Internetzensur

Loch im Netz

Von Felix Johannes Krömer

Sein Pech: Ein Album Billy Joels trägt den gleichen Namen wie eine rassistische Website

Sein Pech: Ein Album Billy Joels trägt den gleichen Namen wie eine rassistische Website

21. September 2006 Wenn deutsche Medien die Selbstzensur von Google und Yahoo in China kritisieren, schwingt dabei die irrtümliche Vorstellung mit, das Internet sei hierzulande eine Oase uneingeschränkter Meinungs- und Rezipientenfreiheit. „Was offline illegal ist, ist auch online illegal“, lautet der Grundsatz, der die virtuelle Welt an das Strafgesetzbuch und das Jugendschutzgesetz bindet.

Dieser Vergleich soll keineswegs nahelegen, es sei moralisch einerlei, ob sich eine Suchmaschine den Regeln einer Parteidiktatur oder eines Rechtsstaates unterwirft. Er soll den Blick auf zwei Probleme lenken: Erstens ist es unzweckmäßig, das Internet als internationales Gebilde durch nationales Recht zu kontrollieren. Zweitens erscheint es wenig sinnvoll, die Suchmaschinen, die nur ein Schaufenster auf dieses Gebilde sind, verantwortlich zu machen für das, was sie zeigen. Einige Beispiele, wie Zensur und Selbstzensur die Ergebnisse von vier deutschen Suchmaschinen manipulieren, sollen das verdeutlichen.

Billy Joel wird auch verschwiegen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt eine Liste mit vornehmlich rechtsextremen und pornographischen Websites, die deutsche Suchmaschinen nicht verlinken dürfen. Zudem können Gerichtsurteile oder Hinweise von Internetnutzern die Streichung von Links veranlassen. Wer mit dem Begriff „stormfront“ nach dem amerikanischen (und nach amerikanischem Recht zulässigen) Online-Rassisten-Forum Stormfront.org sucht, gelangt weder über Google.de, Yahoo.de oder Web.de dorthin.

Aufgelistet werden ihm unter anderem Verweise zu Berichten über die indizierte Seite, zum PC-Spiele-Hersteller Stormfront oder zum Album „Storm Front“ des Rockmusikers Billy Joel. Der Microsoft-Dienst MSN.de unterdrückt alle diese Resultate. Es erscheint nur der Hinweis: „Der Suchbegriff stormfront gibt möglicherweise Inhalte für Erwachsene zurück. Diese Inhalte werden auf MSN-Suche derzeit nicht angezeigt.“ Laut MSN-Pressesprecher Bernhard Grander verwendet die Suchmaschine neben der BPjM-Liste auch einen eigenen Familienfilter. „Es besteht die Gefahr, daß neutrale Internetseiten betroffen sind“, bestätigt er. Am durchlässigsten ist Yahoo.de: Die Suche nach „stormfront.org“ führt zum entsprechenden Hyperlink.

Ausländische Suchdienste finden auch das

Die Verfahrensweisen der Marginalisierung unerwünschter Websites sind also unterschiedlich effektiv. Zudem können Internetnutzer die Sperren leicht umgehen, indem sie ausländische Suchdienste verwenden. Würde man alle Schlupflöcher schließen, wäre - wie in China - ein großer Teil des Netzes unzugänglich. Deutsche Kritiker beklagen schon jetzt ein Übermaß an Internetzensur. „Auch rechtsradikale Propaganda ist als Information nützlich. Sie verweist auf gesellschaftliche Probleme, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen“, argumentiert Andy Müller-Maguhn, Sprecher vom Chaos Computer Club, auf dessen Homepage. Lutz Donnerhacke, der Vorsitzende des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft (Fitug), fordert mehr Rezipientenfreiheit. „Aus den Listen der Suchmaschinen verschwinden Seiten, ohne daß der Internetnutzer davon erfährt. Ob das berechtigt ist, kann er nicht beurteilen“, berichtet Donnerhacke.

