30. Oktober 2007 Das Bundeskartellamt wirft der Edeka-Tochter Netto vor, Milchprodukte zu Dumpingpreisen verkauft zu haben. Wie die Behörde am Dienstag in Bonn mitteilte, soll die Discount-Kette zwischen Dezember vergangenen Jahres und Februar dieses Jahres zehn Wochen lang Milchprodukte bis zu 40 Prozent unter ihrem Einstandspreis angeboten zu haben.
Der Verstoß sei nicht nur gelegentlich vorgekommen. Deshalb sei es möglich, dass kleine und mittlere Wettbewerber behindert worden sind. Im Fall einer Wiederholung drohen nach Angaben der Behörde hohe Bußgelder. Diese könnten nach den rechtlichen Vorgaben bis zu zehn Prozent des Umsatzes des verursachenden Unternehmens ausmachen.
Wir sehen das gelassen
Eine Edeka-Sprecherin gab zu, dass es zu Verkäufen unter Einstandspreis gekommen war. Sie sagte in Hamburg, es handele sich um punktuelle Vorfälle aus der Vergangenheit. Grundsätzlich gelte, dass keine Produkte unter dem Einstandspreis verkauft werden. Im Hinblick auf die Feststellung des Bundeskartellamtes sagte sie: Wir sehen das gelassen.
Ein nicht nur gelegentlicher Verstoß liegt nach Feststellung des Bundeskartellamtes vor, wenn Einstandspreise an mehr als drei Kalenderwochen innerhalb eines halben Jahres unterboten werden. Der Einstandspreis entspricht dem Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte.
Edeka ist der größte Händler von Lebensmitteln in Deutschland. Der Konzern hatte unter anderem 2005 den Wettbewerber Spar übernommen und war im gleichen Jahr mit Netto ins Discountgeschäft eingestiegen. Edeka gilt in der Branche außerdem als möglicher Käufer, falls sich der Metro-Konzern von seinen Extra-Märkten trennen sollte. Eine Entscheidung darüber ist allerdings noch nicht gefallen.
Auch Rossmann streitet mit den Wettbewerbshütern
In einem ähnlichen Kartell-Fall wie jetzt bei Edeka streitet die Drogeriemarktkette Rossmann vor Gericht mit den Wettbewerbshütern und hat angekündigt, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Das Kartellamt hatte gegen Rossmann Bußgelder von 300.000 Euro verhängt, wegen des Verkaufs von Markenprodukten zu unerlaubt niedrigen Preisen.
Der Ausgang des Streits hat für den Handel möglicherweise weitreichende Folgen. Es geht um die Frage, wie sich die Einkaufspreise der Händler berechnen lassen und wie Werbekostenzuschüsse, die die Hersteller den Händlern gewähren, im Einstandspreis berücksichtigt werden müssen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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