Vermögensfragen
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Die Vermögensfrage

Kreditsanierung nach der Versicherungskrise

Von Volker Looman

30. September 2007 Die Lebensversicherer haben bewegte Jahre hinter sich. Erst sanken die Kapitalmarktzinsen, dann brachen die Börsenkurse ein, schließlich kippte das Steuerprivileg. Die Ereignisse haben für die Kunden der Unternehmen zum Teil drastische Auswirkungen. Wer seine Altersversorgung auf Rentenpolicen aufgebaut hat, musste in der Vergangenheit mehrfach Kürzungen der Bezüge hinnehmen. Die Betroffenen sollten sich in den kommenden Jahren, wenn die Sparzeit zu Ende gehen wird, auf geringere Ablaufleistungen einstellen. Privatleute, die ihre Darlehen mit Hilfe von Policen zurückzahlen wollen, müssen am Ende der Laufzeit mit Restschulden rechnen, weil die Leistungen nicht ausreichen werden, um die Schulden zu tilgen.

Für die Vorsorgesparer gibt es kaum Alternativen, weil die Zinsen festverzinslicher Wertpapiere im Keller sind. Doch zumindest die Kreditnehmer können den drohenden Schaden begrenzen, wenn sie rechtzeitig auf andere Finanzierungen umsteigen. Das wird in folgendem Beispiel deutlich. Ein Anleger ist 50 Jahre alt und hat vor 15 Jahren für die Finanzierung seines Eigenheims eine Hypothek von 150.000 Euro aufgenommen. Statt der üblichen Tilgung von einem oder 2 Prozent hat der Privatmann eine Kapitalversicherung abgeschlossen, die in zehn Jahren fällig wird. Mit der Police wollte beziehungsweise will der Mann drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Erstens lockte die Verzinsung von 6 Prozent, zweitens wollte sich der Mann gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit absichern, und drittens sollte die Police die Schulden abdecken, falls der Familienvater stirbt.

Die Schließung der Lücken hängt vom Einzelfall ab

Die einzelnen Motive sind verständlich. Doch es ist nicht gut, die Wünsche mit einem Vertrag zu befriedigen. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Tod wäre auch mit Hilfe selbständiger Verträge möglich gewesen, und die endfällige Tilgung der Schulden ist ein Zinsdifferenzgeschäft, das von Natur aus auf wackeligen Beinen steht. Das hat der Anleger in der Zwischenzeit erkannt. Die Gesellschaft hat dem Kunden in den vergangenen Jahren mehrere Briefe geschickt, dass die versprochene Ablaufleistung von 150.000 Euro nicht zu halten sein wird. Im Augenblick ist von 115.000 Euro die Rede, so dass in zehn Jahren ein Kreditloch von 35.000 Euro droht.

Die konkrete Schließung solcher Lücken hängt vom Einzelfall ab. Wer genügend Geld hat, kann sie durch Verkäufe anderer Anlagen stopfen. Wer jedoch hart am Wind segelt, muss den Gürtel in Zukunft noch enger schnallen. Im vorliegenden Fall ist kein freies Vermögen vorhanden. So steht der Anleger nicht nur vor der Frage, wie der Kreditzins, der in den letzten Tagen ausgelaufen ist, neu festgelegt werden soll. Er muss auch das Problem lösen, wie die zusätzlichen 35.000 Euro angespart werden sollen. Ausgangspunkt der Überlegungen sind die Kontostände der Kontrakte und die Zinssätze künftiger Verträge.

Versicherung aufzulösen, Restschuld direkt tilgen

Der Kredit steht bei 150.000 Euro und kann bis zur Fälligkeit der Police in zehn Jahren zu jährlich 5 Prozent verlängert werden. Die Versicherung hat einen Rückkaufswert von 55 000 Euro. Die monatliche Prämie liegt bei 220 Euro. Die Ablaufleistung in zehn Jahren soll 115.000 Euro betragen. Das entspricht einer Verzinsung von 4,13 Prozent pro Jahr.

Der Vergleich der Soll- und Habenzinsen zeigt, dass die Fortführung der Police mit hoher Wahrscheinlichkeit ein negatives Zinsdifferenzgeschäft wird. Daher liegt es auf der Hand, die Versicherung aufzulösen und die Restschuld auf direktem Weg zu tilgen. Die Kündigung der Versicherung ist ohne Probleme möglich, weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt worden ist. Dadurch wird der Rückkaufswert ohne Abzug ausbezahlt, und die Restschuld sinkt auf 95.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 5 Prozent pro Jahr und einer Restlaufzeit von zehn Jahren sind 120 Raten à 1008 Euro notwendig, um die Hypothek in dieser Zeit zu tilgen. Der effektive Jahreszins des Kredites beträgt 5,12 Prozent und ist die Richtschnur für die Alternativen.

