Von Volker Looman
19. Dezember 2009 Für Verträge der Basisrente, die in Fachkreisen auch Rürup-Rente heißen, war bisher kein Zertifikat der Finanzaufsicht erforderlich. Ab dem kommenden Jahr ist aber ein Siegel nötig. Sonst sind die Prämien ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Das Prüfzeichen der Aufsichtsbehörde ist mit Vorsicht zu genießen. Es ist für die Finanzämter der Hinweis, dass der Vertrag den steuerrechtlichen Anforderungen genügt, doch es liefert keinen Hinweis über die Qualität des Vertrages. Damit bleibt für die Anleger alles beim Alten. Die Basisrente ist ein Spar- und Rentenplan. Die Einzahlungen sind Werbungskosten. Rückflüsse sind nur in Form steuerpflichtiger Renten möglich. Es darf keine Garantiezeit vereinbart werden. Der Vertrag kann nicht vererbt werden. Die Anbieter müssen keine Garantie für die eingezahlten Beiträge übernehmen. Außerdem besteht keine Informationspflicht über die laufenden Kosten. Das sind auf den ersten Blick viele Nachteile und wenige Vorteile, so dass sich die Frage stellt, ob sich die Basisrente rechnet. Die Antwort wird in folgendem Fall deutlich.
Ein Steuerberater ist 45 Jahre alt. Er ist reich und arm zugleich. Wohlhabend ist der Mann, weil er gesund ist, verheiratet ist, zwei Kinder hat, genügend Arbeit hat, im schuldenfreien Eigenheim lebt und Rücklagen auf dem Konto hat. Arm ist der Mann, weil er sich vor Sorgen grämt. Trotzdem steht der Mann vor dem Problem, wie er monatlich 1000 Euro, die er nicht braucht, sicher und rentabel anzulegen. Der jüngste Vorschlag stammt von einem Vermittler. Er hat dem Steuerberater den Vorschlag unterbreitet, die Überschüsse in eine Basisrente zu stecken, frei nach dem Motto: Einfach, rentabel, sicher und steuerbegünstigt.
Nur wenige Investoren erliegen dem Lockruf des Staates
Der Vorschlag stößt bei dem Anleger auf offene Ohren. Er soll bis zum Ruhestand monatlich 1000 Euro in die Kasse einer Versicherung einzahlen, und dafür winkt bis zum Lebensende eine Zusatzrente von 2200 Euro pro Monat. Das ist kein schlechtes Geschäft, weil der Handel etwa 40 Jahre laufen wird, falls sich der Steuerberater an die Sterbetafeln der deutschen Aktuare halten wird. Das heißt in Zahlen, dass der Anleger bis zum Rentenbeginn in 20 Jahren zunächst 240 Monate einzahlt. Dann folgen bis zum Lebensende in 40 Jahren insgesamt 240 Renten. Erst sind 240.000 Euro einzuzahlen, dann sollen 528.000 Euro zurückkommen, folglich winkt ein Überschuss von 288.000 Euro. Das ist viel Geld, und wer auf den Euro und den Cent schaut, wird sich auch für den Zins interessieren, und da kommen 4 Prozent pro Jahr heraus, so dass zur Meckerei kein Anlass besteht. Auch unter steuerlichen Aspekten kann sich die Offerte sehen lassen, weil die Verzinsung bei 3,9 Prozent pro Jahr liegt.
Die hohe Rendite der Basisrente ist attraktiv, doch es ist bemerkenswert, dass letzten Endes nur wenige Investoren dem Lockruf des Staates erliegen. Die finanzielle Freiheit ist vielen Privatleuten so wichtig, dass sie klassische Produkte vorziehen. Das kann zum Beispiel die private Rentenversicherung sein. Sie ist wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die private Rüruprente ein Rentensparplan mit Einzahlungen und Rückflüssen, doch der Anleger hat, und das ist der entscheidende Punkt, beim Eintritt in den Ruhestand die Wahl. Entweder ruft er das angesammelte Geld ab, bezahlt die Steuern auf die Hälfte der Zinsen und macht mit Rest, was er will, oder er verrentet das Kapital und entrichtet Steuern auf den Ertragsanteil der Renten. Im zweiten Fall kommt unter dem Strich eine Rendite von 3,6 Prozent nach Steuern heraus, so dass die Anlage kaum schlechter als die Basisrente ist. Der Nachteile liegt bei 9000 Euro.
