20. März 2008 Der frühere Vorstandschef des angeschlagenen Postdienstleisters Pin hat nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) finanziert. Es liegen Unterlagen vor, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der Pin-Holding in Höhe von 133.526,69 Euro über einen Umweg an die GNBZ geflossen sind, teilte Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler am Donnerstag in Köln mit. Er bestätigte damit einen Bericht des Magazins Der Spiegel.
Kübler übergab die Belege nach eigenen Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft. Demnach habe der damalige Pin- Vorstandsvorsitzende Günter Thiel die Gelder über eine Beratungskanzlei an die Gewerkschaft geleitet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Angelegenheit werde geprüft. Ob ein Straftatbestand vorliegt, sei noch unklar.
DGB: Infame Täuschung von Öffentlichkeit und Politik
Der DGB nannte den Vorgang um die GNBZ eine infame Täuschung von Öffentlichkeit und Politik. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre bewiesen, mit welch üblen Tricks die Postkonkurrenten versucht hätten, zur eigenen Gewinnmaximierung Mindestlöhne mit Hilfe einer ihnen willfährigen Gefälligkeitsgewerkschaft noch zu drücken, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki.
Anfang März hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die GNBZ Strafanzeige wegen des Verdachts gestellt, die neue Post- Gewerkschaft finanziere sich durch das Geld Dritter. Verdi berichtete am Donnerstag, die Kölner Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen die GNBZ- Vorstandsmitglieder wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr aufnehmen werde. Wir waren offensichtlich auf der richtigen Fährte mit unserem Verdacht. Jetzt muss dem Spuk dieser Pseudogewerkschaft ein Ende bereitet werden, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Bütikofer: Gipfel der Skrupellosigkeit
Kübler und die amtierenden Verwaltungsräte waren bei ihren Prüfungen auf eine Rechnung der Beratungskanzlei gestoßen, die mit dem Betreff Pin Group AG wg. Gewerkschaft versehen war. Die ausgewiesenen Zahlungen hätten nur wenige Tage nach Gründung der GNBZ im Oktober 2007 eingesetzt, berichtete Kübler. Deshalb sei die Kanzlei zu den Hintergründen befragt worden.
Kübler erklärte, nach Angaben der Kanzlei beinhalte die in der Rechnung vom 5. Dezember 2007 aufgeführte Position Kapitalausstattung über 30.000 Euro Gehaltszahlungen an den GNBZ- Geschäftsführer Arno Doll. Zudem seien 1200 Euro für Computer berechnet worden. Überdies habe Doll von Oktober bis Januar zusätzlich monatliche Honorare von rund 25.000 Euro erhalten. Dies liste die Rechnung unter dem Posten Fremdarbeiten auf. Die Zahlungen seien im ausdrücklichen Auftrag von Thiel geleistet worden, erklärte Kübler unter Berufung auf die Kanzlei.
Diese habe der Pin-Holding außerdem am 5. und 7. Dezember Beratungsdienstleistungen in einer Gesamthöhe von rund 900.000 Euro in Rechnung gestellt, die umgehend bezahlt worden seien. Kübler prüft nach eigenen Angaben nun, ob diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen und zurückgefordert werden müssen. GNBZ-Chef Doll war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Keine Konsequenzen für Mindestlohn-Verfahren erwartet
Konsequenzen für das laufende Gerichtsverfahren zum Mindestlohn erwartet Kübler indes nicht. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2008 ausdrücklich hervorgehoben, dass es auf die Legitimität der GNBZ als Gewerkschaft und auf ihre Tariffähigkeit nicht ankommt, sagte Kübler. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Ausweitung des zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Deutschen Post ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrages auf die gesamte Branche als rechtswidrig eingestuft.
Grünen-Parteichef Reinhard Bütikofer, sprach von einem Gipfel der Skrupellosigkeit. Es werde deutlich, wie notwendig es ist, der Gier ausbeuterisch gesinnter Firmen eine gesetzliche Grenze zu ziehen.
Text: FAZ.NET mit DPA/DDP
Bildmaterial: DPA
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