Société Générale

Milliardenspekulant Kerviel auf freiem Fuß

Kerviels Anwalt Christian Charriere-Bournazel im Blitzlichtgewitter

Kerviels Anwalt Christian Charriere-Bournazel im Blitzlichtgewitter

29. Januar 2008 In der milliardenschweren Spekulationsaffäre bei der französischen Großbank Société Générale ist der Finanz-Jongleur Jérôme Kerviel unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Außerdem sei der 31-Jährige wegen Vertrauensbruchs, Fälschung und Eindringens in ein Computerdatensystem formell beschuldigt worden, teilte seine Anwältin Elisabeth Meyer am Montagabend mit.

Die Staatsanwaltschaft wollte gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Sie hatte Untersuchungshaft beantragt. Kerviel wird vorgeworfen, bei eigenmächtigen Finanzgeschäften seiner Bank einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro beschert zu haben. Er war seit Samstag in Polizeigewahrsam.

Justiz ließ Betrugsvorwurf fallen

Zu den Auflagen machte Meyer keine genaueren Angaben. Es sei keine Kaution hinterlegt worden, sagte sie. Nach Angaben ihres Kollegen Christian Charrière-Bournazel wurde Kerviels Pass eingezogen. Wie aus Justizkreisen verlautete, wurde dem 31-Jährigen untersagt, mit Mitarbeitern der Société Générale in Kontakt zu treten, abgesehen von den Angestellten in der Filiale, die seine Konten betreut. Außerdem darf Kerviel demnach keine Geschäfte als Händler an den Finanzmärken tätigen.

Die Untersuchungsrichter folgten bei ihrer Entscheidung nicht der Staatsanwaltschaft und ließen die Vorwürfe des versuchten Betrugs und erschwerten Vertrauensmissbrauchs fallen. Kerviels Anwalt Christian Charrière-Bournazel sagte, die Richter hätten ihre Entscheidung „mit Ruhe und Vernunft“ getroffen. Meyer sprach von einem „schönen Sieg“. „Aber das ist nur Gerechtigkeit“, fügte sie hinzu. Über den Einspruch der Staatsanwaltschaft muss nun eine Kammer des Gerichts entscheiden.

Kerviel wollte sich als „Ausnahmehändler“ profilieren

Kerviel gab laut Staatsanwaltschaft zu, verschleierte Geschäfte getätigt zu haben. Er habe sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten als „Ausnahmehändler“ profilieren, sich jedoch nicht selbst bereichern wollen, teilte die Behörde am Montag in Paris mit. Die Société Générale wirft ihm vor, ungenehmigte Spekulationen im Wert von zuletzt „ungefähr 50 Milliarden Euro“ getätigt zu haben. Dies soll dem Institut einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro verursacht haben. Auf einfachen Vertrauensbruch stehen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und 375.000 Euro Geldbuße.

Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy forderte angesichts des Betrugsskandals Konsequenzen innerhalb der Großbank. „Jeder muss sich selbst nach seiner Verantwortung fragen“, sagte er in Orsay vor Journalisten. Ein solches Ereignis dürfe nicht ohne Folgen bleiben.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: Reuters

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