Medienlegende „Sachsen-Sumpf“

Das erinnert fatal an den Fall Sebnitz

Von Reiner Burger, Dresden

“Abseits II“: 15.600 Seiten umfasst das Material zur “Sachsen-Affäre“

"Abseits II": 15.600 Seiten umfasst das Material zur "Sachsen-Affäre"

15. August 2007 Vielleicht war der Fall Sebnitz ja doch nicht nur ein „extremes Beispiel für mangelnde Sorgfalt der Massenmedien“, wie es im Internetlexikon Wikipedia heißt. Der aktuelle Fall „Sachsen-Sumpf“ legt den Verdacht nahe, dass es vielmehr einen regelrechten Sebnitz-Effekt geben könnte: Verdächtigungen und Gerüchte müssen einfach nur so ungeheuerlich und so weitgespannt wie möglich sein, sie müssen zudem ohnehin schon vorhandene Vorurteile bedienen, dann ist es für Politik, für Medien, für alle schwer, sich ihrer suggestiven Kraft zu entziehen.

Zur Erinnerung: Ende 2000 berichteten fast alle Medien darüber, dass der kleine Joseph im Juni 1997 von Neonazis im Sebnitzer Freibad ertränkt worden sei und die ganze Stadt den Fall seither totgeschwiegen habe. Politiker und Parteien bekundeten ihre Abscheu über das vermeintliche Verhalten der Leute aus der sächsischen Provinz. Kurz darauf brach die von der Mutter des Jungen konstruierte Geschichte in sich zusammen.

Die Spitze des Aktenbergs

Innenminister Buttolo (l.) und Reinhard Boos, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz

Innenminister Buttolo (l.) und Reinhard Boos, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz

Die Geschichte vom „Sachsen-Sumpf“ ist komplexer. Ihre suggestive Kraft bezieht sie schon aus der schieren Menge an Akten, die der sächsische Verfassungsschutz zu einem vermeintlich weitgespannten Netz aus korrupten Politikern, Immobilienhändlern, Polizisten und Justizbediensteten gesammelt hat: 15.600 Seiten. Was dann allen voran vom „Spiegel“ und von der „Leipziger Volkszeitung“ über einen angeblich schwer korrupten Staatsanwalt, angeblich bestechliche Richter und vor allem einen Immobilienhändler berichtet wurde, wirkte deshalb nur wie die Spitze des Aktenbergs.

„Sachsen versinkt in einem Sumpf von Skandalen“, textete im Juni der „Stern“. „Es geht um ein Dickicht aus Korruption, Amtsmissbrauch, Kinderprostitution. Alles scheint irgendwie miteinander in Verbindung zu stehen.“ Unter den Politikern allen voran befeuerte der sächsische Innenminister Buttolo (CDU) die Erwartungshaltung an den geheimen Aktenhaufen mit seiner mittlerweile legendären „Mafia-Rede“ im Landtag. Das stand im grotesken Gegensatz zum schmalen Gehalt der Akten. Jedem Leser mit kühlem Kopf hätte früh klar sein können, dass in der Sammlung aus alten Verfahren und Gerüchten kein weitgespanntes Mafia-Netz nachgewiesen wird. Und obwohl es sich sichtbar nur um äußerst Vages handelte, ließ sogar die „Süddeutsche Zeitung“ Grundregeln des Persönlichkeitsschutzes außer Acht und rückte einen ehemaligen Leipziger Staatsanwalt, die angeblich zentrale Figur, mit vollem Namen und Bild ins Blatt.

Zweifelhafter Anfangsverdacht

Nach internen Prüfungen des sächsischen Verfassungsschutzes stehen mittlerweile massive Zweifel an der Arbeit des ehemaligen Geheimdienst-Referats zur Beobachtung der organisierten Kriminalität im Raum. Doch den seit Mai sich entwickelnden Skandalisierungsprozess beeinflusste das ebenso wenig wie die schon Anfang Juni von der Bundesanwaltschaft abgegebene Einschätzung, es sei bereits zweifelhaft, ob sich aus dem Material überhaupt ein Anfangsverdacht ergebe.

