Sechs bis 8,32 Euro pro Stunde

Wachgewerbe vereinbart Mindestlohn

03. Juli 2008 Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und die christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) haben sich auf einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für einfache Sicherheitsdienstleistungen geeinigt. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) soll diese Lohnuntergrenzen nun für allgemeinverbindlich in der Branche erklären.

Verbandspräsident Wolfgang Waschulewski sagte der F.A.Z., die neuen Stundengrundlöhne lägen zwischen 6 und 8,32 Euro. Damit stiegen sie im Osten Deutschlands um bis zu 35 Prozent, im Westen um bis zu zwölf Prozent. Hinzu kämen je nach Land unterschiedliche Nachtzuschläge. Der Mindestlohn richte sich nach dem Ort, an dem die Arbeit geleistet wird. Der Mindestlohn-Tarifvertrag soll von 1. Mai 2009 an für ein Jahr gelten.

„Meilenstein“ für mehr Transparenz bei der Entlohnung

Waschulewski bezeichnete den Tarifvertrag als „Meilenstein“ für mehr Transparenz bei der Entlohnung von Sicherheitsdienstleistungen. „Damit sind nach langwierigen Tarifverhandlungen die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, damit das Wach- und Sicherheitsgewerbe in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird.“ Nun müsse die Bundesregierung dem Antrag der Tarifpartner nachkommen. Im Wachgewerbe sind in etwa 3500 Betrieben fast 177.000 Mitarbeiter beschäftigt, deren gewerkschaftlicher Organisationsgrad niedrig ist. Der BDWS vertritt 770 Mitgliedsunternehmen, die über 80 Prozent Marktanteil verfügen.

Der BDWS hatte schon Ende März gemeinsam mit der GÖD bei Arbeitsminister Scholz den Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz gestellt. Die Arbeitgeber hatten zuvor nach dem Scheitern der Mindestlohn-Tarifverhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi einen neuen Partner gesucht und deshalb Kontakt mit der GÖD aufgenommen. Verdi hatte die von den Arbeitgebern angebotene Tarifstaffelung zwischen 5,75 und 8 Euro als zu niedrig abgelehnt.

Arbeitsministerium und DGB sehen Abschlüsse kritisch

Das Arbeitsministerium und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sehen die Abschlüsse mit den christlichen Gewerkschaften äußerst kritisch. Scholz hat mehrfach zu erkennen gegeben, dass er sie nicht für seriöse Tarifpartner hält. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hatte der F.A.Z. kürzlich gesagt, für sie seien die christlichen keine echten Gewerkschaften, da sie nicht die Interessen von Arbeitnehmern verträten.

Der Wachgewerbe-Verband hatte hingegen immer wieder betont, ein Mindestlohn von 7,50 Euro sei vor allem seinen Mitgliedsunternehmen in den neuen Ländern nicht zuzumuten. Niemand könne ein Interesse daran haben, dass die Beschäftigten in die Schwarzarbeit abwanderten.

Waschulewski betonte, von den knapp 300 Stundengrundlöhnen lägen heute schon mehr als 60 Prozent über dem von DGB und SPD geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro. „Wer das Wach- und Sicherheitsgewerbe nur an dem Mindestlohn misst, negiert die Vielfalt der Tätigkeiten, die sich auch in den Löhnen für die Beschäftigten widerspiegelt.“ Er wies auf die Löhne in der Flughafensicherheit, der Sicherungsposten bei Bahndienstleistungen, dem Schutz von Kernkraftwerken und militärischen Anlagen sowie bei Geld- und Werttransporten hin.

Bau, Gebäudereinigung, Post - wer kommt noch ins Entsendegesetz?

Derzeit werden das neue Entsende- und das neue Mindestarbeitsbedingungengesetz zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Über die Frage, welche Branchen neben Bau, Gebäudereinigung und Post noch in das Entsendegesetz aufgenommen werden, soll nach der Sommerpause eine Koalitionsarbeitsgruppe beraten.

Auch im Streit über die Zeitarbeit spielt die Konkurrenz zwischen dem DGB und den christlichen Gewerkschaften eine Rolle. In der Zeitarbeit wenden sich ein Arbeitgeberverband und eine christliche Gewerkschaft dagegen, dass Scholz einen Tarifvertrag der Konkurrenzorganisationen mit höherem Mindestlohn allgemeinverbindlich macht und so andere Tarifvereinbarungen verdrängt.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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