Vermögensfragen
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Die Vermögensfrage

Die schnellere Schuldentilgung kann ein Segen sein

Von Volker Looman

10. Mai 2009 Die laufende Rückzahlung bestehender Kredite ist in vielen Fällen fragwürdig. Das bedeutet jedoch nicht, wie man meinen könnte, dass Schulden zu tilgen sind, sondern es geht um die Frage, wie die Schulden zurückgezahlt werden. Die meisten Kreditnehmer, vor allem die Besitzer von Eigenheimen, steigen sehr verhalten in die Rückzahlung der Verbindlichkeiten ein. Sie beginnen in der Regel mit einer Tilgung von einem Prozent zuzüglich der ersparten Zinsen. Dann gibt es - und das ist gar nicht so selten - schlaue Kreditnehmer, die ganz bewusst Umwege fahren. Sie verzichten auf die direkte Rückzahlung der Schulden. Stattdessen schließen sie Bausparverträge, Kapitalversicherungen und Aktiensparpläne ab, weil sie hoffen, durch die Ausnutzung von Zinsdifferenzen ein Schnäppchen zu machen.

Sowohl die einen als auch die anderen Bauherren machen sich das Leben aber unnötig schwer, weil das Einfache und Gute in der Regel vor der Haustüre liegt.

Wenn die Rückzahlung so „dahinplätschert“

Ein Anleger hat vor vier Jahren 200.000 Euro aufgenommen, um das Geld für den Kauf eines Eigenheims zu verwenden. Der Zins beträgt 5 Prozent und gilt noch sechs Jahre. Die Tilgung wurde, wie das in vielen Fällen üblich war und auch heute noch ist, auf 1 Prozent nebst ersparter Zinsen eingestellt. Das führt zu einer Monatsrate von 1.000 Euro, an die sich der Mann schnell gewöhnt hat. In den letzten Wochen sind ihm jedoch Bedenken gekommen, ob die Entscheidung richtig war, und die Zweifel sind berechtigt.

Der Investor ist 43 Jahre, und wenn die Rückzahlung in Zukunft weiter so dahinplätschert wie im Augenblick, wird sich die Sache ziemlich in die Länge ziehen. In sechs Jahren zum Beispiel, wenn die Zinsbindung ausgelaufen sein wird, werden noch 174.000 Euro in den Büchern stehen.

Dann wird der Hausbesitzer schon 49 Jahre alt sein, und wenn die Konditionen gleich bleiben, muss der Kreditnehmer bis zum 76. Geburtstag zahlen, um die Schulden loszuwerden.

Die Bank ziert sich

Da kann es sinnvoll sein, ein bisschen Gas zu geben und die Tilgung zu beschleunigen. Der Mann kann zwar jeden Monat zusätzlich 500 Euro auf den Tisch legen, und bei der Frage, wie das Geld verwendet wird, gibt es einige Schwierigkeiten. Der Eigenheimer hat sich bei der Bank erkundigt, ob er die Raten erhöhen könne.

Dort ist er aber auf wenig Gegenliebe gestoßen. Erst hieß es, dass das nicht gehe, dann kam die Antwort, dass man für eine Gebühr von 2.000 Euro „ausnahmsweise“ bereit sei, die Rate zu erhöhen. Das hat aber dem Kreditnehmer überhaupt nicht geschmeckt, so dass kam, was kommen musste.

Die Bank machte dem Kunden das Angebot, die monatlichen Zusatzraten von jeweils 500 Euro in einen neuen Bausparvertrag zu stecken. Das Angebot ist nicht schlecht, doch die Zahlung der Gebühr und die Erhöhung der Tilgung wären die bessere Lösung gewesen.

Die Forderung nach einer Entschädigung besteht zu Recht

Die heutige Restschuld beträgt 191.000 Euro, und die planmäßige Restschuld in sechs Jahren wird bei 174.000 Euro liegen. Bis dahin sind noch 72 Raten à 1.000 Euro zu bezahlen. Wird die Rate auf 1.500 Euro erhöht, wird der Kredit auf 132.000 Euro sinken. Dadurch entsteht der Bank ein Schaden, weil sie sich auf dem Kapitalmarkt refinanziert hat, und die Forderung nach einer Entschädigung besteht zu Recht.

Konkret geht es für die Bank um die Frage, wie sie die 72 Zusatzraten des Kunden anlegen soll, um in sechs Jahren so sicher wie möglich 42.000 Euro, die Differenz zwischen der alten und der neuen Restschuld, in der Kasse zu haben. Wer diesen „Sparvertrag“ in den Computer steckt, wird schnell merken, dass dafür ein Zins von 5,2 Prozent nötig ist. Solche Zinssätze sind im Augenblick blanke Utopie.

