Automobilindustrie

Der Porsche-Clan rüstet für die Zeit nach dem VW-Gesetz

Von Georg Meck

22. Oktober 2007 Die Vorarbeiten zur VW-Übernahme hat Wendelin Wiedeking gewissenhaft erledigt. 31 Prozent der VW-Aktien hält der Porsche-Chef bereits. Um das Paket „ordentlich aufzustocken“, wie er sagt, hat er „genügend Optionen gesichert“. Zur Finanzierung haben ihm die Banken eine Kreditlinie über zehn Milliarden Euro zugesagt. Was fehlt, ist ein Beschluss des Porsche-Aufsichtsrates. Den erhält er bei Bedarf über Nacht. So weit brennt da nichts mehr an.

Die einzige Unbekannte in dem Spiel, in dem Porsche bisher nur gewonnen hat, an Einfluss wie an Geld, ist die Justiz. Und die fällt in der kommenden Woche das Urteil: Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Abschaffung des VW-Gesetzes. Dieses hat bisher dem Land Niedersachsen ein Vetorecht im VW-Konzern garantiert, damit Investoren abgeschreckt und den freien Kapitalverkehr in Europa behindert. So argumentiert zumindest die EU-Kommission und hat deswegen die deutsche Regierung vor Gericht gezerrt.

Richter folgen meist dem Generalanwalt

In dem seit Jahren schwelenden Streit hat der Luxemburger Generalanwalt vor acht Monaten für die Streichung des VW-Gesetzes plädiert. Dessen Empfehlung folgen die Richter in der Regel. Damit kalkuliert Porsche. „Nach unserer Auffassung ist das VW-Gesetz nicht mit europäischem Recht vereinbar“, sagt Wendelin Wiedeking.

Keine drei Minuten wird die Urteilsverkündung am Dienstag dauern, womöglich ist danach der Weg für Porsche endgültig frei. Volkswagen, immerhin größter Autokonzern Europas, würde damit zur Tochtergesellschaft eines mittelgroßen Familienbetriebes aus Zuffenhausen. Die Firma gelangte so endgültig unter Kontrolle des Porsche-Piëch-Clans. Es käme zusammen, was aus Sicht der Familie schon immer zusammengehört. „Dies ist der Triumph von Ferdinand Piëch“, sagt Daniell Porsche, Urenkel des Käfer-Erfinders Ferdinand Porsche und Erbe eines Achtels vom Imperium des Clans.

Ein Liebling an der Börse

Nicht zuletzt in Erwartung der Übernahme durch Porsche gehört VW zu den Lieblingen der Börse: Der Kurs der Aktie hat sich seit dem Einstieg des Sportwagenherstellers im Herbst 2005 vervierfacht. Sollte das Gericht doch anders entscheiden, als der Markt und die Mehrheit der Rechtsgelehrten glauben, würde der Kurs der VW-Aktie vermutlich leiden. An den Machtverhältnissen in Wolfsburg würde es wohl nichts ändern.

Mit gezielten Provokationen gegen Management wie Gewerkschafter hat Wiedeking vorgeführt, wer Herr im Hause ist. Die überrumpelten VW-Betriebsräte, die den Porsche-Chef zunächst als Retter vor angeblich heranziehenden Heuschrecken empfangen hatten, bescheren ihm in der kommenden Woche einen zweiten Termin vor Gericht - am Mittwoch in Ludwigsburg. Dort wollen die Wolfsburger Gewerkschafter per einstweiliger Verfügung die Gründung der Porsche-Holding verhindern, da sie in deren Statuten nicht vorgesehen sind. Mitsprache gewährt der Porsche-Clan allein den gefügigen Betriebsräten in Zuffenhausen.

Wiedeking tönt seit Monaten

Hitzköpfe in Wolfsburg drohen deswegen bereits mit einem Marsch nach Stuttgart. Der VW-Betriebsrat hat sich mit einem juristischen Gutachten munitioniert, die Gegenseite selbstverständlich auch. Porsche argumentiert, noch sei VW nicht mehr als eine Beteiligung. Erst mit dem Status der Tochtergesellschaft gewinnen die VW-Mitarbeiter aus dieser Sicht das Recht mitzubestimmen. Wie die Sache auch ausgeht, klar ist: Beide Seiten rechnen mit dem baldigen Ende des VW-Gesetzes.

Sollte doch eine Überraschung geschehen und der Gerichtshof die Sonderrolle Niedersachsens für rechtmäßig erklären, werde er „eigene rechtliche Schritte prüfen“, tönt Wiedeking seit Monaten. Welche das sein sollen, lässt er wohlweislich offen, auf europäischer Ebene sind keine Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch möglich. Eine Aufgabe der Übernahmepläne, gar den Rückzug aus Wolfsburg schließen die Porsche-Strategen jedenfalls aus. Sie haben noch immer Mittel und Wege gefunden, um ihren Willen im VW-Konzern durchzusetzen - notfalls auch ohne Mehrheit der Stimmrechte.

Ein Stück deutsche Industriegeschichte kippt

Kippt das VW-Gesetz, endet damit ein Stück deutsche Industriegeschichte, verschwindet das Modell Volkswagen, in dem die Versöhnung von Arbeit und Kapital propagiert und bisweilen auf abstoßende Weise praktiziert wurde. Die Löhne im Konzern waren traditionell höher als anderswo, die Produktivität niedriger und die IG Metall mächtiger.

Die Geschichte des Konzerns führt zurück bis zu den Nazis. Die Deutsche Arbeitsfront hat die VW-Werke im Jahr 1937 gegründet, den Grundstein legte Adolf Hitler persönlich. Nach dem Krieg übergab die britische Militärregierung die Firma dem Land Niedersachsen. Bis heute hält die Landesregierung in Hannover etwa 20 Prozent der VW-Anteile.

Niedersachsen könnte Milliarden an Schulden tilgen

Aus Sicht liberaler Ökonomen wäre ein Ende des VW-Gesetzes nun der geeignete Zeitpunkt, die Beteiligung zu verkaufen. Niedersachsen könnte damit auf einen Schlag Milliarden an Schulden tilgen, schlägt der Hamburger Wissenschaftler Michael Adams vor. „Das Land könnte so 750 Millionen Euro Zinsen im Jahr sparen und das Geld sinnvoller ausgeben.“

Das Argument mit der Sicherung von Jobs, das Politiker immer anführen, wenn sie Unternehmer spielen, lässt Adams nicht gelten: „VW beweist: Staatsbeteiligung führt zum Sumpf, nicht zu mehr Arbeitsplätzen.“



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 21.10.2007, Nr. 42 / Seite 40
Bildmaterial: AFP, AP, dpa, F.A.Z., picture-alliance / dpa

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