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben erklärte, eine zügige Behandlung im Landtag vorausgesetzt, könnten die Einzelhändler „idealerweise schon im Weihnachtsgeschäft von den neuen Regelungen profitieren“.

Beliebige Öffnungszeiten an Werktagen

Nach dem neuen Gesetz dürfen Geschäfte an Werktagen beliebig öffnen. Thoben erwartet dennoch keine Öffnungszeiten von 24 Stunden am Tag. „Das werden die Unternehmen mit den Beschäftigten aushandeln müssen“, meinte die CDU-Politikerin.

Geschlossen bleiben die Läden in der Regel an Sonntagen, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Lediglich die Adventssonntage dürfen dem Entwurf zufolge auf keinen Fall freigegeben werden. Ansonsten sind weiterhin vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr mit jeweils maximal fünf Stunden Öffnungszeit zulässig. Allerdings wird kein vorgeblicher Grund wie ein Volksfest oder Schützenzug für die Genehmigung mehr benötigt. „Wir passen die Rechtslage den veränderten Arbeits- und Lebensgewohnheiten an“, sagte Thoben.

Am Sonntag nur Brötchen, Blumen und Milch

Sonntagsöffnungen sind außerdem zulässig für bestimmte Warengruppen wie Brötchen, Blumen, Milch und Zeitungen und für bestimmte Verkaufsstätten wie Tankstellen oder Läden in Flughäfen und Bahnhöfen. In Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten dürfen die Läden außerdem an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr Waren verkaufen, „die zum speziellen Angebot dieser Orte gehören“.

Für die Beschäftigten gelten nach dem Entwurf bei Sonntagsarbeit künftig die Bestimmungen des Bundesarbeitszeitgesetzes. Demnach sind maximal zehn Stunden Sonntagsarbeit zulässig. Bisher waren es nach dem Ladenschlußgesetz acht Stunden.

SPD lehnt verkürztes Verfahren ab

Der Gesetzentwurf wird nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände an den Landtag überwiesen. Dann liegt es am Parlament, wie schnell die Beratungen vorankommen und ob das neue Gesetz schon für das Weihnachtsgeschäft wirksam wird. Um das zu erreichen, wäre allerdings ein beschleunigter Verfahrensablauf notwendig.

Die SPD im Düsseldorfer Landtag lehnt jedoch ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren ab. Die Fraktion werde auf die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Anhörung von Experten nicht verzichten, erklärte am Mittwoch SPD-Fraktionsvize Rainer Schmeltzer.

Verdi äußert Bedenken

Wirtschaftsministerin Thoben wies von der Gewerkschaft Verdi geäußerte Befürchtungen zurück, von der Erweiterung der Ladenöffnungszeiten würden vor allem die großen Konzerne profitieren. Erfahrungen im Ausland zeigten vielmehr, daß gerade die großen Kaufhäuser früh schlössen, weil es nicht möglich sei, nur einzelne Abteilungen offen zu halten, für die es Kundennachfrage gebe.

Der Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen begrüßte die Freigabe der Öffnungszeiten. Sie eröffne den Geschäften die Chance zur individuellen Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, erklärte Hauptgeschäftsführer Peter Achten. Umsatzsteigerungen oder Beschäftigungseffekte erwarte der Verband nicht, allenfalls Verschiebungen innerhalb der Branche.



Text: FAZ.NET mit Material von F.A.Z. und AP
Bildmaterial: dpa

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