GM in Not

Viele Stimmen für Opels Unabhängigkeit

Von Henning Peitsmeier und Hendrik Wieduwilt

Möglichst schnell möglichst weit weg vom Mutterkonzern? So einfach ist die Lage nicht

Möglichst schnell möglichst weit weg vom Mutterkonzern? So einfach ist die Lage nicht

17. November 2008 Die geforderte Milliardenbürgschaft wird der Autohersteller Opel nur unter Bedingungen erhalten. Nach dem Treffen des Opel-Managements mit Vertretern der Bundesregierung machte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abermals klar, dass mögliche Hilfen des Bundes und der Länder nicht zur amerikanischen Muttergesellschaft General Motors fließen dürften. Darüber hinaus muss die Adam Opel GmbH den Nachweis erbringen, dass eine Insolvenz des Unternehmens unwahrscheinlich ist.

Die Politiker müssen die Bürgschaft so gestalten, dass Opel zwar von den Banken günstig Geld für Investitionen bekommt. Opel ist aber als Tochtergesellschaft eng mit dem Schicksal von GM verbunden. Und der angeschlagene Autokonzern in Detroit kämpft um sein Überleben. An diesem Dienstag muss die GM-Spitze um Konzernchef Rick Wagoner dem amerikanischen Repräsentantenhaus erklären, wie eine drohende Insolvenz abgewendet werden kann. Ein möglicher Konkurs von GM hätte schwerwiegende Folgen für Opel: Dann wären Forderungen von mehreren Milliarden Dollar, die Opel für erbrachte Entwicklungsleistungen an GM hat, nicht mehr einzutreiben. Opel dementierte am Montag abermals Gerüchte, in akuter Zahlungsnot zu stehen: „Wir sind absolut liquide“, sagte ein Unternehmenssprecher.

„Opel hängt an einer kranken Mutter“

In Amerika ist die Lage dagegen prekär. Der Kreditversicherer Euler Hermes will Lieferanten von GM wegen der Insolvenzgerüchte keinen Schutz mehr gewähren. Und der GM-Vorstandsvorsitzende Wagoner erklärte, staatliche Hilfe müsse noch vor dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Barack Obama am 20. Januar erfolgen, um Schlimmstes zu verhindern.

Daher werden Rufe nach einer Herauslösung von Opel aus dem GM-Verbund immer lauter. „Wir müssen uns für eine Zukunft ohne GM rüsten“, hieß es in Rüsselsheim. Unterstützung für eine Herauslösung aus dem GM-Konzern erfuhren sie von den hessischen Landtagsfraktionen von FDP und Grünen. Die IG Metall sprach sich ebenfalls für schnelle Hilfe unter dieser Bedingung aus: „Opel hängt an einer kranken Mutter. Es wird Zeit, dass das Unternehmen abgenabelt wird“, sagte der IG-Metall-Bezirksleiter Armin Schild.

„GM hat Arbeit nach Deutschland gebracht“

Das dürfte indes nur schwer möglich sein. Seit 1929 ist Opel Teil von GM. Und auch wenn in diesen Tagen der Verdacht aufkommt, GM ziehe Geld von Opel ab, sind die positiven Effekte des Konzernverbunds in Rüsselsheim und anderen Opel-Standorten sichtbar. Das neue Entwicklungszentrum am Stammsitz beispielsweise ist global aufgestellt, 7000 Ingenieure arbeiten dort nicht nur für Opel, sondern auch für die GM-Konzernmarken Saab oder Chevrolet. Die Entwickler in Hessen sind für die globale Architektur aller Kompakt- und Mittelklassemodelle von GM zuständig. „GM hat Arbeit nach Deutschland gebracht“, sagt ein Sprecher.

Juristisch gibt es ohnehin kaum Möglichkeiten für die Opel GmbH, sich vom amerikanischen Mutterkonzern zu trennen. Über die Anteile kann nur der Gesellschafter verfügen. Die hiesige Geschäftsführung könnte sich theoretisch einen Investor suchen, mit diesem ein Gemeinschaftsunternehmen gründen und ihm die Anteilsmehrheit überlassen. Damit wäre Opel gewissermaßen herausgelöst. Auch wenn eine solche Vereinbarung rechtswirksam getroffen werden könnte, würde die Geschäftsführung allerdings interne Regeln verletzen und damit die eigene Haftung riskieren. Darüberhinaus könnte ein Verfahren wegen Untreue drohen.

Ein Konkurs der Tochtergesellschaft ist nicht zwingend

Beantragt ein amerikanischer Konzern, wie jetzt beim Autohersteller General Motors befürchtet, Gläubigerschutz nach Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechts, folgt daraus nicht zwingend die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft. „Es gibt kein globales Konkursrecht“, sagt Markus Lahrkamp, Amerika-Chef der Unternehmensberatung Arthur D. Little. Obwohl die rechtlichen Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich seien, könne sich die Zahlungsunfähigkeit des Mutterkonzerns aber durchaus auf die Tochtergesellschaft - in diesem Fall Opel - auswirken. „Die Muttergesellschaft wird in der Regel alles tun, um auf die Ressourcen der Tochterunternehmen zuzugreifen“, sagt Lahrkamp. Typischerweise suchten die Tochtergesellschaften angesichts dieser ungewissen Zukunft eine Lösung im eigenen Land. Nicht immer gelingt das. So führte der Konkursantrag des amerikanischen Autozulieferers Oxford vor einigen Jahren schließlich auch zur Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft. In anderen Fällen blieben die Deutschen von einem Gläubigerschutz-Verfahren der amerikanischen Muttergesellschaft verschont. Im Oktober 2005 hatte der Autozulieferer Delphi Chapter 11 beantragt, um auf der Organisation lastende Kostenprobleme wie Pensionsverpflichtungen zu lösen. Die Tochterunternehmen des Konzerns waren von diesem Vorgang nicht betroffen. Unter Chapter 11 werden die amerikanischen Gesellschaften vor dem Zugriff ihrer Gläubiger geschützt. Das gibt ihnen Zeit, ihr Geschäft neu zu ordnen, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. (nks.)

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Mit dem FAZ.NET-Stromrechner können Sie sich Ihren persönlichen Stromtarif kostenlos berechnen lassen. Jetzt hier klicken und Stromtarife vergleichen.

Dax
Tec
Dow
Nas
22.12.2009 | 17:45
Dax 5.945,69
+0,26 %
 
        Vortag
23.12.2009 | 00:24
Name Kurs in %
DAX 5.945,69 +0,26%
TecDAX 810,97 −0,84%
MDAX 7.484,31 +0,40%
SDAX 3.561,79 +0,40%
REX 377,94 −0,15%
Eurostoxx 50 2.945,71 +0,67%
Dow Jones 10.464,90 +0,49%
Nasdaq 100 1.839,51 +0,59%
S&P500 1.118,02 +0,36%
Nikkei225 10.378,00 +1,91%
EUR/USD 1,4255 +0,02%
Rohöl Brent Crude 73,45 $ +0,63%
Gold 1.084,00 $ −1,94%
Bund Future 122,36 € −0,44%
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche