Von Patrick Bahners
05. März 2008 Was steht der Änderung des Stammzellgesetzes, die von den großen Forschungsorganisationen gefordert und von der Bundesforschungsministerin betrieben wird, noch im Weg? Nur ein Wort, ein Naturbild, eine Metapher. Das Wort von der Wanderdüne. Als der CDU-Parteitag in Hannover vor vier Monaten mit knapper Mehrheit einen Antrag billigte, der die Aufgabe des bisher geltenden Stichtags für die Herkunft embryonaler Stammzellen verlangte, da ist die junge rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner zwar nach den Spielregeln der innerparteilichen Demokratie unterlegen.
Aber politisch hat sie nicht verloren. Ihre Warnung, das Stammzellgesetz dürfe nicht zur ethischen Wanderdüne werden, hat nach der Rückkehr der Delegierten in die Wahlkreise die Diskussion in ihrer Partei und in der großen Öffentlichkeit neu in Gang gebracht. Seitdem steht das Wort im Raum. Der Verdacht, dem es Ausdruck gibt, muss ausgeräumt werden, wenn das Projekt der Gesetzesrevision gelingen soll.
Einmalige Erlaubnis zur Tötung
Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen vom 28. Juni 2002 verbietet den Import von Stammzelllinien, die durch Tötung von Embryonen erzeugt worden sind. Eine Ausnahme wird nur zugelassen für Zelllinien, die schon existierten, bevor der Bundestag entschied, dass es deutschen Wissenschaftlern verboten sein soll, Forschungen zu betreiben, für die Embryonen getötet werden müssen. Als Stichtag wurde der 1. Januar 2002 gesetzt.
Man kann sich Sinn und Wirkung dieser Terminsetzung durch den Vergleich mit einer Amnestie verdeutlichen. Zur Sicherung des Rechtsfriedens sieht der Staat davon ab, die Tötungen vor dem Stichtag als das Unrecht zu behandeln, als das sie nach den Begriffen unserer Verfassung zu klassifizieren sind. Vom Verbot, sich die Früchte rechtswidriger Tötungen anzueignen, wird eine einmalige Ausnahme gemacht - um Grundlagenforschung zu ermöglichen, deren erklärtes Ziel es ist, dass irgendwann überall auf der Welt die Anreize zum Embryonenverbrauch entfallen.
Öffentliche Anhörung soll helfen
Alles kommt auf die Einmaligkeit der Ausnahme an. Zum Begriff der Amnestie gehört, dass sie eine abschließende Regelung ist. Sie stiftet keinen Rechtsfrieden, wenn von vornherein absehbar ist, dass künftige Verbrechen nach rechtzeitiger neuer Amnestie ebenfalls straflos bleiben werden. Dass ohne die Einmaligkeit die Stichtagsregelung hinfällig ist, verstehen auch die Politiker, die im Sinne des auf dem CDU-Parteitag erfolgreichen Antrags eine Verschiebung des Stichtags herbeiführen wollen. Die Einmaligkeit wird von ihnen der Verschiebung zugeschrieben: Ein einziges Mal soll der Stichtag verrückt werden, auf einen Termin vor der neuerlichen Befassung des Bundestages mit dem Thema, und dort soll er dann unverrückbar fixiert bleiben.
Wer einer solchen Gesetzesänderung das Wort redet, gibt Frau Klöckner die Ehre des Zitierens und beteuert, eine Wanderdüne wolle und werde man keineswegs schaffen. Vier Gesetzesentwürfe sind in den Bundestag eingebracht und am 14. Februar im Plenum debattiert worden. Zur Vorbereitung der Entscheidung hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung jetzt noch einmal eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen angesetzt.
Theologen: Verschiebung des Stichtags beste Lösung
Unter den vier Anträgen hat der Entwurf, der dem Wortlaut seiner Begründung nach die Lösung einer einmaligen Verschiebung des Stichtags vorschlägt, bislang die meisten Unterschriften hinter sich. Federführend ist der SPD-Abgeordnete René Röspel, einer der Initiatoren des Gesetzes von 2002. Nach den parlamentarischen Spielregeln durfte Röspels Gruppe die meisten Experten benennen, fünf von zwölf, und die meisten Fragen stellen. Auffälligerweise hielten unter den von Röspel eingeladenen Fachleuten nur die beiden Theologen eine Verschiebung des Stichtags tatsächlich für die beste Lösung.
Der katholische Moraltheologe Konrad Hilpert von der Universität München suchte auf dem höchst sensiblen Gebiet den Korridor einer möglichen Antwort und warb dafür, man müsse sich im Fenster des Abwägens bewegen. Der Jurist unter den Fünfen, der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz, und die Mediziner, Henning Beier aus Aachen und Otmar Wiestler aus Heidelberg, sind als Kritiker jedes Stichtages hervorgetreten.
Sind alte Stammzellen überhaupt noch nutzbar?
Wie könnte das Argument von der Wanderdüne entkräftet werden? Wenn die Verschiebung einmalig bleiben soll, dann müssen ihre Befürworter für die Gründe der Verschiebung Einmaligkeit reklamieren. Nur wenn für einen späteren Stichtag Umstände sprechen, mit deren Wiederkehr nicht zu rechnen ist, lügt man sich nicht in die Tasche, wenn man verspricht, dass der verschobene Stichtag nicht noch einmal verschoben wird.
