Von Götz Aly
14. September 2005 Deutsche Schulabgänger, Fach- und Hochschulabsolventen sind im internationalen Vergleich um mindestens zwei Jahre überaltert. Das schädigt deren Selbstbewußtsein, die familiären und öffentlichen Finanzen, die Rentenkassen und den gesamten - infolge der überlangen Verweildauer verlotterten - Ausbildungsbetrieb. Die genannten Schäden ließen sich leicht mindern, wenn sie nicht länger staatlich gefördert würden.
Um eine Verkürzung der Ausbildungszeiten zu erreichen, wären das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag zeitlich enger zu begrenzen. Beide werden - man glaubt es kaum - den Eltern im Regelfall bis zum 27. Geburtstag gewährt, vorausgesetzt sie bringen dem Finanzamt irgendeinen Ausbildungsnachweis. Wer Wehr- oder Zivildienst leistete, bekommt automatisch eine entsprechende Verlängerung.
Alle sind zufrieden
Nehmen wir das Beispiel eines jungen Mannes, der Kirchenmusik studiert, sein Diplom pünktlich im Alter von vierundzwanzig ablegt und dann nach Paris geht. Er lebt dort nicht schlecht, verdient und schickt regelmäßig Bescheinigungen nach Hause, daß er irgendwo das Fach Musiktheorie belege - schon läuft das Kindergeld zwei Jahre weiter. Ein anderer Sprössling derselben Familie hat sich für Rechtswissenschaft immatrikuliert, findet die überfüllten Vorlesungen uncool und fragt sich nach mehreren Semestern, ob er zum Juristen geboren sei. Zur Klärung begibt er sich auf eine Weltreise von unbestimmter Dauer. Schon wegen der Krankenversicherung zahlt die Mutter die Rückmeldungsgebühren an die Universitätskasse und heftet die laufend eintreffenden Semesterbescheinigungen im Steuerordner ab.
Alle sind zufrieden. Der Steuerberater macht einen Studenten geltend, der Student nutzt die Vergünstigungen der Fluggesellschaften für seine Altersgruppe, und die juristische Fakultät begründet mit ihrem de facto inexistenten Studenten die Klage über ihre Personalsituation. Mit all dem wäre sofort Schluß, wenn vom 1. Januar 2006 an Kindergeld und Steuerfreibetrag für auszubildende Kinder nur noch bis zum 25. Geburtstag gewährt würden. Es würde dem gehobenen Mittelstand ein Privileg genommen, das aus den Steuern von Leuten bezahlt wird, die ihre Kinder aus diesen oder jenen Gründen nicht zum Studium schicken könnten. Das Interesse an einem einigermaßen zielgerichteten Studium würde sich verstärken. Einzusparen und für vernünftige bildungspolitische Zwecke einzusetzen wären damit nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit immerhin 300 bis 400 Millionen Euro pro Haushaltsjahr.
Text: F.A.Z., 14.09.2005, Nr. 214 / Seite 37
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