Volkswagen

Betriebsrat verteidigt VW-Gesetz

Das VW-Gesetz abzuschaffen ist der falsche Weg, glaubt Osterloh

Das VW-Gesetz abzuschaffen ist der falsche Weg, glaubt Osterloh

12. Februar 2007 Der VW-Betriebsrat sieht im Prozess um das VW-Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof einen „Angriff gegen die Belegschaft von Volkswagen“. Das sagte der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh am Montag in Wolfsburg. Das Verfahren berühre massiv den gesellschaftlichen Konsens über die soziale Marktwirtschaft. Er forderte den Erhalt des Gesetzes.

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des VW-Gesetzes verklagt. Mehrere Teile des Gesetzes verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Juristen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Vor allem die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär stehen in der Kritik. Am Dienstag plädiert der Generalanwalt des Gerichtshofes in dem Verfahren. In den meisten Fällen folgt das Gericht später dieser Empfehlung.

Osterloh: Mittel des Interessenausgleichs

Osterloh sagte, das VW-Gesetz sei ein Mittel des Interessenausgleichs. Es diene der Beteiligung der Belegschaft an Unternehmensentscheidungen und helfe die Unternehmensstandorte in Niedersachsen und Kassel zu erhalten.

Volkswagen sei mit dem Gesetz zu einem erfolgreichen Weltkonzern geworden, betonte der Betriebsratsvorsitzende. In Verbindung mit der Mitbestimmung habe das Gesetz eine positive Wirkung für die Belegschaft entfaltet. Die Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat hätten dafür gesorgt, dass neben unternehmerischen Überlegungen auch immer die Interessen der Belegschaft im Blickfeld geblieben seien.

Verwunderung über Wiedekings Äußerungen

Das Gesetz verstoße aus der Sicht des Betriebsrates keinesfalls gegen europäisches Recht. „Volkswagen hat eine ähnliche Aktionärsstruktur wie andere Unternehmen auch“, meinte Osterloh. Äußerungen von Porsche-Chef Wendelin Wiedking, das VW-Gesetz müsse abgeschafft werden, habe der Betriebsrat daher mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Porsche habe das Gesetz vor seinen Einstieg bei Volkswagen gekannt. Das Gesetz habe Porsche nicht daran gehindert, seinen Anteil auf fast 30 Prozent zu erhöhen.

Der Betriebsrat sei froh, dass sich Porsche mit seinem automobilen Sachverstand und nicht ein Hedgefonds mit kurzfristigen Renditeinteressen in das Unternehmen eingebracht habe, sagte Osterloh weiter. Niemand gebe aber der Belegschaft die Sicherheit, dass sich Porsche nicht eines Tages von seinen Aktien trenne. „Deshalb halten wir am VW-Gesetz fest“, betonte er.

Stimmrecht der Einzelaktionäre begrenzt

Man befürworte weiterhin eine aktive Rolle des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat. Volkswagen erinnerte unterdessen an die Entstehungsgeschichte des 1960 in Kraft getretenen Gesetzes. Das VW-Gesetz gehe nicht auf die IG Metall zurück, sondern auf die CDU, sagte der Leiter der historischen Kommunikation von Volkswagen, Manfred Grieger. Ihm liege ein parteiübergreifender Interessenausgleich zwischen Bund und Niedersachsen zugrunde. Der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) habe VW durch den Verkauf von Volksaktien privatisieren und ein Beispiel für Volkskapitalismus schaffen wollen. Die SPD habe dagegen ein montanmitbestimmtes Unternehmen im Eigentum einer Stiftung bevorzugt.

Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens auf 20 Prozent und sichert Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu. Niedersachsen hält derzeit 20,8 Prozent und Porsche 27,4 Prozent an Volkswagen.

Text: AP
Bildmaterial: F.A.Z.

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