„Contergan“-Film

Die einzige Tablette

Von Heinrich Wefing

06. November 2007 In wehender Robe stürzt der junge Anwalt Paul Wegener den Krankenhausflur hinunter, dem prägenden Moment seines Lebens entgegen. Gleich wird ihm ein Arzt eröffnen, seine Tochter Katrin sei „verkrüppelt“ zur Welt gekommen, ohne Arme, mit nur einem Bein, und nichts wird mehr so sein, wie es sich der erfolgsverwöhnte Jurist ausgemalt hatte. Dass er diesen einschneidenden Augenblick in seiner Robe erlebt, ist mehr als nur ein dramaturgischer Effekt, der die atemlose Hast zeigen soll, mit der Wegener direkt aus dem Gericht in den Kreißsaal jagt. Es ist auch ein Symbol: Privates und Berufliches werden sich fortan nicht mehr trennen lassen.

Der Anwalt, den Benjamin Sadler in dem Fernsehfilm „Contergan“ immer eine Spur zu gutaussehend spielt, wird seine Karriere dem Kampf gegen das Pharmaunternehmen „Chemie Grünenthal“ widmen, dem Hersteller des schrecklichen Schlafmittels - ganz so, wie es seinerzeit der Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen aus Siegen wirklich getan hat, der in den sechziger Jahren maßgeblich an der Aufdeckung des Contergan-Skandals beteiligt war und Grünenthal fast im Alleingang zur Zahlung einer Entschädigung in der damals beispiellosen Höhe von hundert Millionen Mark zwang.

Eine Debatte mit emotionalem Glutkern

Die Geschichte dieses juristischen Duells rekonstruiert der Zweiteiler „Contergan“ von Grimme-Preisträger Adolf Winkelmann, den die ARD am Mittwoch und Donnerstag jeweils zur besten Sendezeit zeigt. Aber der Film ist mehr als nur irgendein Unterhaltungsstück im Abendprogramm. Schon lange vor der Ausstrahlung ist „Contergan“ selbst zum Teil jenes Ringens geworden, von dem er erzählt (siehe auch: Ein Film über den Contergan-Skandal darf nicht gezeigt werden). Nicht nur die Firma Grünenthal, auch der mittlerweile betagte Karl-Hermann Schulte-Hillen, Vater eines contergangeschädigten Sohnes, warfen Winckelmann und seinem Drehbuchautor Benedikt Röskau vor, in ihrem Film fortwährend Tatsachen und Erfindungen zu vermischen und dadurch die Wahrheit zu entstellen.

Von Anfang an müssen die Eltern ihr Kind beschützen - selbst vor dem Chefarzt Nicht sonderlich sympathisch: Der Konzernchef wird als halbseniler Trottel ge... Kampf um die Normalität: der erste Schultag Familienleben bei den Wegeners

Am Ende ging es um die Frage, wie nach fünfzig Jahren die Geschichte des größten Arzneimittelskandals der Bundesrepublik erzählt werden darf. Fünfzig Jahre, während deren aus den geschädigten Neugeborenen von einst längst Erwachsene geworden sind, Menschen, die sich mehr oder weniger in einem Leben mit fehlenden Gliedern und Prothesen und Schmerzen eingerichtet haben. Jeder auf seine Weise, mancher bitter, viele ungebrochen lebensfroh, manche mit staunenswerten öffentlichen Triumphen, wie der Bassbariton Thomas Quasthoff oder die Dressurreiterin Bettina Eistel, aber alle tagtäglich daran erinnert, was das Medikament Contergan aus ihnen gemacht hat. Das ist der emotionale Glutkern, der alle Debatten um den Film „Contergan“ aufgeheizt hat.

Hat sich der Streit gelohnt? Die Antwort ist ernüchternd

Bis vor das Bundesverfassungsgericht wurde die Auseinandersetzung getragen. Auch dafür steht die glänzende Robe, die Wegener in der Schlüsselszene im Krankenhaus trägt, wenn auch als unfreiwilliges Signal: Noch nie ist um eine deutsche Fernsehproduktion so lange und so heftig vor Gericht gestritten worden, bis schließlich das Oberlandesgericht Hamburg den Film mit einigen maßvollen Änderungen freigab (siehe auch: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben). Nun endlich geht die Produktion auf Sendung, nun kann sich auch das Publikum ein Urteil darüber bilden, ob sich Zank und Gezerre und all die aufgepeitschten Emotionen gelohnt haben. Die Antwort muss ernüchternd ausfallen. Mögen auch alle Parteien Erfolge vermelden - recht eigentlich kennt der Kampf um den Film nur Verlierer.

