Von Volker Looman
21. Oktober 2007 Vorsorge für Alter muss sein. Das ist heute bekannt. Nur der Einstieg fällt vielen Menschen schwer. Hier kann die Riester-Rente eine Hilfe bieten. 2002 hatte Walter Riester (SPD), damals Bundesarbeitsminister, sie aus der Taufe gehoben, um einen Anreiz zu bieten, die Versorgungslücke, die trotz der Zahlungen der staatlichen Versorgungsanstalten bleibt, zu verkleinern.
Nach anfänglicher Zurückhaltung haben sich viele Menschen für eine Riester-Rente entschieden. Sie ist letztlich nur ein Tropfen, aber der stete Tropfen höhlt schließlich auch den Stein, und die staatlichen Zulagen werden 2008 weiter angehoben, so dass die Riester-Rente unter dem Strich eine interessante Sache ist. Das wird in folgendem Beispiel deutlich.
Gefördert werden maximal 2100 Euro pro Jahr
Ein angestellter Kaufmann ist 45 Jahre alt und verheiratet. Zusammen mit seiner Frau, die nicht berufstätig ist, hat er zwei halbwüchsige Kinder. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 50.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riester-Rente anzulegen. Grundlage des Angebots ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes. Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in staatlich überwachte Geldanlagen wie Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen einzahlen. Gefördert werden von 2008 an maximal 2100 Euro pro Jahr oder 175 Euro pro Monat. Hierfür gibt es entweder Sparzulagen oder Steuervorteile.
Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 60. Geburtstag in einen Banksparplan einzahlen. So soll eine Rendite von 4 Prozent herauskommen, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechnung aufgeht, ist verhältnismäßig hoch, wie die Stiftung Warentest jüngst in einer Untersuchung festgestellt hat, in der sie 51 Angebote untersucht hat. Dabei hat sie herausgefunden, dass die Zinsen während der Sparzeit meistens an Referenzzinsen wie zum Beispiel die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen oder eine Zinsmischung aus dem Dreimonatszins (Euribor) und dem Zehnjahreszins für Bundeswertpapiere gekoppelt sind.
Es winken Zulagen oder Steuervorteile
Wenn die Sparraten in Zukunft mit 4 Prozent pro Jahr verzinst werden, kann das Ehepaar in 15 Jahren mit 43.000 Euro auf dem Konto rechnen. Daraus leitet sich in der Folge eine lebenslange Rente von 224 Euro ab. Voraussetzung sind die konstante Verzinsung von 4 Prozent und die Annahme, dass die Rente mindestens 25 Jahre lang bezahlt werden wird. Sollten die Zinsen fallen, wird die Rendite sinken, und wenn die Rente länger als 25 Jahre fließt, wird die Verzinsung steigen.
Bei einem konstanten Zins von 4 Prozent ist die Verzinsung unter Berücksichtigung der Subventionen auf jeden Fall höher. Gefördert werden 2008 bis zu 175 Euro pro Monat. Hierfür winken den Anlegern entweder Zulagen oder Steuervorteile. Die Zulagen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten.
Steuervorteile kommen in Betracht
Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, so dass Zulagen von 524 Euro anstehen. Voraussetzung für deren Auszahlung ist jedoch die Bereitschaft der Eltern, mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind hier jährlich 1476 Euro oder monatlich 123 Euro. Wird die Grenze unterschritten, werden die Zulagen gekürzt.
Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen. Die Frage, was günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 524 Euro sind ein Viertel des Höchstbetrages von 2100 Euro, so dass bei Ehepaaren mit zwei Kindern, die mehr als 25 Prozent abgeben müssen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind verpflichtet, jedes Jahr zu prüfen, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist, so dass sich die Sparer darüber keine Gedanken machen müssen.
Die Riester-Rente ist frei von Sozialabgaben
Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind voll steuerpflichtig. Vergünstigungen wie bei der Rüruprente oder der gesetzlichen Rente, die erst 2040 zu 100 Prozent besteuert werden, gibt es bei der Riester-Rente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestands ab.
Unter dem Strich führt die Riester-Rente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er besteht vor Steuern aus 180 Sparraten à 175 Euro und 300 Rentenzahlungen à 224 Euro. Nach Steuern kommen bei einem Einkommen von 50.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestands jährliche Steuerwerte von 650 und 720 Euro heraus. Die Vorteile drücken die Sparraten auf 121 Euro, und die Nachteile senken die Renten auf 164 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 4,31 Prozent nach Steuern. Die Riester-Rente ist frei von Sozialabgaben. Im Alter fallen also weder Beiträge an Krankenkassen noch Prämien für die Pflegeversicherung an, und von den 4,31 Prozent müssen keine Abstriche gemacht werden.
Für die Sparraten gibt es keine Vergünstigungen
Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die wahrscheinlich höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren will, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen. Hier kommen nur Rentenfonds und Kapitalversicherungen in Betracht. In Rentenfonds werden die Sparraten - wie bei Banksparplänen - in Anleihen angelegt. Daher kann mit demselben Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr kalkuliert werden.
Davon bleiben nach Abzug der künftigen Abgeltungssteuer von 25 Prozent nur 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von nur 40.000 Euro. Wenn der Betrag über 25 Jahre zu 3 Prozent angelegt und verrentet wird, winken monatliche Einkünfte von 187 Euro. Damit weichen die Aufwendungen und die Erträge stark von der Riester-Rente ab, und die Nachteile summieren sich auf einen Barwert von knapp 5000 Euro.
Grundstein privater Altersvorsorge
Bei der klassischen Kapitallebensversicherung sieht es besser aus, doch zu Euphorie besteht kein Anlass. Die Prämien von jeweils 175 Euro müssen voll aus versteuertem Geld erbracht werden. Anschließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Er wird zwar nur 22 Prozent betragen, doch die Vorteile wiegen die fehlenden Steuervorteile der Ansparphase nicht auf. Daher bringt die Kapital- und Rentenversicherung per saldo nur 3,68 Prozent pro Jahr, und das sind im Vergleich zur Riester-Rente etwa 2600 Euro weniger.
Bei diesen Alternativen ist es kein Wunder, dass die Riester-Rente ein Grundstein der privaten Altersvorsorge geworden ist. Manche bemängeln zu Recht, dass die Riester-Rente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte nicht auf sie verzichten, weil es den perfekten Sparvertrag fürs Alter nicht gibt. Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - etwas Staatsrente, ein wenig Betriebsversorgung, ein paar Cent aus dem Riester-Topf und einige Euro aus der Privatschatulle.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Text: F.A.Z., 20.10.2007, Nr. 244 / Seite 24
Bildmaterial: DIETER RÜCHEL
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