09. Juli 2007 Der Telekommunikationsanbieter Tele2 ist wegen verbotener Werbeanrufe zu zwei Ordnungsgeldern von insgesamt 200.000 Euro verurteilt worden. Das gab die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, die das Verfahren eingeleitet hatte, am Montag bekannt. Das Landgericht Düsseldorf lastete dem dort ansässigen Unternehmen an, es habe sich über eine Unterlassungsverfügung des Gerichts hinweggesetzt, nach der es unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern unterlassen muss. Tele2 halte es nach wie vor nicht für erforderlich, seine Organisationsstruktur grundsätzlich zu ändern, zitieren die Wettbewerbshüter aus dem neuen Richterspruch. Wettbewerbsverstöße dürften allenfalls ausnahmsweise“ erfolgen, schreibt das Gericht. Ein Ordnungsgeld in dieser Höhe sei gerade noch als ausreichend anzusehen“.
Tele2 kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. 89 Verbraucher hätten sich bei der Wettbewerbszentrale beschwert. Deren Daten habe das Unternehmen von Adressanbietern bezogen, die vertraglich garantiert hätten, dass eine wirksame Einwilligung für Telefonwerbung vorliege. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Verfahren einen Beleg dafür, dass Zivilgerichte das Problem des Cold Calling“ ernst nähmen und drastische Strafen verhängen könnten. Allerdings gebe es in anderen Fällen Probleme etwa bei der Feststellung der Täter.
Das Bundesjustizministerium denkt deshalb darüber nach, unerwünschte Anrufe strenger zu ahnden. So könnte ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der eine Bestrafung nicht erst im Wiederholungsfall erlaubt.
Text: F.A.Z.
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