31. März 2006 An diesem Samstag ist es soweit. In Nordrhein-Westfalen tritt das Studienbeitragsgesetz in Kraft. Das bedeutet: Die 33 staatlichen Hochschulen im bevölkerungsreichsten Bundesland erhalten die Möglichkeit, vom kommenden Wintersemester an Studiengebühren zu verlangen - zunächst nur von Erstsemestern, zum Sommersemester 2007 auch von älteren Semestern.
Der Landtag hatte Mitte März mit den Stimmen von CDU und FDP ein Gesetz verabschiedet, das Gebühren von bis zu 500 Euro je Semester erlaubt. Nordrhein-Westfalen ist dabei in guter Gesellschaft: Es ist das dritte Bundesland, dessen Parlament den Weg für Studiengebühren frei machte. Der Niedersächsische Landtag hatte ein entsprechendes Gesetz schon im Dezember 2005 verabschiedet, kurz darauf zog der Landtag in Stuttgart nach. In Niedersachsen gelten die gleichen Termine wie in Nordrhein-Westfalen, im Ländle müssen Studenten vom Sommersemester 2007 an zahlen. Positiv erledigt sei das Thema damit, sagt der Sprecher des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums.
Schleswig-Holstein bleibt keine gebührenfreie Insel
In anderen Bundesländern liegen Regierungsbeschlüsse vor, die noch von den Parlamenten verabschiedet werden müssen: Danach kämen Studiengebühren in Hamburg und in Bayern vom Sommersemester 2007 an. Im Saarland soll damit im Wintersemester 2007/08 begonnen werden.
In Schleswig-Holstein wird auf administrativer Ebene an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der Studiengebühren zum selben Termin ermöglichen könnte. Noch hat das Kabinett diesen Entwurf aber nicht diskutiert. Daß Schleswig-Holstein eine gebührenfreie Insel im Norden bleiben wird, gilt als wenig wahrscheinlich. Hessen schließlich läßt zur Zeit mit einem Rechtsgutachten klären, ob Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind.
500 Euro pro Semester
In vielem sind sich die Länder einig. Doch gibt es Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen soll das Gesetz nur eine Leitplanke sein: Die Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie Gebühren erheben wollen und in welcher Höhe. Sie dürfen die Gebühren auch nach Studiengängen differenzieren.
In Bayern sollen Studenten an Universitäten und Kunsthochschulen zwischen 300 und 500 Euro pro Semester zahlen, an Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro. Das Saarland will Erst- und Zweitsemester mit 300 Euro je Semester belasten, höhere Semester sollen 500 Euro zahlen. Die anderen Länder planen Einheitsgebühren von 500 Euro je Semester.
Geld soll den Hochschulen zugute kommen
Immer aber soll der Geldsegen den Hochschulen zugute kommen. Niedersachsen hat zudem festgelegt, daß die Studienbedingungen verbessert, nicht aber das Lehrangebot ausgeweitet werden soll. Und: Die Geldströme, die bislang Richtung Universität fließen, dürfen nicht versiegen oder nur noch tröpfeln. So hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, daß die Regierung ihre Landeszuschüsse von jährlich rund 2,8 Milliarden Euro bis 2010 nicht kürzen darf.
Niedersachsen hat die Zuwendungen durch einen Zukunftsvertrag bis 2010 auf dem Niveau von 2005 festgeschrieben. In Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zugesagt, daß der laufende Solidaritätspakt, nach dem die Studiengebühren nicht mit laufenden Finanzleistungen verrechnet werden dürfen, in ein Abkommen mit gleichem Inhalt übergehen wird. In Bayern regelt ein Vertrag zwischen Freistaat und Hochschulen, daß die Studienbeiträge nicht zu einer Verringerung des Staatszuschusses führen.
Hochschulen können Begabte fördern
Sollten sich alle 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für die maximal mögliche Gebühr entscheiden, kämen bei rund 420.000 Studenten jährlich rund 320 Millionen Euro an Mehreinnahmen zusammen. In Baden-Württemberg wird vorsichtig mit 180 gerechnet, in Niedersachsen mit 125 Millionen Euro. In Hamburg sollen es 45 Millionen sein und im kleinen Saarland 14 Millionen. Das baden-württembergische Gesetz sieht vor, daß Studentenvertreter mitentscheiden, in welche Kanäle der Geldsegen fließt.
Die Landesregierungen beteuern, daß die Gebühren niemandem den Weg zu akademischen Weihen versperren sollen. Studierende Eltern sind zum Beispiel von den Gebühren ausgenommen; die Hochschulen können auch andere Ausnahmen schaffen - etwa für besonders begabte Studenten. Die Länder haben zudem recht ähnliche Darlehenssysteme entwickelt.
Kein Gewinn für Landesförderbanken
Gleich mit der Immatrikulation oder Rückmeldung können Studenten ihren Antrag für einen Kredit der Landesförderbanken abgeben. Eine Bank müssen sie dafür nicht von innen sehen, eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Das Darlehen steht den Studenten während der Regelstudienzeit plus vier Semester zu. Mit der Rückzahlung müssen sie spätestens zwei Jahre nach ihrem Studienabschluß beginnen - wenn ihr Gehalt eine gewisse Höhe erreicht hat.
In Hamburg beginnt die Rückzahlung 12 bis 18 Monate nach dem Abschied von der Universität. Mit dem studentischen Geschäft dürfen die Landesförderbanken keinen Gewinn machen. Der Zinssatz darf nur Refinanzierungskosten und Verwaltungsaufwand abdecken. In Nordrhein-Westfalen schwebt den Verantwortlichen ein Satz von derzeit unter 6 Prozent vor, im Südwesten ebenfalls. Niedersachsen rechnet mit 5,8 Prozent, im schlechtesten Fall mit 7,5 Prozent.
