IAS-Standards für Banken

Der Ball liegt im Feld der Politik

07. Juli 2004 Der International Accounting Standards Board (IASB) ist ein politisch unabhängiges Gremium von Experten für Bilanzierungsfragen. Wichtigstes Projekt ist derzeit die Neufassung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze IAS/IFRS (International Accounting Standards, demnächst International Financial Reporting Standards genannt). Um den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen, hat die EU-Kommission im Juli 2002 im Prinzip beschlossen, die neugefaßten IFRS-Regeln von 2005 an für die Konzernabschlüsse aller kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU verbindlich zu machen. "Kapitalmarktorientiert" sind sowohl Unternehmen, deren Aktien an einer Börse gehandelt werden, als auch solche, die Anleihen begeben. Konzerne, die nach US-GAAP bilanzieren und an einer amerikanischen Börse notiert sind, müssen die IFRS-Regeln erst von 2007 an übernehmen.

Der IASB kann eine Bilanzierung nach seinen Regeln nur empfehlen, aber nicht durchsetzen. Dazu bedarf es einer EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wird. Die EU-Kommission hat den Großteil der geplanten IASB-Regeln bereits anerkannt. Zum umstrittenen Standard IAS 39 hat sie allerdings noch keine Entscheidung gefällt. Das EU-Anerkennungsverfahren sieht die Mitwirkung des Rechnungslegungsausschusses (Accounting Regulatory Committee, ACR) vor. Dem ACR gehören die Vertreter der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der EU-Kommission an. Der ACR wird fachlich von der European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) beraten. Hierbei handelt es sich um ein privates Forum von Bilanzierungsfachleuten. Die Bankenverbände haben an Efrag und ACR appelliert, den Standard IAS 39 in der vorliegenden Form nicht zu akzeptieren. Tatsächlich haben sich bei der ACR-Sitzung Mitte Juni die Vertreter Frankreichs, Italiens, Spaniens und Belgiens gegen diesen Standard ausgesprochen - wohl auf Druck der nationalen Bankenverbände. Der deutsche Vertreter im ACR scheint sich bislang weder für noch gegen die Vorlage ausgesprochen zu haben, da die Lage höchst verworren ist. Hierzu trägt bei, daß der IASB einige "Nachbesserungen" in Aussicht gestellt hat, deren Konkretisierung noch offen ist.

Die erwähnten vier Länder haben im ACR eine Sperrminorität. Sollte der ACR deshalb nicht in der Lage sein, IAS 39 zu empfehlen, kann die EU-Kommission den EU-Rat mit der Angelegenheit befassen. Auch im Ministerrat gibt es allerdings Widerstand. Jedenfalls hat sich der französische Staatspräsident Jacques Chirac bislang die ablehnende Haltung der französischen Banken zu eigen gemacht. In Deutschland sind die Banken untereinander zerstritten. Das Spektrum reicht von völliger Zustimmung zu IAS 39 über partielle Zustimmung (und Anwendung des bisherigen Rechts in den ausgeklammerten Punkten) bis hin zu völliger Ablehnung.

Der Basler Ausschuß, ein Gremium internationaler Bankaufseher, hat unlängst empfohlen, bilanzielle Bewertungsgewinne und -verluste aus Absicherungsgeschäften bei der Berechnung des aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenkapitals auszuklammern. Er hat damit den Banken zwar eine große Sorge genommen, andererseits aber die Position des IASB gestärkt (weil er die geplanten Regeln nicht rundweg abgelehnt hat). Allerdings zeichnet sich damit ab, daß sich die bilanzielle und die aufsichtsrechtliche Definition von Eigenkapital der Kreditinstitute auseinanderentwickeln. Das widerspricht der ursprünglichen Absicht, mehr Transparenz zu schaffen. (bf.)

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.07.2004, Nr. 156 / Seite 17

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