Vermögensfragen

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Die Vermögensfrage

Wenn die Abgeltungsteuer in den Hintergrund rückt

Von Volker Looman

12. Juli 2008 Die lange Vorbereitungszeit auf die Abgeltungsteuer führt bei vielen Anlegern zu fragwürdigen Gedanken. Sie zerbrechen sich den Kopf, wie sie den Abgaben ausweichen können, die ab dem 1. Januar 2009 auf Erträge und Kursgewinne von Anleihen und Aktien erhoben werden. Doch die viel wichtigere Überlegung, wie die Geldanlagen strukturiert werden sollen, droht wieder einmal auf der Strecke zu bleiben. Das gilt vor allem für Anleger, die nicht nur Geld auf der Seite haben, sondern auch noch Kredite bedienen.

Hier stellt sich in besonderem Maße die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, im Lande zu bleiben, sich redlich zu nähren und die Verbindlichkeiten zu tilgen, statt in die Ferne zu schweifen und von Geldanlagen zu träumen, bei denen es hohe Zinsen und keine Abgeltungsteuer gibt. Die richtige Mischung von Anlagen und Krediten hängt von den Zinsen ab, die auf beiden Seiten gelten, und die Frage, ob Anlage mit Kredit oder Anlage ohne Kredit die bessere Lösung ist, wird in folgendem Beispiel deutlich.

Ein Darlehen für die Praxis und eine Hypothek für das Haus

Ein Arzt ist 45 Jahre alt und versteuert jedes Jahr nach der Splittingtabelle etwa 150.000 Euro. Er hat in den letzten Jahren bescheiden gelebt und 150.000 Euro angesammelt. Jetzt ist noch eine Erbschaft von 250.000 Euro hinzugekommen, so dass auf dem Konto der Hausbank insgesamt 400.000 Euro herumliegen. Das hat das Institut veranlasst, das vertrauensvolle Gespräch mit dem Mediziner zu suchen. Jetzt liegt der Vorschlag auf dem Tisch, das Geld in Beteiligungen und Dachfonds anzulegen, um der künftigen Abgeltungsteuer aus dem Weg zu gehen.

Der Vorschlag stößt bei dem Arzt auf große Zustimmung, weil es unter Medizinern weit verbreitet ist, an keinem Steuersparmodell vorbeizugehen. Die Bemühungen der Hausbank werden sich aber in erster Linie für das Institut lohnen. Bei den Beteiligungen geht es um Provisionen von 6 Prozent, und in den Dachfonds sind Ausgabeaufschläge von 4 Prozent enthalten, so dass Provisionen von insgesamt 20.000 Euro winken. Da ist es kein Wunder, dass die Hausbank diskret die beiden Kredite übersieht, die der Arzt noch am Bein hat, und der Mediziner ist weit davon entfernt, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es vielleicht sinnvoll ist, die Verbindlichkeiten zu tilgen, weil ihm überhaupt nicht in den Sinn kommt, dass auch die Rückzahlung von Schulden eine Geldanlage ist.

Hinter den Krediten verbergen sich ein Darlehen für die Praxis und eine Hypothek für das Haus. Der Betriebskredit liegt bei 100.000 Euro. Der Nominalzins beträgt 5 Prozent. Er gilt noch zwei Jahre. Im Augenblick wird die Schuld mit monatlichen Raten von 750 Euro getilgt, so dass in 24 Monaten eine Restschuld von 92.000 Euro zu verlängern sein wird. Der Privatkredit für das Eigenheim steht bei 200.000 Euro. Hier liegt der Nominalzins bei 4,5 Prozent, und die Zinsbindung beträgt noch 60 Monate. Bis dahin sind Monatsraten von 1250 Euro zu bezahlen; die Restschuld wird auf 166.000 Euro sinken.

Antwort bietet ein vollständiger Finanzplan

Bei der Bewertung der Schulden sind zwei Dinge wichtig. Erstens sind die Zinsen des Praxiskredits als Werbungskosten abzugsfähig, und zweitens stellt sich die Frage, wie hoch die Anschlusszinsen in 24 und 60 Monaten sein werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass es auf diese Frage keine verbindliche Antwort gibt, weil kein Mensch in die Zukunft sehen kann. Doch wenn die heutigen Zinssätze für Neudarlehen zugrunde gelegt werden, muss mit einem Anschlusszins von 5,5 Prozent gerechnet werden. Das bedeutet unter dem Strich, dass die beiden Kredite ein Paket darstellen, das 300.000 Euro groß ist, bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 120 Raten à 2000 Euro getilgt wird und im Laufe dieser Zeit auf 185.000 Euro schrumpfen wird.