Am offenkundigsten gilt das natürlich für das Pharma-Unternehmen. Grünenthal hat die Ausstrahlung des Zweiteilers nicht verhindern können, durch den sich die Firma verunglimpft fühlt. Tatsächlich zeichnet „Contergan“ kein sonderlich sympathisches Bild des Schlafmittelherstellers: Der Senior (Peter Fitz) ist ein halbseniler Trottel, eine Marionette seiner Sekretärin; die leitenden Angestellten sind feiste Feiglinge. Eine gewisse Faszination geht allein vom Rechtsberater der Firma aus, den August Zirner als eiskalten Machtmenschen spielt, der einmal, als alle Kollegen abermals kuschen, angewidert von der „Charakterlosigkeit der Truppe“ spricht. Aber auch bei ihm keine Spur von Reue oder Reflexion, nirgends eine menschliche Rührung.

Der Erfolg der Grünenthal-Anwälte hat seinen Preis

Eine Reihe weiterer Szenen, die das Pharmaunternehmen in ein noch perfideres Licht stellten, wurden gestrichen, Andeutungen etwa, Grünenthal habe aus Profitgier über ein Jahr lang Hinweise auf die furchtbaren Nebenwirkungen von Contergan ignoriert. Schrifttafeln, die vor und nach dem Film eingeblendet werden sollen, werden zudem auch noch den letzten Zuschauer darauf hinweisen, dass es sich bei „Contergan“ eben nicht um eine Dokumentation, auch nicht um Doku-Fiction mit eingeschnittenen Originalaufnahmen und Zeitzeugeninterviews aus der Geschichtsfabrik von Guido Knopp handelt, sondern um einen Spielfilm. Diese Zugeständnisse, die der WDR und die Filmproduktionsfirma Zeitsprung teils auf Drängen der Gerichte, teils aus eigenem Antrieb gemacht haben, rechnen sich Grünenthals Anwälte als Erfolg an. Aber um welchen Preis!

Die Hartnäckigkeit, mit der Grünenthal vor Gericht gegen „Contergan“ vorgegangen ist, hat dem Zweiteiler eine Aufmerksamkeit beschert, die keine Werbekampagne je erreicht hätte. Spätestens mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht entstand der Eindruck, Grünenthal lasse nichts unversucht, den Film zu verhindern. Sollte es die Absicht der Geschäftsführung gewesen sein, für Differenzierungen zu kämpfen, Pauschalurteile zu verhindern, gegen die dramatische Ausschlachtung einer Tragödie vorzugehen, so hat die juristische Kampagne eher das Gegenteil bewirkt.

Die Kunstfreiheit war nie wirklich in Gefahr

Historisch ist das durchaus ungerecht; Grünenthal hat sich längst der eigenen Vergangenheit gestellt. In der opulenten Jubiläumsschrift der Firma, die im vergangenen Jahr erschien, ist der Contergan-Katastrophe und ihren Folgen ein eigenes Kapitel gewidmet; dezidiert sachlich im Ton, nicht gerade auf der ersten Seite, sondern ziemlich weit hinten, aber immerhin. Schweigen, Leugnen oder Verharmlosen ist nicht unbedingt die Firmenphilosophie. Doch gerade dieses Bild hat der juristische Kampf gegen den Film vermittelt - und damit exakt jenes Bild bestätigt, das der Film von dem Unternehmen entwirft.

