Sieht man sich das Bedingungswerk an, welches man an der Supermarkt(!!!)-Kasse erwerben konnte, dann stehen jedem unabhängigen Berater die Haare zu Berge! Eine Beratung fand überhaupt nicht statt - dies ist aber seit dem 22.05.2007 Voraussetzung für den Erwerb einer Versicherung. Somit muss ganz klar hinterfragt werden, warum die ARAG diese Gerichts-Entscheidung auch nur ansatzweise abwarten und überdenken will. Denn: sehr gute Versicherer brauchen nicht den Einzelhandel, sondern setzen auf qualifizierte Vermittler. Das Geschäft über unabhängige Vermittler ist um ein Vielfaches größer, als das, eine Police anzubieten, welche neben sauren Gurken feil geboten wird. Also, welche Not trieb die ARAG dazu? Die Versicherungs- und Vorsorgeberatung wird niemals eine nicht-beratungs-Dienstleistung werden. Denn Produkte bzw. Versicherungslösungen sind erklärungsbedürftig. Aufgrund der Fülle an Möglichkeiten (verschiedene Tarifkombinationen) fehlen dem einzelnen Endverbraucher die wesentlichen Informationen um tatsächlich zu vergleichen und seinen Entschluss (eine bestimmte Versicherung zu kaufen) valide zu begründen! Dies kann nur ein Fach-Berater. Auch wenn es noch immer viel zu viele schwarze Schafe unter den Versicherungsvermittlern gibt.