Wird nochmals der Rechner angeworfen und derselbe Sparvertrag mit einer Startzahlung von 2.000 Euro versehen, kommt ein Zinssatz von 3,2 Prozent heraus, und dieses Ergebnis ist in mehrfacher Hinsicht interessant.

Erstens zeigt der Wert, womit die Bank rechnet, und zweitens sollte sich der Kunde fragen, ob er diese Vorgabe schlagen kann, ob er diesen Wert auch nach Abzug der Abgeltungsteuer überbieten kann. Auf den ersten Blick mag mancher Anleger sagen, dass das kein Problem sei. Bei genauem Hinsehen stellen sich jedoch Fragen.

Gegen einen Kredit kommen momentan keine Anlagen an

Zinsen von 3,6 Prozent bedeuten bei einer Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent, dass vor Steuern wenigstens 4,9 Prozent zu erzielen sind. Die knapp 5 Prozent müssen für monatliche Raten von 500 Euro erwirtschaftet werden. Die Forderung gilt für eine Laufzeit von sechs Jahren.

Das Ergebnis sollte so sicher wie möglich sein, weil gegen einen Kredit gearbeitet wird, der an Sicherheit nicht zu überbieten ist. Das ist in der Summe ein bisschen viel auf einmal, und wer die Sache mit nüchternem Blick betrachtet, wird schnell merken, dass das zur Zeit einfach nicht möglich ist.

Banksparpläne bringen zur Zeit, wenn es hochkommt, etwa 2,5 Prozent pro Jahr. Davon bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer gerade mal 1,8 Prozent übrig. Rentenfonds mögen zwischen 3 und 4 Prozent bringen, doch die Verträge sind mit Ausgabeaufschlägen, Verwaltungskosten und Abgeltungsteuer belastet. Das geht mächtig ins Geld. Bei einem Ausgabeaufschlag von 2 Prozent und einer jährlichen Gebühr von 0,5 Prozent und der üblichen Abgeltungsteuer bleiben von einem Zinssatz von 3,5 Prozent kümmerliche 1,9 Prozent übrig.

Bei der Umstellung werden Gebühren fällig

Die traurigen Werte werden nur noch vom Bausparen übertroffen. Hier winkt zur Zeit ein Guthabenzins von 1 Prozent pro Jahr. Werden die Abschlussgebühr und die Abgeltungsteuer berücksichtigt, sinkt die Rendite ins Minus.

Bei der Bausparkasse winkt zwar, wenn die Sache richtig gestaltet wird, ein zinsgünstiger Kredit, doch das ändert nichts an der Tatsache, dass die ganzen Überlegungen „suboptimale“ Lösungen sind. Wer im Eigenheim lebt, auf Schulden sitzt und mehr Geld als bisher zur Verfügung hat, sollte die Tilgung beschleunigen.

Das gilt in aller Regel auch bei Gebühren, die bei der Umstellung fällig werden, weil bei alternativen Geldanlagen in vielen Fällen keine höheren Zinsen erzielbar sind.

Höherer Zinssatz für mehr Flexibilität

So einfach die Empfehlung ist, so schwierig ist die Umsetzung aber in der Praxis. Das liegt weniger an den Banken oder Bausparkassen, sondern an den Privatleuten. Betriebswirte und Psychologen haben für dieses Verhalten überzeugende Erklärungen.

Zunächst fällt den meisten Menschen die Erkenntnis schwer, dass sie einen „Fehler“ gemacht haben. Noch schwieriger ist die Fähigkeit, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Ganz heikel wird die Sache aber, wenn für die Korrektur des „Fehlers“, im vorliegenden Fall die geringe Tilgung, eine Gebühr zu bezahlen ist. Das ist zu viel des Guten, und da hilft auch der Kopf in aller Regel nicht weiter, weil der Bauch bei vielen Menschen in jeder Hinsicht dicker ist.

Daher hilft bei der Aufnahme von Krediten nur eine Lösung. Es sollte das Recht auf Sondertilgungen und Ratenwechsel vereinbart werden, um die Rückzahlung der Schulden den Wechselfällen des Lebens anpassen zu können. Dafür lohnt sich sogar auch ein etwas höher Zinssatz, weil die spätere „Flickschusterei“ mit hoher Wahrscheinlichkeit viel teurer sein wird.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai

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