Der Effektivzins der Zahlungsreihe beträgt 4,39 Prozent nach Steuern. Das ist für den Arzt der wichtige Hinweis, dass sich die Fortführung der Kredite nur lohnen wird, wenn bei der Anlage der 400.000 Euro, die ja auf der Habenseite vorhanden sind, unter Berücksichtigung von Gebühren und Steuern höhere Erträge herausspringen. Sonst sollte ins Auge gefasst werden, die Schulden zu tilgen und sich Gedanken zu machen, wie das Restkapital anzulegen ist. Von dieser Frage darf auch die Vorfälligkeitsentschädigung von 6000 Euro nicht ablenken. Sie schärft lediglich die Überlegung, ob Geld von 400.000 Euro und Kredite von 300.000 Euro oder Kapital von 94.000 Euro ohne Schulden die bessere Lösung ist. Antwort bietet ein vollständiger Finanzplan, in dem die drei Verträge zu einem Paket und einem Endwert verschnürt werden.

Der Endwert kann gesteigert werden

Das erste Modell kann zum Beispiel ein Wertpapierdepot und die Fortführung der Kredite sein. Die Anlage der 400.000 Euro wird, wie ein Blick in die Berichte der Bundesbank zeigt, jährliche Zinsen von 4,5 Prozent abwerfen. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer etwa 3,3 Prozent übrig, so dass dem Anleger jährlich 13.000 Euro zufließen. Im selben Zeitraum sind Kreditraten von 24.000 Euro zu bezahlen. Wenn die jährlichen Unterdeckungen – wie bei jeder Überziehung des Girokontos üblich – mit 8 Prozent verzinst werden, entstehen zusätzliche Schulden von 156.000 Euro. Sie führen unter Berücksichtigung der anderen Verträge zu einem Schlusswert von 60.000 Euro.

Der Endwert kann mit Hilfe von Aktien gesteigert werden. Wenn die 400.000 Euro zum Beispiel zu gleichen Teilen in Anleihen und Aktien investiert werden, die vor Steuern jährlich 4 und 8 Prozent bringen, können die Einnahmen trotz der Abgeltungsteuer auf 18.000 Euro pro Jahr steigen. Das heißt im Verhältnis zu den Kreditraten von 24.000 Euro, dass die jährlichen Unterdeckungen schrumpfen. Sie sinken auf 6000 Euro pro Jahr, so dass der Überziehungskredit bei 81.000 Euro endet. Dadurch kommt unter dem Strich ein kumulierter Endwert von 134.000 Euro heraus, und die Lage sieht schon viel freundlicher aus.

Das „kleine“ Vermögen

Unschlagbar bleiben aber die Ablösung der Kredite und die Anlage des Restkapitals. Hier werden die Schulden getilgt, und es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 6000 Euro bezahlt. Dadurch fließen 306.000 Euro an die Bank, und der Arzt hat noch 94.000 Euro in der Kasse. Das mag auf den ersten Blick wie ein Verlust aussehen, doch beim zweiten Hinsehen wird deutlich, dass sich das Geschäft lohnt. Die 94.000 Euro werden, wenn sie zu gleichen Teilen in Anleihen und Aktien angelegt werden, im Verlauf der nächsten Jahre auf 147.000 Euro anwachsen, weil der Investor keine Unterdeckungen mehr hat, sondern Überschüsse erzielt, die wieder angelegt werden können.

Das „kleine“ Vermögen muss nicht mit Hilfe von Anleihen und Aktien umgebaut werden. Die Umschichtung klappt auch mit anderen Geldanlagen. Wichtig sind bei der ganzen Geschichte lediglich zwei Dinge. Erstens sollten die Kredite getilgt werden, und zweitens braucht der Anleger kostengünstige Anlagen. Preiswert bedeutet in diesem Fall, dass die Einstiegskosten und die laufenden Gebühren moderat sein sollten. Beteiligungen und Dachfonds können interessante Anlagen sein, doch wenn der Eintritt in die Vereine schon 5 Prozent kostet, sind die Voraussetzungen für ordentliche Renditen nicht gerade günstig.

Das gilt auch für die jährlichen Gebühren. Erträge von 4 Prozent für Anleihen und 8 Prozent für Aktien müssen auf dem Kapitalmarkt erst einmal erwirtschaftet werden. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer effektiv 4,6 Prozent übrig. Das ist ein hervorragendes Ergebnis, doch wenn jedes Jahr zusätzliche Gebühren von 1,5 oder 2 Prozent anfallen, purzelt die Rendite schnell in den Keller. Bei diesen Perspektiven sollte die Abgeltungsteuer also nicht zu voreiligen Entscheidungen verleiten. Zuerst ist die Frage zu beantworten, wie die Struktur des Vermögens aussehen soll, dann folgt die Auswahl kostengünstiger Produkte. Die Steuer ist und bleibt das fünfte Rad am Wagen.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Kai

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