denn es gibt leider unversicherbare Lebensrisiken. Wer erlebt hat, was von der Berufunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall tatsächlich übrig bleibt (Versicherungen sind unangenehme Verhandlungspartner), oder wie die Leistungen aus Unfallversicherungen auf das unweigerlich folgende Hartz IV angerechnet werden, der weiß, dass da alle Prämien für diese Versicherungen absolut nutzlos sind... Oder sie sind so hoch, dass sie einen finanziell direkt erledigen...
Wenn 20 % der Erwerbstätigen vor dem Renteneintritt aus dem Berufsleben ausscheiden erreichen 80 % der Menschen nach Ihrem Erwerbsleben den wohlverdienten Ruhestand. Somit sollte auch in diesem Verhältnis das verfügbare Einkommen für Vorsorge- und Risikoabsicherung eingesetzt werden. 80% in hochrentable Anlagen, 20 % in die Risikoabsicherung. Alles andere wäre grob fahrlässig. Dem Versicherungsvertreter wird es nämlich in 30 Jahren egal sein, wenn sich der Kunde nur noch zum Bier in der Kneipe einladen lassen kann. Deswegen ein klares Plädoyer für unabhängige Finanzberatung UND klare Trennung von Risiko- und Vorsorgeabsicherung.
Ich teile die Meinung des Autors zu dieser Art der Versicherung, allerdings ist die Forderung des Verbots von Amts wegen wohl eher ein Witz, den es wird niemand gezwungen etwas zu kaufen. Der Bedarf ist erkannt, der Invaliditätsschutz wird abgedeckt, dass ist per se nicht schlecht, auch nicht, etwas für das Alter zu sparen. Das beides nichts miteinander zu tun hat spricht dann eben gegen diese Versicherung, nicht aber das dem Kunden Geld aus der Tasche gezogen wird, welches er besser für sinnvolleres braucht. Da fällt mir vorher Alkohol, Tabak u.ä. ein. Es gibt keine schlechten Produkte, nur unpassende. Viel eher sollte die Frage gestellt werden, weshalb solche Produkte verkauft und gekauft werden. Verkauft, weil Versicherer damit Geld verdienen und ein Sachversicherer eine Kapitalversicherung anbieten kann, das Kundengeld ansonsten in eine Rentenversicherung (beim Lebensversicherer), Fonds o.ä. fließt. Gekauft wird es, weil viele Kunden nicht einsehen, dass sie für eine Versicherung Geld ausgeben, welches verloren ist, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt.
Zunächst hat auch eine Unfallversicherung ihren Sinn, nämlich die hohen Kosten durch Invalidität nach einem Unfall abzusichern. Der Umbau der Wohnung oder ein anderes Auto kosten viel Geld, weshalb bei einer Unfallversicherung zuerst Kapital- vor Rentenzahlung gewählt werden sollte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) deckt ein anderes Risiko ab, nämlich nicht die Invalidität sondern eben die Berufsunfähigkeit. Genauso wie Berufsunfähigkeit ohne Invalidität ist ja auch der umgekehrte Fall denkbar. Daher ist die Unfallversicherung nur für die Menschen als BU zu empfehlen, die eben aus gesundheitlichen Gründen keine echte BU mehr erhalten. Bei der Wahl der BU ist prinzipiell zwischen Spar- und Risikoanteil zu trennen, jedoch sind die Prämien für Produkte mit Sparanteil geringer (Risikoselektion: Leute die von eigener Berufsunfähigkeit ausgehen, sorgen nicht/weniger für das Alter vor). Daher ist also zunächst das beste Produkte auszusuchen (Gute Bedingungen, vertrauensvolle Versicherung, um die Leistungsklagen zu umgehen). Anschließend kann geprüft werden, ob es Produkte des gewählten Versicherers gibt, die für einen Sparanteil eine tolle Rendite bieten, weil der Risikoanteil rabattiert wird.
Zu begrüßen sind die klaren Worte vom Autor zu den unsinnigen Unfallversicherungen und Trennung von Sparen und Risikoabdeckung. Leider berücksichtigt der Autor gleichwohl nicht die recht komplexe Materie der Berufsunfähigkeitsversicherung.So sind die genannten Direktversicherer aus Hannover und Saarbrücken mit Ihren Bedingungswerken im unteren schlechten Drittel. Da wird es dem Beispielingenieur im Leistungsfall oder bei Nachversicherungswünschen ohne Gesundheitsprüfung wenig nützen, Prämie gespart zu haben, wenn die Versicherung nicht das tut, was erwartet und gewünscht wird. Qualifizierten Berufsunfähigkeitsschutz kann man nicht für wenig Prämie erhalten, wie zahlreiche Gerichtsprozesse um Leistungsanerkenntnisse mit zweitklassigen BU-Versicherern belegen. An den neuen Mindeststandards gemäß des aktuellen VVGs gemessen, bleiben nur noch acht Topratings im Bereich „BU erweitert“ von Franke und Bornberg übrig. Und billige Direktversicherer gehören nicht dazu. Mit 28 Jahren Beratungspraxis bei BU Versicherungen kann ich nur raten, nicht auf die marktschreierischen Prämien, sondern auf qualifiziertes Kleingedrucktes, Kompetenz und Erfahrung zu achten.
Der Punkt wird nur in einem Satz kurz angesprochen ist aber von entscheidender Bedeutung für die Planung. Werden die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei gestellt (z.B. als Bestandteil einer Direktversicherung oder als Zusatzleistung vom AG), sind Leistungen später wie Einkommen aus unselbständiger Arbeit voll zu versteuern. Es reicht folglich nicht aus, sein Nettoeinkommen zu versichern, sondern Ausgangspunkt muss das Bruttogehalt (plus ggf. Arbeitgeberanteile von Rente und PKV, die man selbst zahlen muss) sein.