Bildungspolitik

Der Menschenrechts-Revisor kommt

Von Jürgen Kaube

Demonstrieren kann man für Chancengleichheit. Aber prozessieren?

Demonstrieren kann man für Chancengleichheit. Aber prozessieren?

07. Februar 2006 

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) schickt einen Sonderberichterstatter in deutsche Schulen. Innerhalb einer ganzen Woche, vom 13.Februar an, will sich Vernon Munoz aus Costa Rica ein Bild davon machen, wie ungleich es hierzulande um das Recht auf Bildung steht. Sehr ungleich, so lauteten die Pisa-Befunde. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vermutet entsprechend, es dürfte mit der dort festgestellten „eklatanten Verletzung der Chancengleichheit“ zu tun haben, daß jetzt der Menschenrechts-Revisor kommt.

Wie mag eine solche Revision vonstatten gehen? Es gibt Menschenrechte, bei denen es nicht schwerfällt, ihre Verletzung festzustellen. Bei Folter, Deportation oder Terror ist offenkundig, worin die staatliche Willkür besteht. Inzwischen machen die entsprechenden Abwehrrechte in den Menschenrechtserklärungen aber nur noch einen Teil aus. Hinzugekommen sind zahlreiche Versorgungsrechte, vom Recht auf Arbeit bis hin zu dem auf Persönlichkeitsentfaltung. Das geschah unter dem Eindruck großer Entwicklungsunterschiede zwischen dem, was man nach 1945 als Erste und Dritte Welt ansprach. Die Wahrnehmung krasser und mitunter politisch offenbar gewollter Unterversorgung führte dazu, nicht nur staatliches Handeln, sondern auch staatliches Unterlassen als Menschenrechtsverstoß zu qualifizieren. Hierbei aber tritt, wie Niklas Luhmann einmal notiert hat, das Problem auf, daß sich der Adressatenkreis der Anklage über den Rechteverletzer im strikten Sinne hinaus auf alle erweitert, die hätten helfen können.

Gesetzt also den Fall, das deutsche Schulsystem verletzte tatsächlich ein Menschenrecht auf gleiche Bildungschancen - wen würde man dann, da sich gegen Systeme nur Reden, aber nicht Prozesse führen lassen, als den eigentlichen Rechteverletzer ansprechen? Kann man die Lehrer - und wenn ja, welche? - dafür haftbar machen, daß die Herkunft von Schülern durch den Unterricht nicht neutralisiert wird? Auch viele Familien kämen in Betracht, denn sie erziehen ihrerseits, was Sprache, Unterstützung, Ernst angeht, nicht gleichermaßen schul- und bildungsadäquat. Der Streit um die Pausenhofsprache gab soeben ein Beispiel dafür, was in Deutschland los ist, wenn eine Schule tatsächlich versucht, Herkünfte so weit es geht zu neutralisieren.

Es gibt kein Menschenrecht, eine Prüfung zu bestehen

Aber die Erziehungslobbys begreifen nicht, daß der Verzicht auf Standards und also auf Strenge vor allem denen schadet, die von zu Hause aus kaum mit Bildungschancen versorgt werden. In den Schulen kommen darum gerade in Ländern, die unter so verschiedenen Titeln wie „kulturelle Identität“, „Haushaltskonsolidierung“, „nichtselektive Einwanderung“ oder „Spaßgesellschaft“ dem Anwachsen der Bildungsarmut tatenlos zusehen, nicht Gleiche, sondern nur Gleichaltrige an. Die Lehrer aber sind gehalten, universalistisch zu unterrichten und Beiträge der Schüler nicht nach Herkunft zu gewichten.

Früher sah man das anders: Der Adel berief sich gegenüber den Schulen auf Herkunft. Er mußte sich erst sagen lassen, es zähle nur der Mensch, was für die Schule hieß: das Prüfungsergebnis. Heute machen sich die Sprecher der zu Hause Benachteiligten das Privilegienargument umgekehrt zu eigen: daß es wünschenswert sei, außerschulische Einflüsse auf das Schulgeschehen nicht nur hinzunehmen, sondern als Gesichtspunkte eigens zu berücksichtigen. Aber es gibt kein Menschenrecht, eine Prüfung zu bestehen, sondern nur eines, zu ihr nach universalistischen Kriterien zugelassen zu werden. Daß es auch nichts nützt, unter Berufung auf schwierige Herkunft Prüfungen zu erleichtern oder Standards für sekundär zu halten, ebendas ist einer kriterienfeindlichen, daumendrückenden Pädagogik durch die Pisa-Studien mitgeteilt worden.

Man muß die Anklage auch adressieren können

Bleibt der Verweis auf andere Länder, in denen es weniger ungerecht zugehe. Worin bestünde ihnen gegenüber das staatliche Unterlassen im unterentwickelten Deutschland? Viele meinen: im Verzicht darauf, möglichst spät nach Leistungsgesichtspunkten zu sortieren. Wer die Kinder länger in einer Schulform beieinanderläßt, so das Argument, gibt ihnen bessere Chancen zu einem schul- im Unterschied zu einem herkunftsbestimmten Bildungsverlauf. Darüber läßt sich reden.

Allerdings wäre für den Vergleich mit menschenrechtlich einwandfreien Schulsystemen wichtig zu wissen, wie scharf dort die vom Pisa-Test, der an Fünfzehnjährigen erfolgt, nicht mehr erfaßte, spätere Selektion ausfällt. Wichtiger aber noch: welche Herkunftsungleichheiten die in den Studien viel besser als die deutschen Schulen bewerteten Bildungseinrichtungen in Kanada, Finnland oder Japan erfolgreich abschleifen. Sind es die gleichen Ungleichheiten, die gleichen „einkommensschwachen Schichten“ wie bei uns? Erst wer eine Antwort hierauf hätte, könnte Anklagen gegen das deutsche Schulsystem nicht nur formulieren, sondern auch adressieren. Und er könnte darauf verzichten, von Menschenrechtsverletzungen zu sprechen, wenn es um bildungspolitische Dummheiten geht.

Text: F.A.Z., 07.02.2006, Nr. 32 / Seite 33
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

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