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Die Vermögensfrage

Bausparen für Kinder gilt als unrentable Sparform

21. März 2008 Bausparen gilt unter Verbraucherschützern als unrentable Sparform. Dennoch hören Eltern oder Großeltern, die Geld für den Nachwuchs zurücklegen wollen, von Anbietern immer noch die Empfehlung, einen Bausparvertrag abzuschließen. Die Gothaer beispielsweise bietet den Geschenk-Bausparvertrag auf ihren Internetseiten als „ideale Lösung“.

„Einen passenden Anlass gibt es immer“, findet die Debeka und verschickt Werbeprospekte mit von Kindern gezeichneten Häusern. Und auch bei der LBS - der Bausparkasse der Sparkassen - stößt man ins gleiche Horn: „Je früher, desto besser“, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung vom Januar dieses Jahres, die zögernde Eltern sogar noch mit pädagogischen Tipps versorgt: „Nehmen Sie sich gemeinsam eine bestimmte Monatsrate vor - vielleicht indem Ihr Sprössling Ihren Betrag um eine Mini-Beigabe aufstockt.“

Viele Argumente dafür

Die Anbieter haben zahlreiche Argumente: Ein Bausparvertrag lasse sich jederzeit teilen, aufstocken und sogar aussetzen und sei keineswegs an ein Bauvorhaben gebunden. Wer die siebenjährige Sperrfrist beachtet, erläutert Hermann Drewes, Markt- und Zielgruppenmanager bei der Signal Iduna, dürfe sogar die Wohnungsbauprämie behalten, wenn er sich später für das Geld ein Auto kauft oder das Studium finanziert.

„Es gibt kaum flexiblere Instrumente“, sagt Drewes. Hinzu komme, dass es anders als beispielsweise bei Ausbildungsversicherungen auch relativ egal sei, wie alt derjenige sei, der den Vertrag abschließt. Eltern können ihn zunächst auf sich laufen lassen und dann zu jeder Zeit gegen eine geringe Gebühr auf das Kind übertragen.

Es sei aber auch möglich, den Vertrag gleich im Namen des Kindes abzuschließen. Lediglich die staatliche Förderung ist an ein Mindestalter von 16 gebunden. Experte Drewes empfiehlt Bausparen daher sogar dann, wenn von vorneherein feststeht, dass das Geld für andere Zwecke verwendet werden soll.

Andere Bausparkassen gehen so weit zwar nicht, stimmen im Grundsatz Drewes' Ausführungen aber zu. Wer für sein Kind einen Bausparvertrag abschließe, transportiere damit auch den Gedanken, dass ein eigenes Haus ein solider Baustein für die eigene Altersvorsorge sei, sagt ein Sprecher der Bayern-LB. Das wolle der Gesetzgeber mit der Einführung einer Eigenheimrente unterstützen.

Riester macht alles anders

Doch hier ist Vorsicht geboten: Denn gleichzeitig wird durch die geplanten Änderungen der Riester-Förderung auch ein elementares Argument der Bauspar-Befürworter wieder entkräftet: Um die Finanzierung sicherzustellen, sollen Bausparprämien künftig nämlich nur noch dann gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnraum investiert wird. Und auch für fast alle anderen Pro-Argumente gibt es Gegenargumente.

Noch vor ein paar Jahren konnte man daher auch in „Finanztest“ lesen, dass Bausparverträge zumindest eine Option seien, wenn Eltern für Kinder Geld anlegen möchten. Damals, sei aber auch die Zinssituation eine andere gewesen, und viele Anbieter hätten außerdem Rendite-Bausparverträge im Portfolio gehabt, die bei Darlehensverzicht am Ende der Laufzeit gute Bonuszinsen brachten, erläutert ein „Finanztest“-Redakteur. Inzwischen jedoch seien aber fast alle guten Tarife vom Markt genommen worden. Selbst Tagesgeld bringe im Moment mehr.

Nachteile nicht zu übersehen

„Wenn man „Sparen“ will, sind Bausparverträge der falsche Weg“, sagt auch Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Schon bei Erwachsenen hält der Verbraucherschützer wenig von der Idee des Bausparens, sondern empfiehlt stattdessen andere Wege der Immobilienfinanzierung. Finanzberaterin Gensler sagt: „Damit Bausparen überhaupt eine Option ist, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein.“

Die wichtigste: Es sollte ein Anspruch auf staatliche Förderung bestehen, das zu versteuernde Einkommen dürfe also bei Ledigen 25.600 Euro (bei Verheirateten 51.000 Euro) nicht übersteigen. Darüber hinaus seien die niedrigen Habenzinsen bei Bausparverträgen nur hinnehmbar in Bezug auf die ebenfalls mäßigen Sollzinsen des Baudarlehens. Wer bauspart, sollte also wenigstens die Absicht haben, später ein Darlehen aufzunehmen. Außerdem dürfe der Ansparzeitraum nicht zu lang werden. Denn je länger zu niedrigen Zinsen gespart wird, umso deutlicher offenbaren sich die Nachteile gegenüber anderen Sparformen.



Text: F.A.Z., 22.03.2008, Nr. 69 / Seite 23
Bildmaterial: ddp

 
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