Von Volker Looman
16. Februar 2008 Die Sanierung der Renten ist ein Dauerbrenner. Das gilt nicht nur für die gesetzliche Rente, sondern auch für die privaten Renten. Im ersten Fall führt die demographische Entwicklung zu handfesten Problemen, und im zweiten Fall bringt der unruhige Kapitalmarkt heftige Schwierigkeiten mit sich.
Davon wissen in erster Linie die Privatanleger ein Lied zu singen, die größere Geldbeträge in private Rentenversicherungen eingezahlt und im Gegenzug auf feste Renten vertraut haben. Sie mussten in den vergangenen Jahren mehrere Kürzungen der Bezüge hinnehmen, weil die Zinsen für Anleihen so stark gesunken waren, dass die Versicherungen die prognostizierten Renten nicht mehr bezahlen konnten. Jetzt hat es diejenigen Kapitalanleger erwischt, die mit Hilfe fremdfinanzierter Renten fürs Alter vorsorgen wollten. Das Steuersparmodell war für zahlreiche Spitzenverdiener eine ideale Geldanlage. Doch die anfängliche Begeisterung ist längst verflogen. Und in manchen Fällen ist aus dem Zinsdifferenzgeschäft ein Sanierungsfall geworden, bei dem sich die Frage stellt, wie die Sache weitergehen soll. Die Geschichte und die Zukunft fremdfinanzierter Renten werden in folgendem Beispiel deutlich.
Ein geschiedener Anleger ist 55 Jahre alt. Er hat vor zehn Jahren etwa 250.000 Euro aufgenommen und das Geld in eine Rentenversicherung eingezahlt. Außerdem hat er einen Aktiensparplan mit einer Zielsumme von 250.000 Euro nach 20 Jahren abgeschlossen. Die drei Verträge mögen auf den ersten Blick keinen Sinn haben, doch bei genauer Betrachtung der Dinge war das Trio eine pfiffige Angelegenheit.
Erhebliche Steuervorteile, geringe Abgaben
Der Kredit war auf eine Laufzeit von 20 Jahren angelegt. In der ersten Halbzeit wurde mit einem Sollzins von 5 Prozent im Jahr gerechnet, jetzt wird der jährliche Sollzins auf 6 Prozent je Jahr steigen. Die Rentenpolice sorgt für Monatseinnahmen von jeweils 1105 Euro. Und weil die Bezüge bis ans Lebensende bezahlt werden, kann mit diesen Einnahmen - wenn die Rechnung aufgeht - noch 30 Jahre gerechnet werden. Der dritte Baustein ist ein Aktiensparplan mit einer Monatsrate von 436 Euro und für die Tilgung des Kredites vorgesehen.
Die monatlichen Einnahmen und Ausgaben führen per Saldo zu einem Spar- und Rentenplan. Im ersten Jahrzehnt musste der Anleger monatlich 373 Euro auf den Tisch legen, da die Ausgaben für den Kredit und den Aktiensparplan höher als die Einnahmen aus der Versicherung sind. Nun klettern die Sparraten für zehn Jahre auf 581 Euro, weil die jährlichen Kreditzinsen auf 6 Prozent steigen. Der Lohn für die Sparleistungen sind vom dem 21. Jahr an lastenfreie Renten von jeweils 1105 Euro, die 20 Jahre fließen werden, sofern der Anleger - wie geplant - 85 Jahre alt werden wird.
Die Rendite der Zahlungsreihe - 120 Ausgaben von jeweils 373 Euro, 120 Ausgaben zu jeweils 581 Euro und 240 Einnahmen zu jeweils 1105 Euro - beträgt vor Steuern jährlich 4,6 Prozent. Dafür hätte der Mann freilich den Geldbeutel nicht aufgemacht. Der wahre Grund für seine Entscheidung war die Hoffnung auf eine jährliche Verzinsung von 11 Prozent nach Steuern. Der Vermittler und der Steuerberater hatten dem Investor darlegt, dass die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar seien, die Renten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern und die Kursgewinne der Aktien steuerfrei seien. Das führt während der Sparzeit zu erheblichen Steuervorteilen und im Alter zu geringen Abgaben.
In mehrfacher Hinsicht aus dem Ruder gelaufen
Die Aussagen der beiden Fachleute waren korrekt, und weder dem Finanzberater noch dem Wirtschaftsprüfer können irgendwelche Vorwürfe gemacht werden, dass die Geschichte in mehrfacher Hinsicht aus dem Ruder gelaufen ist. Das erste Problem ist die Abgeltungsteuer. Diese Steuer führt dazu, dass auf die Dividenden und Kursgewinne der künftigen Sparraten jährliche Abgaben von 26,375 Prozent entfallen.
Das zweite Problem ist das Depot. Der Makler und auch der Anleger hatten mit einer Rendite von 8 Prozent gerechnet, so dass auf dem Konto jetzt 79.000 Euro stehen sollten. Das ist allerdings nicht der Fall; derzeit liegt der Marktwert bei lediglich 50.000 Euro. Das dritte Problem ist die Bank. Sie will nach dem Ende der ersten Zinsbindung künftig Sollzinsen von 6 Prozent je Jahr, und sie verlangt von dem Anleger wegen des niedrigen Depotstands zusätzliche Sicherheiten.
