Türkischer Verfassungsentwurf

Ein Grundgesetz nach deutschem Vorbild

Von Ergun Özbudun

Türkische Demonstranten: Gelingt es, die Konflikte zu lösen?

Türkische Demonstranten: Gelingt es, die Konflikte zu lösen?

10. Januar 2008 Der neue türkische Verfassungsentwurf liegt derzeit den Führungsgremien der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) zur Diskussion vor und dürfte der Öffentlichkeit wohl schon bald als Verfassungsprojekt der AKP präsentiert werden. Aber schon jetzt sind heftige Debatten über Inhalt und Verfahren entbrannt. Oppositionsparteien und Vertreter einiger gesellschaftlicher Gruppen werfen der Regierung vor, die Überarbeitung der Verfassung angestoßen zu haben, ohne die Opposition einzubeziehen. Dem halten führende Regierungsvertreter entgegen, dass man den Entwurf nicht eigenmächtig verabschieden könne und wolle. Vor der parlamentarischen Behandlung solle die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu debattieren.

Den Geist des Verfassungsentwurfs könnte man am besten als liberal-demokratisch beschreiben. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, den Abschnitt über die Grundrechte und -freiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzupassen. Es sei daran erinnert, dass das Hauptziel der Verfassung von 1982 die Wiederherstellung der geschwächten staatlichen Autorität war.

Die Menschenwürde als Kernbegriff

Wenn Konstitutionalismus nach allgemeiner Auffassung das Ziel verfolgt, das Individuum gegenüber dem übermächtigen Staat zu schützen, so sollte die Verfassung von 1982 den Staat vor dem Individuum schützen. Das prekäre Verhältnis zwischen Freiheit und Autorität stellte sich als deutliches Ungleichgewicht zugunsten der Staatsmacht dar. Zwar wurde diese Verfassung bislang dreizehnmal geändert, oft mit Zuwachs an Demokratie, aber ihr autoritärer, etatistischer und bevormundender Charakter ließ sich nicht völlig abbauen.

Der neue Verfassungsentwurf soll nun Bürgerrechte und Grundfreiheiten stärken. Die Menschenwürde wird, wie im deutschen Grundgesetz, in der Präambel, in Artikel 4 (Aufgaben und Pflichten des Staates) und in Artikel 11 (Wesen der Grundrechte) als Kernbegriff verankert. Artikel 67 und 119 erklären den Vorrang der internationalen Menschenrechtskonventionen gegenüber türkischen Gesetzen und geben dem Verfassungsgericht die Möglichkeit, solche Gesetze aufzuheben. Dies wird den Schutz der Menschenrechte deutlich verbessern.

Die gestutzte Macht des Präsidenten

Die bisherige Verfassung sieht eine Reihe staatlicher Instanzen vor, denen die Kontrolle der gewählten Regierung obliegt. Die wichtigste ist das Präsidentenamt, ausgestattet mit umfangreichen exekutiven Vollmachten und Ernennungsbefugnissen, politisch und juristisch aber unangreifbar. Das Militär verwirklichte seine kurzfristigen Ziele, indem es das Verfassungsreferendum von 1982 mit der Wahl von General Kenan Evren zum Staatspräsidenten verknüpfte. Die Überlegung war, dass das Präsidentenamt bis auf weiteres von einem Militär oder zumindest einer der Armee genehmen Person bekleidet werden sollte. Eingeführt wurden noch andere Aufsichtsgremien, wie etwa der Nationale Sicherheitsrat und ein stark zentralisierter Hochschulrat, der für Ordnung und Disziplin an den Universitäten sorgen sollte.

Ein Hauptziel des vorliegenden Verfassungsentwurfs ist es, diese Instanzen staatlicher Bevormundung abzuschaffen. Die Macht des Präsidenten wird auf das in einer parlamentarischen Demokratie übliche Maß gestutzt. Seine Ernennungsbefugnisse im Bereich von Justiz und Bildungswesen sollen gestrichen werden. Außerdem ist eine Wahl des Präsidenten durch das Volk für maximal zwei fünfjährige Amtsperioden vorgesehen, um eine Wiederholung des parlamentarischen Patts zu vermeiden, das im Frühjahr 2007 herrschte. Der Hochschulrat soll nur noch Planungs- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen und den Universitäten größere Autonomie lassen. Und was das Verhältnis zwischen Zivilgesellschaft und Armee angeht, so sollen die Entscheidungen des Obersten Militärrats juristisch angefochten werden können, das Oberste Militärverwaltungsgericht abgeschafft und zwei Militärrichter vom Verfassungsgericht abgezogen werden.

Die scharfe Debatte um den Entwurf

Für ausländische Beobachter mag die Schärfe der aktuellen Debatte über den neuen Verfassungsentwurf überraschend und paradox sein, da ja im Prinzip alle politischen Parteien eine demokratischere und liberalere Verfassung wollen. Der Streit erklärt sich weniger aus den Formulierungen des vorgelegten Entwurfs als vielmehr dadurch, dass die türkische Gesellschaft in der Frage Laizismus versus Islam so tief gespalten ist.

Die türkische Republik unter ihrem Gründer Kemal Atatürk war eindeutig laizistisch, und noch heute ist der Laizismus wohl das wichtigste Leitprinzip der Republik. In den Verfassungen von 1961 und 1982 wurde er denn auch als eine der unumstößlichen Grundlagen der Republik bezeichnet. Parteien, deren Programme, Statuten oder Aktivitäten gegen das Prinzip des säkularen Staates gerichtet waren, sollten verboten sein. Folglich wurden mehrere Parteien vom Verfassungsgericht verboten, darunter die Wohlfahrtspartei und die Tugendpartei, die Vorläuferinnen der heute regierenden AKP.

