Volkswagen

Weg mit dem VW-Gesetz

Das VW-Gesetz hat ausgedient

Das VW-Gesetz hat ausgedient

13. Februar 2007 Deutschland hat ein Unternehmen, für das es ein eigenes Gesetz gibt: Volkswagen. Das VW-Gesetz stammt aus dem Jahr 1960, als das Unternehmen seine berühmten Volksaktien ausgab, die Macht der neuen Aktionär aber prinzipiell beschränken wollte. Kein einzelner Aktionär darf mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, ganz gleich, wie viele Aktien er hält. Damit sichert sich das Land Niedersachsen, das 20,75 Prozent der VW-Anteile hält, auf immer eine Sperrminorität.

Das alles ist ein ziemlicher Anachronismus, mit Milde allenfalls historisch zu verstehen, aber in einer freien Markt- und Wettbewerbsordnung störend und schädlich. Das Gesetz gehört in den Reißwolf. Das findet auch die Europäische Kommission, doch das Kartell aus Bund und Land Niedersachsen mauert seit Jahren, unabhängig davon, ob in Hannover gerade Sozialdemokraten oder Konservative regieren. Von Gerhard Schröder bis Christian Wulff („VW ist mit dem Gesetz gut gefahren“) hätscheln Politiker den Autobauer und bestehen auf dem Gesetz, ohne sich besonders viel Mühe zu machen, zumindest ein paar Gründe für den europäischen Sonderfall zu nennen.

„One Share - one Vote“

Doch langsam wird es für die Deutschen eng. Am Dienstag hält der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sein Schlussplädoyer in einem Verfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland in der Causa VW führt. Wenn nicht alles täuscht, wird der Generalanwalt dafür argumentieren, das Gesetz abzuräumen. Und wenn es so kommt wie meistens, dann wird sich das oberste Europäische Gericht diesem Votum anschließen. Allenfalls aus Gründen der Schamhaftigkeit dürfte sich das Gericht bis nach der Jahresmitte mit einem Urteil Zeit lassen, um der Bundesrepublik die Schmach einer peinlichen Niederlage im Halbjahr der eigenen EU-Ratspräsidentschaft zu ersparen. Eine Berufung gegen die oberste Gerichtsinstanz ist nicht möglich.

„One Share - one Vote“ heißt aus gutem Grund der Leitsatz der Aktionärsdemokratie, den das VW-Gesetz aushebelt. Stimmrechte definieren sich im Maß der Eigentumsrechte. Zu Recht sieht sich Großaktionär Porsche mit derzeit 27,4 Prozent VW-Anteilen vom VW-Gesetz benachteiligt, auch wenn so viel ordnungspolitische Grundsatztreue aus dem Munde von Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ein bisschen scheinheilig klingt.

Keine Legitimation

Tatsächlich kann es für die Sperrminorität des Staates keine unternehmerischen, sondern nur standortpolitische Argumente geben. Politiker wollen etwas für ihre Region und die Beschäftigten tun, in den Medien groß rauskommen und Bildung und Kultur fördern. Das sichert ihnen Wählerstimmen. Daran ist überhaupt nichts auszusetzen. Nur hat es ganz und gar nichts mit der Logik von Unternehmern und Aktionären zu tun, die eine ordentliche Rendite auf das von ihnen eingesetzte Kapital verlangen.

Brüssel kann nur die Stimmrechtsbeschränkung kippen, nicht die Staatsbeteiligung an VW. Doch logisch verlangt der Fall des Gesetzes den vollständigen Rückzug des Staates. Politiker sind keine Vermögensverwalter und Fondsmanager. Sie sollen mit dem Steuergeld ihrer Bürger Schulen und Straßen bauen und ihre Beamten bezahlen. Über den Kauf von Aktien sollten nur Privatpersonen entscheiden. Es ist deshalb genauso abwegig, dass Deutschland sich jetzt am Rüstungskonzern EADS beteiligt. Doch hier können die Politiker wenigstens noch auf die heikle Materie und die deutsch-französische Balance verweisen. Für die Beteiligung des Staates an einem ganz normalen Autohersteller gibt es keine Legitimation.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 11.02.2007, Nr. 6 / Seite 34
Bildmaterial: AP

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