Gerichtsurteil

Ein Schuh ist kein Elektroschrott

21. Februar 2008 Mit der Frage, ob es sich bei einem ausgedienten Sportschuh von Adidas um Elektroschrott handelt, musste sich das Bundesverwaltungsgericht befassen. Streitig in der Verhandlung in Leipzig war die Frage, ob der Hersteller den Laufschuh „adidas 1“ zurücknehmen muss, weil dieser elektronische Bauteile enthält.

Adidas brachte den laut Werbung „ersten intelligenten Schuh der Welt“ 2004 für rund 250 Euro auf den Markt. In der Sohle sitzen elektronische Bauteile, die nach Herstellerangaben „die Dämpfung während des Laufens kontinuierlich optimal an das Gewicht des Läufers, die Laufgeschwindigkeit und die Bodenbeschaffenheit“ anpassen. In Analogie zu Computerprogrammen bewirbt das Weltunternehmen aus dem bayerischen Herzogenaurach die Ende 2005 nochmals nachgebesserte Steuerungstechnologie mit dem Namen „Intelligence Level 1.1“.

Keine Rücknahmepflicht für Schuhe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass ein Sportschuh mit integriertem Elektro-Chip ein Bekleidungsstück bleibt und damit nicht unter das Elektroschrott-Gesetz fällt. Die Richter wiesen damit die Revision der Stiftung Elektro-Altgeräte Register zurück. Die Stiftung organisiert die
Verwertung von Elektroschrott in Deutschland. Der Gesetzgeber habe mit Absicht auf die Kategorie „Bekleidungsstücke“ verzichtet, daher bestehe für diese auch keine Rücknahmepflicht, unabhängig von möglicherweise eingebauten Elektroteilen.

Elektrische und elektronische Geräte müssen seit März 2005 von den Herstellern kostenlos zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa

 
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