Solche Umstände könnten vorliegen, wenn die vor dem 1. Januar 2002 produzierten Stammzelllinien in der Zwischenzeit verdorben wären und man an ihnen die vom Stammzellgesetz erlaubte Forschung nicht mehr betreiben könnte - und wenn man in den Ursachen Kinderkrankheiten des Stammzellforschungsbetriebes sehen müsste, die man durch bessere Konservierungsmethoden mittlerweile im Griff hätte, so dass mit dem Verderben jüngerer Linien nicht mehr zu rechnen wäre.
Ist das gemeint, wenn Wiestler in seiner schriftlichen Stellungnahme zu den Fragen des Ausschusses, einem knappen, von fünf Funktionären der Großforschung mitunzerzeichneten Brief, die unter dem geltenden Gesetz zur Verfügung stehenden Zellinien veraltet und für moderne biomedizinische Forschung nicht mehr nutzbar nennt?
Stammzellen auch ohne Tötung von Embryonen
Was heißt in diesem Zusammenhang moderne Forschung? Regine Kollek, Technikfolgenforscherin aus Hamburg, wies darauf hin, dass die als revolutionär eingeschätzte Herstellung pluripotenter Stammzellen ohne Embryonentötung durch die Forschergruppe des Japaners Yamanaka (siehe auch: Künstliche Herstellung von Stammzellen gelungen) im Abgleich mit embryonischen Stammzelllinien aus Amerika erfolgt sei, die nach Deutschland hätten importiert werden können.
Wo Beier, Wiestler und der Max-Planck-Direktor Hans Schöler aus Münster pauschal die Gefahr der Kontamination der extensiv beforschten Zelllinien beschworen, die bei der Verabschiedung des Gesetzes 2002 schon bekannt war, da zitierte Frau Kollek die einschlägige Studie über das Material des amerikanischen Nationalen Gesundheitsinstituts, die nur einen einzigen Fall genetischer Veränderung festgestellt hat.
Gleiche Ausgangsbedingungen im internationalen Wettbewerb
Beier machte ein entscheidendes Zugeständnis, zu dem die Darlegungen Schölers und Wiestlers nicht in Widerspruch standen: Die Grundlagenforschung, wie sie das Gesetz ermöglichen will, ist mit den durch das Gesetz freigegebenen Zelllinien weiterhin möglich. Es gibt nach wie vor Linien in bestimmter Zahl, die importierbar sind; das müsste bei knapper Kalkulation ausreichen. Warum soll der Stichtag dann verschoben werden? Weil die deutschen Wissenschaftler gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb der internationalen Spitzenforschung brauchen.
Dann darf der Stichtag allerdings nicht verschoben, dann muss er gekippt werden, denn jedes Importverbot ist seiner Natur nach eine einschränkende Bedingung. Vor dem Hintergrund von Beiers Ausführungen ist Wiestlers moderne biomedizinische Forschung, die mit den alten Linien nichts mehr anfangen kann, als Forschung zu verstehen, die in dem Sinne modern arbeitet, dass sie jederzeit auf das frischeste Rohmaterial zugreift.
Forscher fordern Lizenz für Import neuer Stammzellen
In die Alltagssprache übersetzt: Die Forscher fordern die Lizenz zum Import neuer Stammzelllinien, nicht weil die alten nicht gut wären, sondern weil die neuen besser seien. Dieses Argument wird immer wieder vorgebracht werden. Wenn es triftig ist, dann ist es immer triftig. Soll die auf dieses Argument gestützte Bedarfsanmeldung diesmal durchschlagen, dann kann der Bundestag beim nächsten Mal nicht behaupten, das sei eine einmalige Gnade gewesen.
Die wichtigsten Sätze der Akten zur Anhörung finden sich in der schriftlichen Stellungnahme von Hans Schöler. Es ist davon auszugehen, dass die Frage des Stichtages in einigen Jahren wieder auf die politische Tagesordnung kommt. Denn im Verlauf der kommenden Jahre werden im Ausland weitere neue Stammzelllinien etabliert, die dann im Hinblick auf Charakterisierung und so weiter ,State of the Art' sein werden.
Das Heft in der Hand behalten
Zum Antrag der Gruppe Röspel ergibt sich für Schöler die Konsequenz: Dieser Entwurf kann also sozusagen nur als ein Zwischenschritt gesehen werden. Welchen Grund hätten die Abgeordneten, ein Gesetz zu machen, in dem sie einen letzten Schritt sehen wollen, die Forscher dagegen, auf deren Autorität die Gründe des Gesetzentwurfs beruhen, einen ersten?
Schöler hat auch für dieses Welträtsel eine Lösung parat. Allerdings besteht aus der Sicht des Parlaments der Vorteil darin, dass man ,das Heft auch weiterhin in der Hand behält', wie mir ein Abgeordneter erklärt hat. Wenn ein berühmter Spitzenforscher als geladener Sachverständiger des Parlaments die Volksvertreter offen als nützliche Idioten verhöhnt, denen die Illusion der Kontrolle schon genügen werde, dann wird man die Empfehlung des Marburger evangelischen Sozialethikers Peter Dabrock, den Stichtag zu verschieben, um den Handlungsraum für die Abwägung der widerstreitenden Interessen zu erweitern, für einen Fall von Glaubensglück (Friedrich Wilhelm Graf) oder besser Glaubensunglück halten. Die Wanderdüne ist kein Wunder der Natur. Wer von ihr nicht begraben werden will, muss nur wissen, woher der Wind weht.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
