Bayreuth-Nachfolge

Der Wortlaut der „Erpressung“

15. April 2008 Das Wort von der Erpressung, das Nike Wagner in die Diskussion um eine sich abzeichnende Ablösung Wolfgang Wagners als Leiter der Bayreuther Festspiele geworfen hatte, war von allen Beteiligten entrüstet zurückgewiesen worden. Jetzt muss man der ausgebooteten Urenkelin Richard Wagners Recht geben.

Mit einem Schreiben vom 8. April an die politischen Mitglieder des Stiftungsrats der Richard Wagner Stiftung hat Wolfgang Wagner, Leiter der Bayreuther Festspiele, versucht, die Stiftungsstatuten für die Besetzung der Festspielleitung zu umgehen.

Den Mitgliedern der Familie Wagner wird in den Statuten nach dem Rücktritt des amtierenden Festspielleiters oder einer entsprechenden Absichtserklärung ausdrücklich vier Monate Zeit eingeräumt, um Vorschläge für dessen Nachfolge zu unterbreiten. In dem Schreiben, das FAZ.NET vorliegt, spricht sich Wolfgang Wagner indessen für zwei Nachfolgelösungen aus. Gleichzeitig stellt er klar, dass dieses Votum „unter keinen Umständen als Rücktrittserklärung oder als Absichtserklärung hierzu zu verstehen ist“.

Ein Zeichen

Wie ist es dann zu verstehen? Als Zeichen an den Stiftungsrat, unter welchen heimlichen Absprachen der 89 Jahre alte Enkel des Komponisten bereit wäre, von seinem Recht zurückzutreten, das ihm die Leitung der Festspiele auf Lebenszeit zusichert: Wolfgang Wagner hält die Dreierkonstellation, die seine Tochter Katharina zusammen mit dem Dirigenten Christian Thielemann und Peter Ruzicka als Organisator im Herbst vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte, für eine „hervorragende Besetzung“. Ruzicka steht inzwischen allerdings für diese Variante nicht mehr zur Verfügung.

Die seit dem Wochenende diskutierte Variante, die Halbschwestern Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier könnten gemeinsam die Festspiele leiten, nennt Wolfgang Wagner „äußerst zukunftsträchtig und begrüßenswert“. „Insbesondere“ dieser Bewerbung würde er zustimmen. „In beiden Fällen wäre ich bereit, die Festspielleitung zu einem angemessenen, von mir zu bestimmenden Zeitpunkt abzugeben.“

Der Festspielleiter will also das vorgesehene Verfahren um seine Nachfolge erst dann ermöglichen, wenn der Stiftungsrat sich seinem Nachfolgewunsch bereits verpflichtet hat.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, Kay Herschelmann

 
 
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