Am Prozess der Skandalisierung ist von Beginn an der Frankfurter Autor Jürgen Roth beteiligt. Er war für das Fernsehen, Zeitschriften und Zeitungen in der Sachsen-Affäre nicht nur deshalb ein gefragter Interviewpartner, weil er diverse Fachbücher über die Mafia und die organisierte Kriminalität geschrieben hat, sondern auch weil er Unterlagen des sächsischen Geheimdiensts schon vor anderen Journalisten kannte. Wann immer Kollegen im Berichterstattungsdruck nicht weiter wussten, wandten sie sich an Roth. Zudem veröffentlichte der Frankfurter Autor sein Wissen scheibchenweise auf seiner Internet-Homepage. Der Medienrummel kam Roth sehr zupass, denn am 22. Juni veröffentlichte er gemeinsam mit zwei Kollegen das Buch „Anklage unerwünscht“. Darin beschreibt er allerdings nicht das angeblich so zentrale Leipziger Netz, sondern lediglich kriminelle Strukturen in Plauen, die im Verfassungsschutz unter dem Titel „Abseits II“ bearbeitet wurden.

Virtueller Pranger

Im Rahmen seiner Werbetour in Sachsen trat Roth auch mit Klaus Bartl von der Linkspartei auf, der Anfang des Jahres zwei zentrale Zeugen der Geschichte anwaltlich vertrat und der mittlerweile den Vorsitz des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum „Sachsen-Sumpf“ übernommen hat. So schließen sich die Kreise. Roth nutzt seine Homepage auch als eine Art virtuellen Pranger, an den er jene Kollegen stellt, die seine Einschätzungen vom „Sachsen-Sumpf“ nicht teilen - etwa Bernhard Honnigfort von der „Frankfurter Rundschau“. Er hatte am 16. Juli einen flott geschriebenen Text unter der Überschrift „Schlapphüte außer Kontrolle“ veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass sich der „sächsische Sumpf“ bisher als „Steppe“ erwiesen habe. Obwohl er im Text gar nicht erwähnt wird, reagierte Roth umgehend. Am Folgetag beschwerte er sich (wie in seinem Blog dokumentiert) bei FR-Chefredakteur Vorkötter über die angeblich mangelnde Recherche Honnigforts und fragte, ob der Kollege Sprachrohr der Staatskanzlei sei.

Zentrale Figur der Affäre: der Journalist Jürgen Roth

Zentrale Figur der Affäre: der Journalist Jürgen Roth

Bernhard Honnigfort ist ein überaus erfahrener Kollege, der sich noch stets an den bewährten journalistischen Grundsatz gehalten hat, wonach man alles für möglich halten und zugleich nichts glauben soll. Deshalb war er übrigens auch schon in der Sache Sebnitz einer der wenigen, die einen kühlen Kopf bewahrten. Noch härter als mit Honnigfort ging Roth mit Thomas Bärsch vom ZDF-Landesstudio Sachsen ins Gericht. Unter dem Titel „Zweifel an Skandalen in Sachsen“ hatte der ZDF-Mann sich erlaubt, am 5. Juli unter anderem mit Verweis auf die Einschätzung der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Dresden kritisch über den Gehalt der Geheimdienstakten für das „heute-journal“ zu berichten. Roth warf dem Journalisten darauf vor, Recherche sei für ihn eher ein Fremdwort. Im Gespräch mit dieser Zeitung gibt Roth zu, dass er „emotional geladen“ sei. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Kollegen nicht alle Seiten zur Kenntnis nähmen.

Seit Jahren kursierende Räuberpistole

Das sind schwere Vorwürfe, die aber auf Roth selbst zurückfallen. Denn seine eigenen Methoden sind mitunter nicht in Einklang zu bringen mit den Maßstäben der journalistischen Sorgfaltspflicht. Aktuellstes Beispiel ist der Skandalisierungs-Eintrag auf seinem Blog über einen Leipziger Geschäftsmann, der in dem Beitrag bis vor kurzem mit vollem Namen genannt wurde. Roth bezieht sich auf Informationen eines ehemaligen „hohen Beamten des Finanzministeriums“, der die schon seit Jahren in Leipzig kursierende Räuberpistole wiederum von einem mittlerweile gestorbenen Wirt erfahren haben will. Demnach soll der Geschäftsmann 1999 in die Wohnung des toten Leipziger CDU-Schatzmeisters Bullinger eingedrungen sein und dort eine Festplatte entwendet haben. Die vermeintliche Verbindung zwischen dieser Sache und dem „Sachsen-Sumpf“ stellte Roth in der ursprünglichen Version des Eintrags dadurch her, dass er seine Quelle auch sagen ließ, der nun vom Verfassungsschutz als zentraler Missetäter präsentierte Staatsanwalt R. habe Schmiere für den Geschäftsmann gestanden.