Dürfen nun also die Filmemacher triumphieren? Sie haben es schon lautstark getan. Der WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf lobte das Urteil des OLG Hamburg im Frühjahr als „richtungweisende Entscheidung“. Und der Produzent von „Contergan“, Michael Souvignier, jubelte, das Urteil sei „ein großer Sieg für alle Kunstschaffenden in Deutschland“. Gemach: In Wahrheit war die Kunstfreiheit nie wirklich in Gefahr. Es ging stets nur um deren Abwägung gegen die Persönlichkeitsrechte von Schulte-Hillen und Grünenthal. Und da hat das Oberlandesgericht nach einem absonderlichen Urteil der ersten Instanz rasch für klare Verhältnisse gesorgt: In einem Kunstwerk, das sich mit einem historischen Ereignis beschäftigt, darf durchaus mit Verfremdungseffekten oder Abweichungen von der Realität gearbeitet werden. Verboten sind nur solche Manipulationen, die einen Betroffenen grob entstellen oder massiv herabsetzen. Das sei bei Schulte-Hillen, dem realen Vorbild des Film-Anwalts Wegener, überwiegend nicht der Fall, urteilten die Richter. Tatsächlich zeigt der Film Wegener als makellosen Helden, als unbeirrbaren David im Kampf mit dem Chemie-Goliath.

Auch dieser Film konstituiert seine eigene Wahrheit

Wenn das einleuchtende Prinzip doch einiges Unbehagen hinterlässt, dann deshalb, weil es die Suggestivkraft der Bilder so niedrig schätzt. Wer wird schon, wenn er sich am Mittwoch nach der „Tagesschau“ in seinen Lieblingssessel fläzt und „Contergan“ anschaut, immerfort mit kritischem Blick fragen: War das wahr? Ist es wirklich so gewesen? Wo verläuft die Grenze zwischen historisch korrekt wiedergegebenen Szenen und dramaturgischer Ausschmückung? Im Gegenteil, die detailverliebte Ausstattung, das ganze liebevoll rekonstruierte Zeitkolorit von „Contergan“ suchen ja gerade den Eindruck von historischer Präzision zu vermitteln.

Wer in diesem sorgsam ausgemalten Tableau zwischen Erfindung und Erfahrung zu differenzieren versucht, ist sofort in der Defensive, wirkt rasch kleinkariert und aufklärungsfeindlich. Grünenthals hilflose Formel, man sei nicht gegen den Film, sondern für die Wahrheit, bringt das kommunikative Dilemma unfreiwillig auf den Punkt. Wie jeder Film konstituiert eben auch „Contergan“ seine eigene Wahrheit.

Zu bruchlos, zu übersichtlich, zu flott

Just das aber ist auch das entscheidendes Dilemma dieses Fernsehfilms. Indem „Contergan“ die medizinische Katastrophe strikt quotentauglich als rührendes Familiendrama inszeniert, hat Winkelmann eine enorme Chance vertan. Die Chance nämlich, fünfzig Jahre nach dem Skandal mehr als nur die Schuldfrage zu stellen, mehr auch als ein bloßes Heldenepos zu entwerfen, das Gut-böse-Schema zu verlassen und die düstere Geschichte als das zu erzählen, was sie ist: als tiefe menschliche Tragödie. „Contergan“ ist fraglos professionell gemacht, überdurchschnittlich besetzt, detailwütig ausgestattet und teils ergreifend gespielt. Nie jedoch bricht der Film aus dem Schwarz-Weiß von Opfern und Tätern aus, nie lässt der Film das Konventionelle hinter sich. Dafür sind die Figuren zu bruchlos, die Konflikte zu übersichtlich und die Frisuren zu flott.

Tief berührt die kleine Denise Marko, ein Mädchen, das mit genetischen Defekten zur Welt gekommen ist und die heranwachsende Katrin Wegener, das Opfer der „einzigen Tablette“, die ihre Filmmutter während der Schwangerschaft genommen hat, mit solcher Lebenslust, Energie und Wahrhaftigkeit spielt, dass es eine Freude ist. Ihr zuzuschauen macht den Film sehenswert.

„Contergan“ läuft am Mittwoch und Donnerstag um 20.15 Uhr im Ersten. Am Donnerstag zeigt die ARD zudem um 21.45 Uhr eine Dokumentation zum Contergan-Skandal.



Text: F.A.Z., 06.11.2007, Nr. 258 / Seite 40
Bildmaterial: WDR/Willi Weber

 
 
 
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