Wer frei sein will, muss 22.000 Euro bezahlen
Erheblich teurer sind selbständige Spar- und Rentenpläne. Wenn die Sparraten zum Beispiel in festverzinsliche Anleihen fließen, sind auf Dauer etwa 4 Prozent pro Jahr denkbar. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer rund 3 Prozent übrig. Doch das wird besonnene Anleger nicht aus der Ruhe bringen. Erstens ist die neue Steuer für vermögende Privatleute ein Segen, und zweitens bietet die Freiheit, mit dem Geld tun und lassen zu können, was das Herz begehrt, auch Vorteile. Dafür müssen aber 22.000 Euro bezahlt werden. So hoch ist der Unterschied zur Basisrente, und bei diesen Beträgen stellt sich schon die Frage nach Alternativen. Das sieht es jedoch nicht gut aus.
Eine weitere Möglichkeit sind der Kauf vermieteter Wohnungen mit Hilfe von Krediten, die Entschuldung der Immobilien bis zum Rentenbeginn, der Verkauf der Objekte und die Verrentung des Kapitals in Anleihen. Die Lösung erfreut sich bei Selbständigen großer Beliebtheit, weil während der Vermietung, also in der Sparphase, hohe Steuervorteile winken. Die Verlockungen sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil die erste Halbzeit dieser Lösung mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Ein Sparvertrag auf Zwang ist nichts Schlimmes
Die Kombination beginnt mit dem Kauf von Wohnungen in einer Größenordnung von 400.000 Euro. Die Liegenschaften werden mit Hilfe von Krediten in gleicher Höhe bezahlt. Die Mieten und die Kreditraten führen bis zum Beginn der Rente zu einem Sparvertrag unter Zwang. Das hört sich vielleicht heftig an, doch im Gegensatz zu den anderen Verträgen – ob Basisrente oder Versicherung – steht der Steuerberater bei dieser Lösung unter Druck. Die Mieten können fließen, die Kreditraten müssen bezahlt werden, und die Steuervorteile sollten kommen. Wenn dieses Spiel nicht funktioniert, kann der Anleger die Sache nicht einfach zur Seite legen, und das ist der Hauptgrund, warum der Kauf der Wohnungen auf Pump überlegt sein will.
Das gilt selbst für den Fall, dass die Vermietung der Immobilien und die Rückzahlung der Kredite ohne Probleme über die Bühne gehen. Die Anlage wird in Verbindung mit der anschließenden Verrentung des Verkaufserlöses zu einer Rendite von etwa 3,5 Prozent pro Jahr führen. Damit liegt die Lösung hinter der Basisrente und der Rentenversicherung, allerdings vor den Anleihen. Das ist zum Jubel kein Anlass, weil die Gefahren bei den Immobilien auf Pump erheblich über den Risiken der Renten liegen.
Die Basisrente eignet sich nur für junge Anleger
Der Vergleich zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Basisrente viel Charme hat. Sie ist einfach, sicher und solide, und die Einschränkung, dass das einbezahlte Kapital nur in Form von Renten zurückkommt, kann in vielen Fällen auch ein Segen sein. Das gilt vor allem für Selbständige, die nicht oder nur wenig in Versorgungswerke einzahlen. Hier erfüllt die Basisrente, wie der Name andeutet, die Funktion der Grundrente. Trotzdem ist beim Abschluss solcher Verträge gewisse Vorsorge notwendig. Die Basisrente eignet sich nicht für junge Leute, die noch nicht wissen, wohin die Reise führen wird. Unpassend ist die Basisrente auch für Leute, die noch Kredite zu tilgen haben. Die jungen Anleger sollten sich nicht zu früh binden, und die älteren Semester sollten bei Rückzahlung der Schulden aufs Gaspedal drücken.
Vor diesem Hintergrund ist die Basisrente die ideale Vorsorge für Spitzenverdiener, die in lastenfreien Eigenheim wohnen, für den Ruhestand aber noch ausreichend nicht vorgesorgt haben. Hier entfaltet die Rüruprente großen Reiz, weil die Absetzbarkeit der Prämien ein solides Steuersparmodell ist. Wer darüber hinaus die Kosten im Auge behält, wird an diesem Vertrag durchaus Freude haben. Die Abschlusskosten liegen bei 4 bis 5 Prozent der Prämiensumme, doch wer die Angebote von Direktversicherungen ins Visier nimmt, kann einen Großteil dieser Aufwendungen sparen.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai
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