Klaus Bartl von der Linkspartei leitet den Untersuchungsausschuss

Klaus Bartl von der Linkspartei leitet den Untersuchungsausschuss

Der Geschäftsmann, Roland Poser, hat mittlerweile Strafanzeige unter anderem wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gestellt. Posers Anwalt Michael Stephan aus Dresden sagt, Roth verbreite ungeprüft Kneipengeschwätz. Poser habe seinerzeit gemeinsam mit einem Bekannten und dem Hausmeister die Wohnung seines Freundes Bullinger betreten. Er habe sich Sorgen gemacht, da der Freund gegen seine Gewohnheit zwei Termine mit ihm nicht eingehalten hatte. Als sie den blutbespritzten toten Mann entdeckt hätten, hätten sie umgehend die Strafverfolgungsbehörden angerufen. Und Poser fügt hinzu: „Eine Festplatte habe ich in der Wohnung weder gesehen noch mitgenommen. Herr Roth hat mich in der Sache nie befragt, hätte er es getan, hätte er sein Märchen nicht erzählen können.“

A priori unglaubwürdig

Roth bestätigt im Gespräch mit dieser Zeitung, dass er Poser nicht gehört hat, und begründet das auf bemerkenswerte Weise: „Herr Poser ist eine für mich a priori unglaubwürdige Person.“ Seine Quelle vom Hörensagen an der Kneipentheke, der ehemalige Beamte, sei dagegen „durchaus glaubwürdig und wird ja durch andere Quellen bestätigt“. Poser sei eine schillernde Persönlichkeit, und er empfinde es schon als starkes Stück, dass der Geschäftsmann jetzt die Justiz zu Hilfe nehme. „Gut, die sächsische Justiz ist etwas anderes“, sagt Roth in Anspielung auf den durch den vermeintlichen Sachsen-Sumpf beförderten Generalverdacht gegen die Judikative im Freistaat.

Ein Fall von besonderer Dringlichkeit

Ein Fall von besonderer Dringlichkeit

Allerdings hat Roth auch außerhalb Sachsens schon einschlägige Erfahrungen mit der Justiz gemacht. Im Juli 2000 verlor er am Landgericht Hamburg einen Zivilprozess um sein Buch „Die Graue Eminenz“. Er musste 20.000 Mark Schadenersatz an einen Mann zahlen, den er in dem Werk als zentrale Mafia-Figur dargestellt hatte - ebenfalls, ohne ihn zuvor anzuhören. Punkt für Punkt zerpflückte das Gericht die Behauptungen Roths als „unwahr“, „rechtswidrig“, „unzulässig“, „ehrabschneidend“, „rufbeeinträchtigend“. Roth habe „grob fahrlässig“ gehandelt. „Eine die Behauptungen tragende Recherche hat der Beklagte nicht einmal ansatzweise dargetan.“ Er habe sich zumindest leichtfertig über die auch für Buchveröffentlichungen gültigen journalistischen Sorgfaltsanforderungen hinweggesetzt. „Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass der Beklagte das Persönlichkeitsrecht des Klägers - jedenfalls in grob fahrlässiger Verkennung der Rechtslage, wenn nicht gar bedingt vorsätzlich - in Verfolgung auch eigener kommerzieller Interessen verletzt hat. Dem Beklagten ist daher ein erheblicher Vorwurf zu machen.“

Schon vor dem Verfahren hatte sich der Verlag, Hoffmann und Campe, in einem Schreiben an den Geschädigten gewandt und bedauert, dass in dem Buch „nicht die notwendige Sorgfaltspflicht journalistischer Recherche“ geübt worden sei. Dreihundert Exemplare der Auflage von 8000 Stück waren bereits als Besprechungsexemplare verteilt worden. Der Vertrieb der restlichen Bücher unterblieb. Roth sagt: „Ich habe da Fehler gemacht. Ich bin nicht fehlerfrei, das habe ich nie behauptet.“

Text: F.A.Z., 15.08.2007, Nr. 188 / Seite 38
Bildmaterial: ddp, dpa

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