Von Milos Vec
12. August 2008 In nur wenigen Jahren ist Übergewicht zu einem beliebten Medienthema aufgestiegen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht neue Botschaften über die grassierende Zunahme an Fettleibigkeit und ihre fatalen individuellen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen die Schlagzeilen zieren. Die Übergewichtigen selbst haben es daher nicht nur körperlich, sondern auch sozial schwer. Die Missliebigkeit ihrer Erscheinung wird allenthalben bekräftigt, kritische Blicke und Spott sind gesellschaftlich vielfach zu erdulden.
Gleichzeitig beginnen die Dicken sich neuerdings zu organisieren und ihre Interessen aktiv zu vertreten. Die amerikanische Juristin Anna Kirkland von der University of Michigan in Ann Arbor forscht seit längerer Zeit zum Thema Übergewicht und hat nun mehrere Studien vorgelegt, in denen sie die Ausbildung eines zunehmenden Rechtsbewusstseins gegen Benachteiligungen bei dieser Gruppe nachweist und analysiert. Dabei wird deutlich, wie schwer es ist, Übergewichtigkeit in die klassische juristische Antidiskriminierungsdogmatik einzuordnen.
Kampf gegen die Pfunde
Der öffentliche Diskurs will das Übergewicht vor allem bekämpfen und stigmatisieren. Offenbar mit Erfolg: Die Ausgaben für Schlankheitsmittel und Diäten erreichen mittlerweile schwindelerregende Höhen, in den Vereinigten Staaten waren es 2005 schon 46 Milliarden Dollar, bei hohen jährlichen Zuwachsraten. Dass die Stimmen der Dicken im Kontext des Kriegs gegen das Fett selbst zu hören sind, ist vergleichsweise neu und schon ein Zeichen zunehmenden Selbstbewusstseins. Noch ist das Dicksein jedoch in kaum einem amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz berücksichtigt, Argumentationen gegen die Benachteiligungen und Widerspruch gegen die Parole, dass Dicke einfach nur gefräßig, teuer und ungesund leben, bewegen sich daher noch auf dünnem juristischem Grund.
Im Gegenteil, eine durchgehende Berücksichtigung des Dickseins gälte vielen Juristen noch als klassisches Beispiel von Absurdität. Ebenso gut könnte man ja Linkshändern oder Farbenblinden besonderen Schutz gegen Diskriminierung angedeihen lassen. Mit den anerkannten Diskriminierungskategorien wie Geschlecht, Rasse oder körperliche Behinderung habe Übergewicht, so die Argumente, auch gar nichts gemein. Es gäbe keine anerkannte historische Unterdrückung, und sie sei auch anders als die üblichen Merkmale auch nicht außerhalb der individuellen Verfügbarkeit und unabhängig von persönlichen Verdiensten und Fähigkeiten.
Ist Übergewicht schutzwürdig?
Die Befürworter eines juristischen Schutzes vor Gewichtsdiskriminierung haben es ungleich schwerer, vergleichbar griffige Parolen zu entwerfen, die auf einen Konsens unter den Betroffenen gründen. Funktionale Argumente, die im Falle von Geschlecht oder Rasse überzeugen, greifen hier schwerer: Das äußere Erscheinungsbild des Körpers ist bei Über-gewichtigen gerade nicht ohne weiteres von den Problemen zu trennen, die eine Person bei ihren Tätigkeiten und in ihrem Beruf haben mag. Wo der amerikanische Gesetzgeber klassisch Körperlichkeit als Diskriminierungstopos berücksichtigte, war es oft in Form von Verboten, Mindestmaße von Beschäftigten zu fordern; auf diese Weise waren Frauen lange Zeit exkludiert worden. An die Übergrößen dachte man da noch nicht.
Nicht geringer sind die Schwierigkeiten, wollte man Übergewichtigkeit mit Behinderung vergleichen. Zwar gleicht es diesem Kriterium insoweit, als es um die Abweichung von biomedizinischen Normen geht. Doch es bleibt das Problem, dass man entweder behaupten muss, dass die Abweichung ohne Bedeutung für die eigentlich entscheidende körperliche Befähigung ist oder sie doch eine manifeste Benachteiligung im körperlichen Sinne beinhaltet, um in den Schutzbereich zu kommen. Und wenn Übergewicht in der persönlichen Verfügbarkeit und Verantwortung stünde, wäre sie dann überhaupt schutzwürdig?
Es wird auf Ethik und Moral gesetzt
Eine schwierige Situation für das Fat Acceptance Movement in den Vereinigten Staaten, die Kirkland deswegen interessiert, weil sie mutmaßt, hier den typischen Blick von Außenseitern auf das Recht ablesen zu können. Organisiert in der Naafa, der 1969 gegründeten National Association to Advance Fat Acceptance, bestreben die Mitglieder eine Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Wahrnehmung; es handelt sich übrigens vielfach um weibliche, weiße Mittelschichtfrauen. Kirkland hat in Interviews mit ihnen typische Techniken der Selbsthilfe ausgemacht, zu denen moralische Belehrung der Umwelt, Zurückweisung und Umleitung von Schamgefühlen sowie positive Selbstdarstellung und Ignorieren schlechter Behandlung gehören. Anders gesagt: Weil Rechtsinstrumente auch in den Vereinigten Staaten kaum verfügbar sind, wird auf Ethik und Moral gesetzt.
Kirkland aber stellt die exkludierenden Seiten dieser juristischen Dogmatik in Frage. Ihre Begrenzungen würden der Idee widersprechen, dass Antidiskriminierung ein universeller ethischer Imperativ sei. Es dürfe, so auch Stimmen in der Dickenbewegung, nicht darauf ankommen, ob Dicksein tatsächlich innerhalb der eigenen Verantwortung liegt. Der ethische und rechtliche Imperativ müsse lauten, dass Personen mit dem Körper zu akzeptieren sind, den sie nun einmal haben.
Dementsprechend müsse man die bisherige Typologie vorstellbarer Ungerechtigkeiten im Antidiskriminierungsrecht als zu eng zurückweisen. Denn, so Anna Kirkland, es gehe im Kern um die grundlegende Frage, wie wir mit Anderssein umgehen. Vielleicht wird es den Dicken ebenso gehen wie anderen Gruppen, und ihre Monita werden formal als Teil des Antidiskriminierungsrechts vergesetzlicht. Doch die eigentliche Pointe ist, dass bereits jetzt die Dickenbewegung uns nahelegt anzuerkennen, dass unsere juristisch kodifizierten Leitbilder sehr brüchig sind. Dazu gehört auch die Illusion der Kontrolle unseres körperlichen So-Seins.
Anna Kirkland: Think of the Hippopotamus: Rights Consciousness in the Fat Acceptance Movement, Law & Society Review 42 (2008), Heft 2; dies., Fat Rights. Dilemmas of Difference and Personhood, New York University Press 2008.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa