Kinderpornographie im Internet

Die Spur der Kinderschänder

Von Oliver Jungen

Endstation Stoppschild? So jedenfalls sieht es das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” vor

Endstation Stoppschild? So jedenfalls sieht es das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” vor

14. Mai 2009 Sieht man das Internet vor lauter Warnschildern noch? Eine regelrechte Hysterie scheint ausgebrochen, seit die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an ihrem die Umleitung zu Stoppschild-Seiten vorsehenden „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ arbeitet, dessen erste Beratung im Bundestag am 6. Mai zu einer Wahlkampfschlacht geführt hat: Grüne, Linke und FDP verwarfen das Vorhaben als wirkungslos. Die Regierungsparteien räumten die Beschränktheit des Gesetzes ein, vermerkten aber, dass es sich wenigstens um eine Zugangserschwernis handele.

Die Internetgemeinde schäumt vor Wut und überzieht die Familienministerin („Zensursula“) mit Negativpropaganda. Vorangestellt ist dabei stets das Bekenntnis, man sei selbstverständlich für eine wirksame Bekämpfung von Kinderpornographie. Das ist glaubhaft, auch wenn das Familienministerium einen Generalverdacht gegen Internetnutzer zu hegen scheint: „Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die Sperren zu umgehen.“ Es dürften allerdings kaum die Pädokriminellen selbst sein, die sich gerade zu Wort melden. Doch reicht die Selbstverständlichkeit der Ablehnung aus?

Eines der bittersten Armutszeugnisse unserer Gesellschaft

Hier mag ein eigenes Warnschild angebracht sein. In Frankreich findet man an Bahnübergängen den Hinweis „Un train peut en cacher un autre“. Dass ein Zug einen anderen verdecken kann, gilt auch für diese Debatte. So wichtig die Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung sein mögen, sie dürfen eines nicht vergessen lassen: Es gibt eine Nachfrage nach diesem unvorstellbaren Material. Und das ist eines der bittersten Armutszeugnisse unserer Gesellschaft.

Jüngst hat die englische „Internet Watch Foundation“ (IWF), die Internetkriminalität über eine Melde-Hotline registriert, ihren Jahresreport 2008 vorgelegt. Nur ein sehr kleiner Trost ist es, dass nach dieser Zählung die Zahl der internationalen Websites, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben, um zehn Prozent zurückgegangen ist. Das passt nicht ganz zu den Annahmen des Bundeskriminalamts, auf die sich das Familienministerium stützt, wonach es zwischen 2006 und 2007 eine Steigerung um 111 Prozent gegeben hat. Gezählt wurden hier die eingeleiteten Ermittlungsverfahren der konsequenter ermittelnden Behörde, von denen viele bereits wieder eingestellt sind.

Manche Opfer von Vergewaltigung und Folter sind jünger als zwei Jahre

Ob nun ein kleiner Rückgang oder Zuwachs: In jedem Fall existieren Tausende dieser Websites. Wenig zur Sache tut es, sich über Schätzungen zu streiten, wie es gegenwärtig geschieht, seit der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther - ohne eine Quelle zu nennen - die Zahl von weltweit elf Millionen kinderpornographischen Darstellungen im Internet genannt hat, mit denen ein Umsatz von fünf Milliarden Euro erzielt werde. Auch der zehnte, hundertste oder tausendste Teil aber müsste mit derselben Härte bekämpft werden.

Laut IWF sind 74 Prozent der Kinderpornographie beinhaltenden Domains kommerzieller Natur, und das sind immer noch weit über tausend Websites. Von diesen wiederum enthielten 58 Prozent graphische Darstellungen der Penetration oder der Folter von Kindern: dies gar eine Steigerung um elf Prozent gegenüber 2007. Knapp zwei Drittel der öffentlich misshandelten Kinder seien jünger als zehn Jahre, 24 Prozent jünger als sechs Jahre und vier Prozent gar jünger als zwei Jahre. Tausende von Personen - man wird sagen dürfen: Männern - sind täglich an diesen Darstellungen interessiert. Es scheint sie gerade das absolute Tabu anzuziehen, was der gesellschaftlichen Selbstregulierung über Tabus den Boden entzieht. Man befindet sich außerhalb der Grenzen des Menschlichen.

Mit einem Aufwand von Sekunden das Stoppschild umgangen

Bevor man der Regierung vorwirft, die von Experten für wirkungslos gehaltenen DNS-Sperren gegen Kinderpornographie seien „an Populismus kaum zu überbieten“ - so der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck -, sollte man wenigstens überlegen, ob der jetzige Vorstoß nicht dennoch der Ausgangspunkt dafür sein kann, dieser widerwärtigen Kriminalität mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung endlich den Garaus zu machen. Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, hat sich in dieser Weise erklärt. Und soeben hat mit dem Direktor des Hasso-Plattner-Instituts, Christoph Meinel, auch ein Fachmann für Internettechnologie eine Versachlichung der Debatte angemahnt: Wie bei gedruckten Medien müsse auch im Falle des Internets akzeptiert werden, dass Strafbares nicht veröffentlicht wird.