Yahoo und Web.de weisen in der Tat nicht auf getilgte Resultate hin, MSN macht dies nur teilweise. Lediglich Google bemüht sich um grundsätzliche Transparenz. „Aus Rechtsgründen hat Google fünf Ergebnisse von dieser Seite entfernt“, heißt es etwa unter der Trefferliste für „stormfront“. Über einen Link erfährt der Nutzer, daß Google aufgrund von Beschwerden über angeblich illegale Inhalte zur Zensur gegriffen hat. Ein weiterer Verweis erlaubt ihm, die Resultate von Google.de mit denen des amerikanischen Dienstes Google.com zu vergleichen. Letzterer führt Stormfront.org auf.

Wehren kann sich der Betroffene nicht

Ob die Website tatsächlich gegen deutsches Recht verstößt, kann der Nutzer allerdings nicht erkennen. Viele Zensurfälle dürften fragwürdig sein. Die Beschwerden, die die Online-Dienste erreichen, betreffen unter anderem mißliebige Meinungsäußerungen, angeblich falsche Tatsachenbehauptungen oder Verletzungen des Urheberrechts. In den Vereinigten Staaten ist es Scientology gelungen, durch eine Beschwerde bei Google.com die Löschung der Internetseite eines Kritikers aus dem Suchindex zu erwirken. Die fragliche Seite, Xenu.net, ist infolgedessen auch über Google.de nicht auffindbar. Nach Angaben von Scientology hatte der Kritiker Texte, Fotos und eingetragene Markenzeichen der Organisation auf seine Homepage gestellt und damit gegen das Digital Millennium Copyright Act verstoßen.

Wie Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, bestätigt, streicht das Unternehmen womöglich rechtswidrige Internetseiten mitunter aus eigenem Ermessen aus seinem Index, ohne entsprechendes Gerichtsurteil oder die Vorgabe einer zuständigen Behörde. „Wir löschen aber nur, wenn wir über einen eindeutigen Rechtsverstoß benachrichtigt worden sind“, teilt er mit. Doch was heißt eindeutig? „Oft können wir nicht beurteilen, ob zum Beispiel eine Tatsachenbehauptung falsch oder richtig ist“, sagt Haller. In diesen Fällen verweise Google den Beschwerdeführer an den Inhaber der anstößigen Website.

Viele deutsche Suchmaschinenanbieter, darunter Google, Yahoo und MSN, haben sich in der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter zusammengeschlossen. Eine gemeinsame Richtlinie, wie mit Internetseiten zweifelhafter Zulässigkeit zu verfahren ist, gibt es laut FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank aber nicht. Die Folgen eines Ausschlusses sind hart. Eine Website, die der Marktführer Google ausfiltert, ist für die meisten Internetnutzer unsichtbar. Juristisch wehren kann sich der Betroffene nicht. „Kein Suchmaschinenanbieter ist verpflichtet, Ergebnisse anzuzeigen“, teilt Nikolaus Forgó, Professor für Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover, mit.

Suchmaschinenbetreiber oder Provider?

Sabine Frank wäre es lieber, die Suchmaschinenbetreiber würden nicht in die Rolle von Zensoren des Internets gedrängt. „Opfer von Rechtsverstößen sollten sich zunächst an die Verursacher wenden“, sagt sie. Schließlich verschwänden illegale Inhalte nicht aus dem Netz, wenn sie aus den Verzeichnissen der Suchmaschinen gelöscht werden. Neben dem Strafrecht zwingen mögliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen die Online-Dienste zur Repression umstrittener Websites.

Prinzipiell nimmt das Teledienstgesetz Internetprovider zwar von der Haftung für fremde Inhalte, die sie zugänglich machen, aus. Erst wenn sie von Rechtsverstößen Kenntnis haben, sind sie verpflichtet, die fraglichen Links zu löschen. Allerdings habe es der Gesetzgeber den Gerichten überlassen, zu klären, ob Suchmaschinenbetreiber insoweit als Internetprovider zu qualifizieren oder zu weiteren Kontrollmaßnahmen verpflichtet sind, erläutert Nikolaus Forgó. „Wir hoffen, daß das Telemediengesetz diese Rechtsunsicherheit beendet“, sagt Sabine Frank. Dieses bislang im Entwurf vorliegende Gesetz soll ab 2007 das geltende Internetrecht vereinheitlichen. Am 21. September will die FSM auf einem Kongreß beraten, welche Klarstellungen über Haftungsfragen darin enthalten sein sollten.

Text: F.A.Z., 21.09.2006, Nr. 220 / Seite 38
Bildmaterial: ddp

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