Die einzelnen Probleme führen nicht nur bei der Bank, sondern auch bei dem Anleger zu einer gewissen Unruhe. Vordergründig stellt sich die Frage, wie die zusätzlichen Sicherheiten aussehen sollen, doch im Hintergrund geistert dem Anleger seit einigen Wochen die Frage durch den Kopf, wie sich ganze Geschichte in Zukunft noch rechnen wird. Hier kann der zweite Punkt ausnahmsweise vor dem ersten Punkt beantwortet werden. Die Hoffnung auf eine Verzinsung von 11 Prozent muss der Anleger begraben. Statt dessen muss sich der Investor mit Verzinsungen von 3,5 bis 7 Prozent je Jahr begnügen.
Auf dem Verlust wird der Privatanleger wohl sitzenbleiben
Stand der Dinge sind die künftigen Zahlungen. Der Kredit schlägt im kommenden Jahrzehnt mit 1250 Euro im Monat zu Buche. Die Versicherung bringt bei einer Umstellung in den nächsten 30 Jahren noch 1000 Euro im Monat. Die Sparraten des Aktienplans müssen bis zur Fälligkeit des Kredites in zehn Jahren auf monatlich 870 Prozent erhöht werden, weil die Rückzahlung der Schulden sonst gefährdet ist. Das führt vor Steuern zu einer Verzinsung von 4,1 Prozent, und nach Steuern steigt die Verzinsung durch die weiteren Vorteile auf 6,9 Prozent. Das ist im Hinblick auf die angestrebten 11 Prozent ein Schaden von 20.000 Euro, doch auf diesem Verlust wird der Privatanleger mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzenbleiben, weil ihm die Risiken des Zinsdifferenzgeschäftes von den Beratern in aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden sind. Daher stellt sich jetzt nicht die Frage nach den Schuldigen, sondern vielmehr nur diejenige nach der Minimierung des Schadens.
Die erste Möglichkeit ist der radikale Schnitt. Die bestehenden Verträge werden alle aufgelöst. Der Rückkaufwert der Versicherung beträgt 200.000 Euro, und die Aktien sind 50.000 Euro wert, so dass der Kredit von 250.000 Euro ohne Restschuld ablösbar ist, sofern das Finanzamt das Steuermodell nicht rückwirkend als Liebhaberei einstuft und Nachzahlungen fordert. Die Auflösung mag auf den ersten Blick heftig sein, weil der Anleger für die Sparraten der vergangenen Jahre keinen Gegenwert erhält, doch die Überlegung hat durchaus ihre Berechtigung. Was sich in der Vergangenheit abgespielt hat, ist Schnee von gestern, und stattdessen stellt sich nun die Frage, mit welchen Renditen der Anleger in Zukunft rechnet.
Eine Möglichkeit ist die Weiterführung des Aktiendepots
Die Fortführung des Trios - die zweite Möglichkeit - wird zu einer Verzinsung von 6,9 Prozent nach Steuern führen, wenn die bestehenden Zahlen in die Zukunft fortgeschrieben werden. Das ist letztlich trotz der Enttäuschung, dass die hohe Rendite nicht mehr zu erzielen sein wird, immer noch ein ordentliches Ergebnis, so dass es sich der Privatanleger wirklich gut überlegen sollte, aus lauter Frust über die Sanierung auf andere Geldanlagen umzusteigen.
Aus diesem Grund kann die dritte Möglichkeit, nämlich das Aktiendepot aufzulösen und die Restschuld von 200.000 Euro laufend zu tilgen, im Handumdrehen zu den Akten gelegt werden, weil diese Variante zu einer Verzinsung von kümmerlichen 3,5 Prozent je Jahr führt. Eine vierte Möglichkeit ist die Weiterführung des Aktiendepots, um die Kursgewinne der Titel in zehn bis zwölf Jahren steuerfrei vereinnahmen zu können, und die Schließung der Kreditlücke durch zusätzliche Tilgungen und Versicherungen. In diesem Fall kann der Privatanleger ebenfalls mit einer jährlichen Rendite von 6,9 Prozent nach Steuern rechnen.
Der beste Ausweg aus der Krise
Die richtige Entscheidung ist wegen der vielen Einflussfaktoren äußerst heikel. Im vorliegenden Fall geht es nicht nur um die zukünftige Entwicklung der Börse, sondern auch um den weiteren Verlauf der Rentenversicherung und um die Steuern. Der radikale Schnitt - die Auflösung der bestehenden Verträge und der Umstieg auf einen neuen Spar- und Rentenvertrag - ist für den Investor sicherlich der schwierigste Schritt, weil die Vergangenheit emotional nicht zu tilgen ist und sich außerdem die Frage stellt, auf welche Verträge der Anleger umsteigen soll.
Vor diesem Hintergrund dürfte der letzte Weg der beste Ausweg aus der Krise sein. Unter dem Aspekt, dass das Finanzamt bei einer Auflösung der Verträge sogar Nachzahlungen verlangt, wird an dieser Lösung gar kein Weg vorbeiführen.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Text: F.A.Z., 16.02.2008, Nr. 40 / Seite 23
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai
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