30. März 2004 Wegen zahlreicher Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht hat die Europäische Kommission am Dienstag eine Serie von rechtlichen Schritten gegen die Bundesregierung beschlossen. Politisch besonders brisant ist die seit langem erwartete Einleitung der zweiten Stufe des Verfahrens gegen das Volkswagen-Gesetz, das dem Land Niedersachsen seine starke Stellung in dem Konzern sichert. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sich mehrfach persönlich bemüht, das Verfahren doch noch abzuwenden.
Die Kommission fordert die Bundesregierung nun auf, die beanstandeten Bestimmungen innerhalb von zwei Monaten so abzuändern, daß das Gesetz den Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt nicht länger behindere. Andernfalls droht Berlin eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Niedersachsen kontrolliert das Unternehmen
Schon im März 2003 hatte die Kommission die Änderungen angemahnt, ohne daß die Bundesregierung und das Land Niedersachsen darauf reagierten. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hatte deshalb Anfang dieses Jahres eine schärfere Gangart verlangt, sich damit aber zunächst innerhalb der Kommission nicht durchsetzen können. Bolkestein sieht in dem Gesetz einen ungerechtfertigten Schutz vor feindlichen Übernahmen.
In ihrer kombinierten Wirkung bildeten die im VW-Gesetz verankerten Bestimmungen ein potentielles Hindernis für Investoren aus anderen Mitgliedstaaten; damit verstoße es sowohl gegen das Gebot der Niederlassungsfreiheit als auch des freien Kapitalverkehrs, heißt es in der Begründung der Kommission. Im einzelnen sieht das Gesetz eine Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent vor und räumt sowohl dem Land Niedersachsen als auch dem Bund das Recht ein, jeweils zwei Mitglieder den Aufsichtsrat zu entsenden. In Verbindung mit der Sperrminorität von ebenfalls 20 Prozent habe der Hauptaktionär Niedersachsen praktisch die Kontrolle über das Unternehmen.
Verstöße gegen Umweltrecht
Gleich in vier Fällen wirft die Kommission Deutschland vor, gegen das EU-Umweltrecht zu verstoßen. Wegen des geplanten Ausbaus des Frankfurter Flughafens hat sie ein neues Verfahren eingeleitet, weil das Land Hessen in seiner Flächennutzungsplanung EU-Sicherheitsvorschriften verletze. Als besonders eklatant wertet Umweltkommissarin Margot Wallström die jahrelange Mißachtung der von der EU verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen für Pläne und Projekte, welche EU-Naturschutzgebiete beeinträchtigen können. Vier Bundesländer - Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt - hätten ihr Landesrecht bis heute nicht an das Gemeinschaftsrecht angepaßt. Die Frist dafür war bereits im Juni 1994 ausgelaufen.
Die Kommission hat ihnen nun ein letztes Ultimatum von zwei Monaten gesetzt. Bei einer Niederlage vor dem EuGH könnten hohe Geldstrafen auf Deutschland zu kommen. In einem weiteren Verfahren muß sich das Land Niedersachen dafür verantworten, daß es ein Windkraftprojekt im Brualer Moor ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt habe. Dabei geht es um eine Anlage mit siebzehn großen Turbinen. Dem Land Brandenburg wird von der Kommission vorgeworfen, sich bei der Straßenplanung in den Unteren Havel-Niederungen über die EU-Naturschutzvorschriften hinweggesetzt zu haben. Das Gebiet gehöre zu einem Netz von Schutzgebieten (Natura 2000) und unterliege deshalb besonderen Bestimmungen.
Druck wegen Dosenpfand
Neues Ungemach aus Brüssel droht der Bundesregierung auch in Sachen Dosenpfand, wo die Kommission ebenfalls bereits im vorigen Jahr Änderungen angemahnt hatte. Wie in der Auseinandersetzung über das VW-Gesetz pocht Bolkestein auf die Einleitung der zweiten Verfahrensstufe, um durch die ultimative Drohung mit einer EuGH-Klage den Druck zu erhöhen. Auf Drängen von Kommissionspräsident Prodi hat er sich aber vorerst zu weiteren Gesprächen bereiterklärt. Die Entscheidung über die Verschärfung des Verfahrens ist vorerst auf den 20. April vertagt worden. Die Beanstandungen richten sich vor allem auf die sogenannten "Insellösungen", mit denen der Einzelhandel den Verkauf und die Rücknahme von Getränkeverpackungen auf Produkte der eigenen Handelskette beschränkt. Die damit verbundene Einschränkung der Produkt- und Markenvielfalt gehe eindeutig zu Lasten ausländischer Anbieter, heißt es in der Kommission.
Text: bü / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.03.2004, Nr. 77 / Seite 11
Bildmaterial: dpa
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