Kappungsgrenzen für Rückzahlung
Das System der Bundesausbildungsförderung (Bafög) bleibt erhalten. Allerdings führen die Länder mit den Studiengebühren auch Kappungsgrenzen für die Gesamtschuld der Bafög-Empfänger ein. In Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg soll sie bei 15.000 Euro liegen, in Nordrhein-Westfalen bei 10.000 Euro. Das heißt: Wer 10.000 Euro Bafög-Schulden hat, ist von der Rückzahlung der Studiengebühren befreit. Wer 8.000 Euro Bafög zurückzahlen muß, von dem können höchstens 2.000 Euro an Gebühren zurückverlangt werden, inklusive aller Zinsen.
Zugleich gilt in Nordrhein-Westfalen noch die Kappungsgrenze von höchstens 1.000 Euro je studiertes Semester. Wer schneller als in zehn Semestern studiert, zahlt also weniger als 10.000 Euro zurück. Diese Regeln führen dazu, daß zwei Drittel der Bafög-Empfänger in Nordrhein-Westfalen wohl keine Studiengebühren werden zahlen müssen.
Regelstudienzeit muß eingehalten werden
Wenn die Kappungsgrenzen greifen oder die Rückzahlung des Darlehens aus anderen Gründen ausbleibt, übernimmt ein Ausfallfonds die Tilgung der Gebührenschuld. Für diesen Fonds müssen die Hochschulen einen unterschiedlich hohen Prozentsatz des Gebührenstroms abzweigen. Baden-Württemberg meldet, daß Fachleute mit Ausfällen von höchstens 10 Prozent rechneten.
Unterschiedlich gehen die Länder mit schon existierenden Gebühren um, zum Beispiel für Langzeitstudenten. Hamburg wird sie abschaffen, wenn die allgemeinen Studiengebühren kommen, ebenso wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Niedersachsen dagegen behält sie bei. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester kostet weiterhin 600 bis 800 Euro zusätzlich je Semester.
Kein Laborplatz frei - Gebühren zurück
In Nordrhein-Westfalen hat man sich noch eine Art Geld-zurück-Garantie ausgedacht: Die Hochschulen müssen Schiedskommissionen einrichten, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt sind. Studenten, die wegen schwerwiegender organisatorischer Mängel nicht zügig studieren können, sollen sich bei dieser Kommission beschweren. War im Semester kein Laborplatz frei oder stellte ein Lehrstuhl nicht rechtzeitig einen Leistungsnachweis aus, kann die Kommission empfehlen, dem Bürokratieopfer die Gebühren ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Eine individuelle Klagemöglichkeit für Studenten wird es aber nicht geben.
Studienkredite
Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten können Studenten Kredite aufnehmen. Ein beispielhafter Überblick:
KfW-Bankengruppe. Zum 1. April bietet die staatliche Förderbank ihren KfW-Studienkredit an. Studenten können von Montag an bei KfW-geschulten Vertriebspartnern - die noch recht übersichtliche Liste steht im Internet - ihre Anträge auf 100 bis 650 Euro monatlich stellen. Schufa-Einträge werden geprüft. Ihren Finanzbedarf können die Studenten jedes Semester anpassen. Die KfW gewährt den Kredit für maximal 14 Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepaßt. Zum Start liegt er bei nominal 5,1 Prozent im Jahr. Die KfW garantiert für 15 Jahre eine Zinsobergrenze von 8,38 Prozent. Die Studenten müssen spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung mit der Rückzahlung beginnen; diese kann auf höchstens 25 Jahre gestreckt werden.
Deutsche Bank. Seit dem 1. Oktober 2005 bietet die Deutsche Bank ihren Studienkredit von maximal 800 Euro monatlich an. Berater besprechen mit den Studenten ihre Studienabsichten. Wer einen Kredit will, muß einen Studienplan vorlegen und darf der Schufa nicht negativ aufgefallen sein. Sehr gute Erfahrungen habe man bisher gemacht, heißt es. Bundesweite Zahlen hat die Bank noch nicht veröffentlicht. In Hamburg fragten bislang 200 Studenten den Kredit nach. Verzinst wird der Kredit zur Zeit mit einem effektiven Jahreszins von 5,9 Prozent, die Verzinsung ist aber variabel. Eine Obergrenze gibt es nicht. Bis zu 60 Monate lang wird der Kredit ausgezahlt, danach folgt eine rückzahlungsfreie Zeit von höchstens einem Jahr. Danach müssen die Kreditnehmer mit der Tilgung über höchstens zwölf Jahre beginnen.
Sparkassen. Im September 2005 stellte der Sparkassen- und Giroverband sein Paket zur Bildungsvorsorge vor. Darin enthalten ist auch ein Studienkredit. Die genauen Konditionen - Zinshöhe, variabler oder fixer Satz - legen die einzelnen Sparkassen selbst fest. Vorgegeben ist aber ein Rahmen: Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten über maximal sechs Jahre, dann folgt optional eine Ruhephase von höchstens zwei Jahren seit der letzten Auszahlung. Die Rückzahlung kann auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Zum kommenden Sommersemester soll es an allen wichtigen Hochschulstandorten eine Sparkasse geben, die den Studienkredit anbietet. Die Berater sollen prüfen, ob die Studenten mit Geld umgehen können; eine Schufa-Abfrage gehört dazu.
Volksbanken und Raiffeisenbanken. Ein eigenes Kreditprogramm haben sie noch nicht aufgelegt; die Genossenschaftsbanken unterstützen das KfW-Programm. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken geht davon aus, daß viele Filialen den Kredit der Staatsbank anbieten werden.
Text: F.A.Z., 31.03.2006, Nr. 77 / Seite 14
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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