29. Mai 2008 Der Aufsichtsrat von Siemens ist nach Informationen der F.A.Z. fest entschlossen, gegen mehrere frühere Vorstände und Aufsichtsräte Schadensersatzklagen zu erheben. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende Heinrich von Pierer dazugehört, wie in dem Unternehmen zu hören ist. Auch sein zwischenzeitlicher Nachfolger Klaus Kleinfeld muss damit rechnen. Kleinfeld ist seit kurzem Vorstandsvorsitzender des amerikanischen Aluminiumkonzerns Alcoa. Eine Entscheidung, gegen wen geklagt werde, sei in der nächsten Aufsichtsratssitzung von Siemens Ende Juli zu erwarten.
Schadensersatzansprüche gegen Pierer und andere würden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit dem Korruptionssystem im Konzern gestellt. Die Staatsanwaltschaft München hat, wie berichtet, aus demselben Grund unter anderem gegen Pierer und Kleinfeld ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Ergebnis dieses Verfahrens will der Aufsichtsrat von Siemens für seine Entscheidung aber nicht abwarten.
Auf Warnungen nicht reagiert
Beweise für Straftaten der Anstiftung zur Korruption gibt es gegen die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte dem Vernehmen nach zwar nicht, aber sehr wohl Hinweise, dass sie nicht auf Warnungen reagiert haben. Zudem seien sogar Bemühungen, die Korruption zu stoppen, behindert worden. So seien aus Berichten von Albrecht Schäfer, dem ehemaligen Antikorruptionsbeauftragten von Siemens, an den Vorstand entscheidende Sätze gestrichen worden, bevor der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates die Vermerke erhalten habe. Wer die Schriftstücke manipuliert habe, sei noch nicht aufgeklärt worden.
Ein anderes Beispiel für Behinderungen habe ein internes Rundschreiben des damaligen Finanzvorstands Heinz-Joachim Neubürger zur Neufassung von Beraterverträgen betroffen. Pierer und Jürgen Radomski, der bis Ende 2007 im Konzernvorstand und zwischenzeitlich für das Ressort Compliance verantwortlich war, hätten das Vorhaben Neubürgers gestoppt. Beraterverträge waren im Korruptionssystem von Siemens ein entscheidendes Instrument. Der Konzern entdeckte für die Jahre von 2000 bis 2006 dubiose Zahlungen von 1,3 Milliarden Euro an Vertriebsberater.
Im Zusammenhang mit möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Kleinfeld, der von Januar 2005 bis zu seinem Rücktritt im Juni 2007 Vorstandsvorsitzender war, wird darauf verwiesen, dass er 2004 im Zentralvorstand für die Kommunikationstechniksparte verantwortlich gewesen ist. Auf dieses Geschäft entfällt mit 449 Millionen Euro der größte Anteil der zweifelhaften Zahlungen. Zudem war Kleinfeld 2004 für die Regionalgesellschaften in Afrika zuständig. Nigeria gehört zu den Ländern, die im Korruptionsskandal eine bedeutende Rolle spielen.
Ex-Finanzvorstand Baumann im Visier
Der Aufsichtsrat erwägt zudem Schadensersatzklagen gegen Karl-Hermann Baumann, den früheren Finanzvorstand und als Aufsichtsratschef Pierers Vorgänger, sowie gegen Uriel Sharef. Sharef betreute im Konzernvorstand die Kraftwerkssparte, die ebenfalls mit Korruptionsfällen für Aufsehen gesorgt hat. Nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand Ende 2007 hat Sharef einen Beratervertrag von Siemens erhalten. Dieser werde aber beendet, wenn sich die Verdachtsmomente gegen Sharef bestätigten, heißt es. Sowohl gegen Baumann als auch gegen Sharef ermitteln Staatsanwälte.
Für die Vorbereitung der Schadensersatzklagen lässt sich der Aufsichtsrat von Siemens mit dem Vorsitzenden Gerhard Cromme von der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller beraten. Sie nutzt dafür Erkenntnisse der vom Unternehmen beauftragten amerikanischen Kanzlei Debevoise & Plimpton aus den internen Ermittlungen. Schon vor einem Monat war mit Schadensersatzklagen gerechnet worden, nachdem Siemens-Manager solche Erwartungen geweckt hatten.
Debevoise wird, wie zu hören ist, in den nächsten Wochen die Ermittlungsergebnisse an die amerikanische Börsenaufsicht SEC und an das Justizministerium in Washington übergeben. Da Siemens seit 2001 an der New Yorker Börse notiert ist, droht dem Unternehmen in den Vereinigten Staaten wegen der Korruptionsfälle eine hohe Geldstrafe und sogar der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Außerdem gilt es als naheliegend, dass auch aus Amerika Schadensersatzklagen gegen die früheren Manager angestrengt werden. Ob und wann der von Cromme im Januar in Aussicht gestellte Vergleich mit den amerikanischen Behörden zustande kommt, ist noch offen. Die Gespräche seien hart, aber fair und verliefen gut, ist von Siemens zu hören.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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