27. Juli 2009 Wegen der angeblichen Beleidigung einer Betriebsratsvorsitzenden muss sich seit Montag der Chef der Drogeriemarkt-Kette Schlecker, Anton Schlecker, vor dem Nürnberger Arbeitsgericht verantworten. Der für die Region Auerbach/Oberpfalz zuständige Betriebsrat wirft dem Firmenchef vor, bei einem Überraschungsbesuch in Lauf (Bayern) Mitte Mai einfach in das Betriebsratszimmer geplatzt zu sein und sofort losgepoltert zu haben. Schleckers Anwalt bestritt am Montag die Vorwürfe. Der Drogerieketten-Chef war nicht nach Nürnberg gekommen.
Bei der Auseinandersetzung habe Anton Schlecker die Betriebsratschefin dreimal blöde Kuh genannt und noch in anderer Weise beleidigt, berichtete ein Verdi-Vertreter am Montag. Der Aufforderung der Vorsitzenden, das Betriebsratszimmer sofort zu verlassen, sei Schlecker nicht nachgekommen. Die Arbeitnehmervertreterin habe daraufhin vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Unterlassungsklage eingereicht. Schlecker solle künftig weder ungestraft seine Beleidigungen noch seinen unerwünschten Besuch wiederholen dürfen.
Keine Annäherung brachte der für Montag angesetzte Güte-Termin, bei der sich das Gericht um eine gütliche Einigung bemühte. Da sich beide Seiten uneinig gezeigt hätten, sei der Termin schon nach wenigen Minuten für gescheitert erklärt worden, berichtete ein Gerichtssprecher.
Schleckers Anwalt sagte vor dem Arbeitsgericht, die Worte Du blöde Kuh seien niemals gefallen. Zudem wies er darauf hin, dass die Tür des Betriebsratszimmers zum Zeitpunkt von Schleckers Besuch unverschlossen gewesen sei, berichtete ein Sprecher des Arbeitsgerichts.
Text: dpa
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