“Esra“, die unendliche Geschichte: Maxim Biller

Der Rechtsstreit um Billers „Esra“

Kann Dichtung dem Leben schaden?

Maxim Billers Roman „Esra“ wird seit vier Jahren vor allem in Gerichtsstuben gelesen. Kommende Woche entscheidet sich, ob der Schriftsteller den realen Vorbildern seiner Romanfiguren Schadensersatz zahlen muß: ein Präzedenzfall darüber, wie weit Kunst gehen darf. Von Richard Kämmerlings.

Lesermeinungen zum Beitrag

06. Januar 2007 16:51

Grenzziehung

Klaus Jans (siebenka)

Was bedeutet es, wenn die FAZ den eigenen Text löscht, den man hier zu Biller und Esra schrieb ... und dann seien es mehr als 1250 Zeichen gewesen.

Ich bin sauer und empört!

Das Computerschreibprogramm der FAZ sagt einem aber immer unten, man habe noch soundsoviel Zeichen frei.

Wenn man es dann schrieb, und es waren die erlaubten Zeichen, dann löscht die FAZ es dennoch weg.

ALLES GELÖSCHT - mein ganzer Eintrag.

Ich muss neu schreiben.

Ist das richtig und gut?

Wer entscheidet was und wie? Das ist doch die Frage. Auch bei Biller.

Nicht alles kann erlaubt sein - ja, aber in welchem Prozess / in welchem verfahren/ mit welchem Modus wird das wie festgelegt? (561 Zeichen frei!)

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04. Januar 2007 22:33

Eine notwendige Entscheidung

Julius Franzot (JFranzot)

Wenn ich diesen Artiken nochmals lese, dann denke ich an meine Romane, die ohne Anspielungen an echte Gegebenheiten und Personen gar nicht zustande gekommen wären. Und ich bekomme schleichend Angst. Man darf sich nichts vormachen: Romane, Erzählungen, Reiseliteratur, leben alle von der Wirklichkeit. Wie Montaigne in seinen Essays schrieb, kann man als Literat besonders glänzen, wenn man das beschreibt, was man am besten kennt. Wir kennen unsere Umwelt und ihre Akteure am besten, so dass wir nie umhin kommen werden, in der Literatur Bezüge auf das richtige Leben zu verwenden. In der Rückblende kann man sagen, dass Thomas Mann mit der größte Vampyr gewesen ist: Lotte in Weimar war Lotte Buff (die auch von Goethe bekanntlich vampyrisiert wurde), Adrian Leverkühn war Arnold Schönberg, Im Tod in Venedig beschreibt sich Mann selbst. Man wagt es nicht zu hinterfragen, wer Tonio Kröger gewesen sein könnte.
Wie beim Plagiat, braucht man bei Romanen auch nachvollziehbare Richtlinien um die Privatsphäre genau definieren zu können. Ob dafür die Richter kompetent genug sind?
Ich meine, solange man keine Person brutal und für jeden verständlich in den Schmutz zieht, sollte ein Autor straffrei bleiben. Jetzt braucht man genaue Spielregeln.

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