Es bleibt nur ein zusätzlicher Sparvertrag übrig

Die erste Alternative kann die Fortführung der Versicherung sein. Dafür sprechen trotz der geringen Zukunftsrendite zwei Aspekte. Der Mann hat sich mit der Police den Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit und Tod erworben - und wenn der Bedarf weiterhin besteht, sollte der bestehende Schutz nicht „achtlos“ in die Ecke geworfen werfen. Es ist zum Beispiel denkbar, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes so verschlechtert hat, dass die Umdeckung der Risiken auf andere Gesellschaften gar nicht mehr möglich ist. Genauso ist es aber auch möglich, dass der Neuabschluss wegen des fortgeschrittenen Alters so teuer ist, dass sich die ganze Sache nicht rechnet.

In beiden Fällen wird dem Anleger nichts anderes als ein zusätzlicher Sparvertrag übrigbleiben. Die offenen 35.000 Euro können zum Beispiel mit Hilfe eines Banksparplans oder eines Rentenfonds geschlossen werden. Für diese Verträge gibt es im Augenblick jährlich 4 Prozent. Davon bleiben 3 Prozent übrig, wenn mit der zukünftigen Abgeltungssteuer von 25 Prozent gerechnet wird. Bei einer jährlichen Verzinsung von 3 Prozent müssen 120 Sparraten von jeweils 250 Euro auf den Tisch geblättert werden, um in zehn Jahren die notwendigen 35 000 Euro in der Tasche zu haben.

Deutlich höhere Vorteile nur bei höherem Risiko

Die effektiven Kosten dieser Sanierung betragen 7,12 Prozent pro Jahr. Das sind im Vergleich zur Ausgangslösung einmalige Mehrkosten von rund 8000 Euro. Die Ursache liegt in der hohen Differenz der Soll- und Habenzinsen. Der Kredit kostet 5,12 Prozent, die Kapitalversicherung bringt 4,13 Prozent, und der Sparplan wirft 3 Prozent ab. Bei diesen Sätzen ist es kein Wunder, dass die meisten Privatleute an die Erhöhung der Versicherung denken. Das würde im vorliegenden Fall aber wenig bringen. Erstens müsste der Vertrag um mindestens zwölf Jahre verlängert werden, um Zahlungen an das Finanzamt zu vermeiden, und zweitens führt die höhere Verzinsung des 35.000-Euro-Sparplanes zu einem Vorteil von lediglich 1300 Euro.

Deutlich höhere Vorteile sind nur möglich, wenn der Anleger zu höheren Risiken wie der Umschichtung in Aktien bereit ist. Der Investor kann zum Beispiel die Versicherung beitragsfrei stellen. Dadurch fallen die künftigen Prämien unter den Tisch, und der Rückkaufswert wird bis zur Fälligkeit der Versicherung weiter verzinst. In diesem Fall kann mit einer Ablaufleistung von 85.000 Euro gerechnet werden, so dass die verbleibenden 65.000 Euro in einem Aktienfonds angespart werden müssen. Hierfür sind bei Renditen von 8 Prozent vor Steuern und 6 Prozent nach Steuern monatlich 398 Euro notwendig.

Direkte Tilgung oder zusätzlicher Sparplan?

Die niedrige Rendite der Lebensversicherung und die hohe Rendite des Aktiensparplans führen zu einer Gesamtverzinsung von 4,89 Prozent pro Jahr. Sie liegt weiterhin unter dem Sollzins von 5,12 Prozent des Kredites, so dass der Umstieg auf die Aktien gut überlegt sein will. Das Risiko ist hoch und der Nutzen gering, weil die direkte Tilgung der Restschuld die günstigste und sicherste Lösung bleibt.

Vor diesem Hintergrund gibt es eigentlich nur die Wahl zwischen der direkten Tilgung und dem zusätzlichen Sparplan. Wer auf den Versicherungsschutz verzichten kann oder ihn kostengünstig auf andere Gesellschaften umdecken kann, sollte die bestehende Kapitalversicherung auflösen. Sonst sind die Fortführung und der sichere Zusatzsparplan die bessere Lösung.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.



Text: F.A.Z., 29.09.2007, Nr. 227 / Seite 21
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai

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