Von Joachim Jahn
16. November 2007 In Strafprozessen ist das Publikum zum Schweigen vergattert. Unmuts- oder Beifallskundgebungen im Gerichtssaal sind unerwünscht und können vom Vorsitzenden Richter, der die Sitzungspolizei“ ausübt, mit Ordnungsstrafen belegt werden. Das wussten auch die meist älteren Menschen im vollbesetzten Schwurgerichtssaal des Braunschweiger Landgerichts – viele von ihnen früher oder immer noch bei VW beschäftigt –, als sie den ersten Verhandlungstag gegen den früheren Chef des Weltbetriebsrats, Klaus Volkert, und den einstigen Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer verfolgten. Trotzdem wurden immer wieder ungläubige Rufe des Erschreckens laut.
Denn die Anklageschrift, die Oberstaatsanwalt Ralf Tacke mehr als eineinhalb Stunden lang vortrug, war kaum mehr als eine schlichte Verlesung von Buchungsbelegen – über Bordellbesuche und private Flugreisen auf fast alle Kontinente, Schmuckkäufe und sonstigen Luxus des obersten Arbeitnehmervertreters und seiner brasilianischen Geliebten. Doch gerade diese nüchterne Abhandlung ließ die Öffentlichkeit erst wirklich das Ausmaß der Millionen-Affäre begreifen.
Prinzip größtmöglicher Intransparenz“
Deutlicher lässt sich nicht vor Augen führen, wie der einstige Personalvorstand und Kanzlerberater Peter Hartz in Wolfsburg die Mitbestimmung der Beschäftigten zu einem System VW“ pervertiert hatte. Seine fixe Idee von Betriebsräten als Co-Managern“ ließ Machthunger und Gier der Belegschaftsvertreter immer weiter anwachsen. Unwidersprochen schilderte Gebauer, wie Hartz sämtliche Kontrollen der Eigenbelege“ abschaffte und bei der Abrechnung von Spesen aller Art das Prinzip größtmöglicher Intransparenz“ verankerte. Genau so sieht Korruption aus.
Hartz selbst ist dafür bereits rechtskräftig verurteilt worden – wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten. Nicht ohne jede Berechtigung kritisiert Volkert jetzt die Justiz dafür, dass sie ihn selbst für seine Affären im Rotlichtmilieu anklage, dieselben Vorwürfe von Staatsanwaltschaft und Zeugen gegen Hartz aber mittels einer Verfahrensabsprache (Deal“) unter den Tisch fallen ließ. Formal korrekt, kann der frühere Arbeitsdirektor seither an der Legende stricken, er selbst habe sich nie auf Unternehmenskosten vom horizontalen Gewerbe“ bedienen lassen.
Was wusste Ferdinand Piëch?
Wie jeder, der bei krummen Geschäften erwischt wurde, versuchen nun auch Volkert und Gebauer, einen möglichst großen Teil der Schuld auf andere zu schieben. Doch müssen solche Aussagen deswegen noch lange nicht falsch sein. Glaubwürdig hat Gebauer vor Gericht geschildert, wie er mit den Leitern verschiedener Abteilungen im Wolfsburger Konzern seine Abrechnungsmethoden im Detail besprochen habe. Dass die daraus erwachsenen Budgetüberschreitungen auf dem internen Konto Top-Management“ neben Hartz auch dem Finanzvorstand aufgefallen sein müssten, liegt nahe.
Doch was wusste der damalige Vorstandschef Ferdinand Piëch? Der machtbewusste Konzernlenker steht bei altgedienten Aufsichtsräten im Ruf, noch den Verbleib der letzten Schraube zu kontrollieren. Geschickt haben die Verteidiger Zweifel an Piëchs Beteuerungen gesät, er habe von den Straftaten des Peter Hartz und einiger Betriebsräte nichts gewusst. Zwei von ihnen, die zudem als SPD-Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes im Parlament sein sollten, sind ebenfalls bereits rechtskräftig abgeurteilt worden. Für Januar ist der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende und Großaktionär Piëch als Zeuge vorgeladen. Bemerkenswert ist jedenfalls Volkerts Aussage, dass dieser ihm eine Entlohnung auf der Ebene eines Markenvorstands versprochen habe. Und warum war, wie Volkerts Anwalt Johann Schwenn dem sichtlich erstaunten Gericht darlegte, ein von Piëch und Hartz unterzeichnetes Schreiben über die Erhöhung von Volkerts Ansprüchen auf Betriebsrente nicht in dessen Personalakte abgelegt?
Volkert wird wohl im Gefängnis landen
Doch die Möglichkeiten der Justiz, womöglich nur mündlich getroffene Verabredungen zwischen den beiden ehemaligen Managern zu beweisen, sind äußerst begrenzt. Volkert wird also Mühe haben, sich aus der Schlinge zu winden. Die Argumentation seines Anwalts, Volkert habe dem Unternehmen mehr genutzt als geschadet und deshalb niemanden zur Untreue angestiftet, dürfte an der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dessen Mannesmann-Urteil vorbeigehen. Daher sind seine Attacken gegen die Pressearbeit der Strafverfolger, die schon bei Mannesmann und derzeit auch wieder beim früheren ENBW-Chef Utz Claassen zum Arsenal gehörten, wohl eher ein Ablenkungsmanöver. Gute Verteidiger verstehen es schließlich mindestens ebenso gut wie Ankläger, Journalisten mit Informationen und Einschätzungen zu versorgen.
Deshalb spricht manches dafür, dass Volkert als erster und einziger Beteiligter tatsächlich im Gefängnis landen wird. Schon bei Hartz war nur mit juristischen Kunstgriffen zu begründen, dass seine Freiheitsstrafe auf zwei Jahre beschränkt wurde – der Obergrenze für die Aussetzung zur Bewährung. Gemessen daran, dürfte der langjährige Hauptnutznießer der Zuwendungen kaum in Freiheit bleiben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa
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