15. Juli 2005 Im Kampf gegen Gebührenabsahner ist eine schwäbische Volksbank auf eine ungewöhnliche Strategie verfallen. Sie dreht den Spieß gewissermaßen um und erhebt nun selbst eine "Wuchergebühr".
Die wackeren Schwaben wollen so auf einen - wie sie meinen - Mißstand im deutschen Bankwesen aufmerksam machen. Das wiederum soll einer gemeinschaftlichen Lösung den Boden bereiten. Bei vielen anderen Banken und auch im Zentralen Kreditausschuß (ZKA), dem Interessenverband der deutschen Kreditwirtschaft, stößt die Initiative der Volksbank Plochingen durchaus auf Sympathie. Ob Taten folgen, steht freilich auf einem anderen Blatt.
Hohe Gebühren gegen Trittbrettfahrer
Mit ihrer Initiative zielt die Volksbank auf Gebühren, die sich Banken untereinander berechnen - wenn der Kunde einer Bank den Geldautomaten einer Fremdbank benutzt, die nicht dem eigenen Verbund angehört. Liegt die Fremdbank im Ausland, gibt es damit zumeist keine Schwierigkeiten. Dann greifen die Gebührenregeln des internationalen Maestro-Abkommens: Demnach muß die "Heimatbank", die die benutzte Karte ausgegeben hat, dem Betreiber des Geldautomaten nach Angaben von Fachleuten rund 1 bis 2 Euro je Nutzung zahlen. Im Inland aber gibt es kein derzeit weithin akzeptiertes Gebührenabkommen. Als Folge berechnen manche Institute anderen Banken Gebühren von 5 Euro und mehr je Abhebung.
Dabei geht es diesen Instituten zum Teil wohl darum, "trittbrettfahrende" Konkurrenten an den Kosten der Geldautomaten zu beteiligen. So hat der Sparkassenverband vor einigen Jahren das seinerzeit bestehende Gebührenabkommen offenbar vor allem gekündigt, um den Direktbanken, die selbst kein teures Netz von Bankautomaten betreiben, höhere Gebühren abknöpfen zu können. Doch nutzen manche Banken diesen vertragslosen Zustand nun, um kräftig abzusahnen: Branchenkenner berichten von Instituten, die ihre Geldautomaten an touristisch hochfrequentierten Plätzen aufgestellt haben und den anderen Banken sogar 10 oder 12 Euro je Abhebung berechnen.
Die betroffenen Banken müssen diese Gebühren zahlen, dürfen diese Kosten aber nicht an die Verursacher weitergeben. Denn nach einer EU-Verordnung von 2001 dürfen Banken in der EU ihren Kunden für die Nutzung fremder Geldautomaten praktisch nur noch eine Einheitsgebühr berechnen. Bei den meisten deutschen Instituten beträgt diese 3 bis 4 Euro je Abhebung an einem Fremdautomaten; Abhebungen bei der eigenen Bank oder einem ihrer Partner sind für den Kunden typischerweise entgeltfrei.
Auch die Kunden zahlen für die Beutelschneiderei einiger Banken
Die exorbitanten Interbankgebühren, die einige Institute in Rechnung stellen, bereiten den übrigen Banken Verdruß. So berichtet der Direktor eines Instituts, daß ihn die Klassenfahrt einer heimischen Schule teuer zu stehen gekommen sei: Einmal in Berlin angekommen, hätten zahlreiche Mitglieder der Reisegruppe an einem Fremdautomaten Beträge von jeweils etwa 50 Euro abgehoben. Was die Schüler nicht wissen konnten: Die Bank in Berlin stellte der Heimatbank der Schüler dafür jeweils 7,50 Euro an Gebühren in Rechnung. Die Heimatbank durfte jedem Nutzer des Fremdautomaten aufgrund der Einheitsgebühr aber nur 3 Euro berechnen. Um die hohen Gebühren einiger Drittbanken aufzufangen, hat dieses Haus die Einheitsgebühr für die Kunden nun auf 3,50 Euro je Fremdabhebung erhöht. Ähnlich sahen sich Branchenkennern zufolge jüngst auch andere Banken gezwungen, ihre Gebühren für Fremdabhebungen anzuheben. Auch die Bankkunden müssen somit letztlich für die Beutelschneiderei einiger Institute zahlen.
Die Crux des Problems liegt darin, daß der Kunde gar nicht erfährt, welche Gebühr der Betreiber des Geldautomaten der "Heimatbank" anlastet. Der Automatenbetreiber behält dies geflissentlich für sich. Demgegenüber mußte er früher seine Gebühren dem Kunden, der sie letztlich zu zahlen hatte, mitteilen. Doch selbst wenn der Kunde von den hohen Gebühren wüßte, hätte er kaum Anreiz, einen billigeren Geldautomaten zu suchen - denn er selbst zahlt auf alle Fälle nur die Einheitsgebühr. Diese "Lücke" schlachten einige schwarze Schafe aus - was nun in einen allgemeinen Gebührenwettlauf auszuarten droht.
Kalkulatorisch ist eine Gebühr von rund einem Euro berechtigt
Um auf diese Mißstände aufmerksam zu machen, hat die Plochinger Volksbank ihre Interbankengebühr nun auf 7 Euro je Abhebung heraufgesetzt. Kalkulatorisch gerechtfertigt sei eine Gebühr von etwa einem Euro, sagt Torsten Schwarz, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. "Wir wollen mit unserer Aktion die Verantwortlichen wachrütteln und eine Änderung der Vorgaben erzwingen." Der ZKA, meint Schwarz, solle eine Deckelung der Gebühren bei 1,50 oder 2 Euro je Abhebung festlegen.
Bei vielen Instituten rennt Schwarz mit dieser Forderung offene Türen ein. Auch bei einigen Verbänden sieht man Handlungsbedarf: "Eine neue Regelung muß her", sagt ein Verbandsfunktionär. Doch ist nicht klar, ob der Sparkassenverband mitspielt. Ein Sprecher konnte dazu keine Angaben machen. Auf alle Fälle müsse eine Vereinbarung unter Banken, wie sie bis vor einigen Jahren existierte, wieder vom Kartellamt genehmigt werden, heißt es in Verbandskreisen. Die Angelegenheit sei deshalb knifflig und heikel. Sollte man mit den eigenen "Wuchergebühren" nicht den erhofften Erfolg haben, nämlich ein allgemeines Gebührenabkommen, werde man diese wieder senken, versichert Schwarz. Schließlich gehe es den Plochingern mit dieser Initiative nicht darum, sich zu bereichern.
Text: F.A.Z., 15.07.2005, Nr. 162 / Seite 13
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
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