Obwohl die AKP von Anfang an offen für den Laizismus eingetreten ist und Wert darauf legt, in der politischen Arena keine islamischen Parolen zu verwenden, halten sich entsprechende Befürchtungen bei radikalen Laizisten, die besonders der größten Oppositionspartei nahestehen, der Republikanischen Volkspartei (CHP), die 2007 etwas mehr als zwanzig Prozent der Wählerstimmen errang. Dies entspricht ziemlich genau dem Bevölkerungsanteil, der laut neuesten Umfragen den Säkularismus in Gefahr sieht. Nach Ansicht dieser radikalen Laizisten verschleiert die AKP ihre wahren Absichten, da sie die Gesellschaft Schritt für Schritt islamisieren und am Ende die Scharia einführen wolle.

Der Laizismus wird gestärkt

Der auf Initiative der AKP erarbeitete Verfassungsentwurf geriet sofort unter heftigen Beschuss der Laizisten, die behaupten, er schwäche den Laizismus. In Wahrheit stärkt der Entwurf den Laizismus, da Religion nun nicht mehr Pflichtfach, sondern Wahlfach sein soll. Außerdem soll der Staat die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern in puncto Religionsunterricht respektieren. Der diesbezügliche Artikel entspricht fast wortwörtlich dem Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention. Abgeschafft werden soll auch das Kopftuchverbot für Studentinnen an Universitäten. Es ist wohl gerade dieser Punkt, an dem sich das laizistische Lager besonders stößt.

Die politischen Gegner der radikalen Laizisten sind nicht fundamentalistische Islamisten, sondern eine große Mehrheit der türkischen Bevölkerung, fromme und praktizierende Muslime, konservativ eingestellt, die aber nachdrücklich für einen säkular verfassten Staat eintreten. Umfragen besagen, dass nur acht bis neun Prozent der Bevölkerung einen islamischen Scharia-Staat haben wollen. Dieser Anteil ist seit Mitte der neunziger Jahre deutlich zurückgegangen. Auch der Anteil der Kopftuchträgerinnen ist von 15,7 Prozent (1999) auf 11,4 Prozent (2006) zurückgegangen. Andererseits lehnt eine große Mehrheit der Bürger (2006: 76,1 Prozent) das Kopftuchverbot an Universitäten ab. Aus derselben Umfrage von 2006 geht allerdings auch hervor, dass ein großer Teil der türkischen Öffentlichkeit Zweifel an den Absichten der AKP hat. 50,2 Prozent glauben, sie wolle eine „islamische Lebensweise“ einführen (was nicht zu verwechseln ist mit einem „islamischen Staat“), und 43,8 Prozent glauben, die AKP wolle islamistische Funktionäre in den Staatsapparat einschleusen.

„Säkularismus ist die Grundlage der Modernisierung“

Die bevorstehende Verfassungsdebatte dürfte im Schatten des Konflikts zwischen Religiösen und Laizisten geführt werden. Tatsächlich geht es aber nicht um das Prinzip des Laizismus, sondern um zwei unterschiedliche Auslegungen. Das radikalsäkulare Lager, orientiert am Laizismus jakobinischer Prägung und am Positivismus, betrachtet religiöse Anschauungen und religiöse Praxis ausschließlich als Gewissensfragen des Einzelnen. Am deutlichsten zeigt sich diese Auffassung vielleicht in der Entscheidung des Verfassungsgerichts, wonach das Tragen von Kopftüchern an Universitäten verboten ist. Die Richter führten aus: „Säkularismus bedeutet nicht einfach Trennung von Religion und Staat, sondern ist ein sehr viel umfassenderes Milieu von Kultur, Freiheit und Modernität. Er ist die Grundlage der Modernisierung der Türkei, ihre humane Lebensform. Er ist das Ideal der Menschheit. Die höchste und stärkste Macht im Staat sind Vernunft und Wissenschaft, nicht religiöse Gesetze und Vorschriften.“

Im Gegensatz zu dieser radikalen oder „positivistischen“ Auffassung betrachtet die konservative Mehrheit den Säkularismus unter rein politischen und juristischen Gesichtspunkten, das heißt als Trennung von Religion und Staat. Sie wendet sich nicht gegen öffentliche oder soziale Äußerungsformen der Religion, solange diese nicht die Belange des Staates berühren. Damit steht sie dem angelsächsischen Verständnis von Säkularismus näher als dem radikalen Laizismus à la française. Alle Meinungsumfragen zeigen, dass eine große Mehrheit der Türken keinen Widerspruch darin sieht, wenn fromme Muslime für den säkularen Staat eintreten. Doch die Kluft zwischen diesen beiden Auffassungen von Laizismus ist groß, und ein allgemeiner Konsens wird sich gewiss nicht so schnell einstellen. Wenn es der AKP gelingt, diesen alten Konflikt zu lösen, wird sie der türkischen Demokratie einen großen Dienst erwiesen haben.

Der Autor Ergun Özbudun war Vorsitzender der Ausarbeitungskommission des Verfassungsentwurfs. Bekannt wurde er durch sein Engagement gegen die muslimische Wohlfahrtspartei.

Aus dem Englischen von Matthias Fienbork.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

NEU: Jetzt keine Folge „RICHTERSPRUCH“ mehr verpassen! Testen Sie den kostenlosen Benachrichtigungsservice von FAZ.NET.

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche