11. Oktober 2006 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet, das Verbrauchern mehr Rechte gegenüber ihren Versicherungen einräumen soll. Das neue Gesestz soll seinen fast hundert Jahre alten Vorgänger ablösen. Das Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten und dann für alle laufenden Verträge – auch die vor vielen Jahren abgeschlossenen – gelten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte am Dienstag in Berlin, die Reform solle bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und gerechteren Interessenausgleich sorgen. Das neue Versicherungsvertragsgesetz enthält Hunderte von veränderten Regelungen. Die meisten sind unumstritten. So gilt der Wegfall des Prinzips Alles oder nichts“ als Fortschritt. Bisher verlor der Versicherte alle Ansprüche, wenn er seine Pflichten grobfahrlässig verletzte. Künftig wird er abhängig vom Grad des Verschuldens in solchen Fällen wenigstens einen Teil der Ansprüche erhalten. Über den Wegfall des sogenannten Policen-Modells“ murrt die Branche dagegen. Bisher wurde der Versicherungsnehmer erst nach Abschluß des Vertrages über die Details informiert. Künftig müssen dem Versicherten rechtzeitig vor Vertragsabschluß die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligung an stillen Reserven
Besonders starke Veränderungen sind bei Lebensversicherungen vorgesehen. Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hatten den Gesetzgeber hierzu im Hinblick auf Überschußbeteiligungen und Rückkaufwerte verpflichtet. Zypries hatte im Frühjahr angekündigt, man wolle die Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven der Versicherer im Gesetz als Regelfall verankern. Solche Bewertungsreserven entstehen zum Beispiel, wenn der Marktpreis einer Immobilie oder Aktie über den bilanzierten Wert steigt. Künftig erhält der Kunde einen Anspruch auf einen Teil der stillen Reserven.
Im Vergleich zum ersten Entwurf vom Februar ist die Ministerin der Versicherungswirtschaft allerdings entgegengekommen. Zwar sollen die stillen Reserven und der individuelle Anteil des Kunden daran wie geplant jährlich offengelegt werden. Aber diese Reserven müssen nicht laufend fest gutgeschrieben werden. Der Kunde erhält die Hälfte seines Anteils erst am Ende der Vertragslaufzeit. So soll eine Gefährdung der Ausstattung mit Sicherheitsmitteln, wie sie die Versicherer befürchtet hatten, vermieden werden.
Kündigung von Lebensversicherungen erleichtert
Zypries will ferner die frühe Kündigung von Lebensversicherungen erleichtern. Bislang erhält ein Versicherter bei Kündigung nach einem Jahr in der Regel seine Prämien nicht zurück, weil die Versicherungswirtschaft mit vorschüssigen Vermittlerprovisionen arbeitet. Künftig müssen diese Kosten – wie bei der staatlich geförderten Riester-Rente – auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
Auch Regelungen zur privaten Krankenversicherung weichen vom ersten Entwurf ab: Zwar soll der Versicherer auch jetzt nicht für überteuerte Behandlungen aufkommen müssen; allerdings soll ein unangemessenes Verhältnis“ zwischen Aufwand und Leistung nicht ausreichen, vielmehr soll nur bei einem auffälligen Mißverhältnis“ die Leistungspflicht entfallen. Verbessert wird zudem der Schutz der Krankenversicherten in wirtschaftlichen Notlagen. So soll die Frist bei Zahlungsverzug mindestens zwei Monate (statt zwei Wochen) betragen.
Text: enn. / F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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