Damit allerdings ist man schon mitten in die Diskussion geraten, denn was die Gemüter erhitzt, ist ebendie Ausrichtung auf Überwachung des Traffics. Deutsche Provider sollen per Gesetz - und somit über eine schon bestehende Vereinbarung mit den fünf großen Providern hinaus - dazu verpflichtet werden, Anfragen an ihre DNS-Server nach solchen Seiten, die vom BKA als kinderpornographisch qualifiziert und auf einer täglich aktualisierten Liste geführt werden, auf eine Stoppschild-Seite umzuleiten. Dies lässt sich lächerlich leicht umgehen, indem man etwa einen ausländischen DNS-Server benutzt: ein Aufwand von wenigen Sekunden.

Fallensteller könnten harmlose Websurfer beim BKA denunzieren

Besonders erregt sind die Gegner über die Verschärfung des Gesetzentwurfs auf Betreiben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wonach personenbezogene Daten eines Nutzers erfasst werden, sobald er auf eine Stoppschild-Seite gelangt. Noch unklar scheint, ob für deren Weitergabe eine richterliche Genehmigung vorliegen muss. Darauf angesprochen, mahnt auch Hilgers eine Nachbesserung an: „Man darf nicht einfach Daten speichern.“ Constanze Kurz vom Chaos Computer Club weist auf das größte Problem hin, den leichtgemachten Missbrauch: „Man kann Fallen stellen im Netz.“ So könnten Nutzer durch vermeintlich harmlose Links auf Websites oder in E-Mails dem BKA als potentielle Pädokriminelle denunziert werden.

Es geht dem Bundesfamilienministerium also nicht um eine Entfernung des strafbaren Materials, sondern darum, dieses schwerer erreichbar zu machen und Anfragen zwecks Strafverfolgung zu protokollieren. Man verweist darauf, dass so etwa in Norwegen, wo 2004 die erste Kinderporno-Sperre eingeführt wurde, 15.000 bis 18.000 Zugriffe täglich verhindert würden. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hält dagegen, der größte Teil dieser Klicks werde durch Suchmaschinen generiert. Die Sperrtechnik wurde bald nach Schweden exportiert, wo die Polizei schon 2007 darauf drängte, auch die Tauschbörse Pirate Bay auf die Liste zu setzen. Mehrere der vermeintlich geheimen Listen sind im Netz aufgetaucht, darunter die dänische und die finnische (in ihrer Echtheit allerdings umstritten). Auch die Schweizer Liste soll zum Kauf angeboten worden sein. Das wäre nun tatsächlich eine Dienstleistung für Pädokriminelle. Wichtig ist auch, dass die Sperren von der schwedischen Polizei nicht für ein Erfolgskonzept gehalten werden, weil sich das angebotene Material auch nach Jahren nicht verringert habe.

Ein Vorwurf: die Konzentration auf die Sperrung bedeute „Täterschutz“

Wäre es mithin nicht viel effektiver, gegen die Angebote selbst vorzugehen? Reflexartig zieht sich die Bundesregierung auf die Position zurück, dem Internet sei mit nationalem Recht nicht beizukommen. Gegen die Dokumentation von Kindesvergewaltigungen aber gibt es in so gut wie jedem Land eine rechtliche Handhabe. Erstaunlich ist zudem, dass auf den aufgetauchten Listen sehr viele Seiten zu finden sind, die auf amerikanischen und europäischen Servern beheimatet sind. Geradezu blamiert stand das Bundesfamilienministerium im Februar da, als die Kinderschutzorganisation „Care Child“ sich in einem Test zwanzig dieser Seiten vorknöpfte und die Provider anschrieb. Innerhalb weniger Stunden waren sechzehn Domains abgeschaltet, drei weitere wurden einer glaubhaften Prüfung unterzogen. Selbst eine Taskforce weniger Beamter könnte also mit kleinen Mitteln eine sehr große Reduzierung der inkriminierten Seiten herbeiführen.

Der Verein „Trotz allem“, eine Beratungsstelle für weibliche Missbrauchsopfer, erhob daher in einem offenen Brief an die Familienministerin den schweren Vorwurf, die Konzentration auf die Sperrung von Internetseiten bedeute „Täterschutz“. Ähnlich hat sich die gemeinnützige „Gesellschaft für Informatik“ geäußert und die Behörden nachdrücklich aufgefordert, „unverzüglich gegen die ihnen bekannten Provider von Kinderpornographie strafrechtlich vorzugehen, die relevanten und behördenbekannten Server unverzüglich stilllegen zu lassen und ebenfalls gegen alle diejenigen strafrechtlich vorzugehen, die kinderpornographische Inhalte abrufen und tauschen“.

Schon werden Rufe nach weiteren Zugriffsblockaden laut

Pädophile dürfte das Vorhaben Ursula von der Leyens jedenfalls wenig schrecken. Private Tauschringe, in denen nach Meinung mancher Experten wie dem Rechtsanwalt Udo Vetter die allergrößte Menge kinderpornographischen Materials kursiert, werden von dem neuen Gesetz überhaupt nicht erfasst. Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur in Bezug auf die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Netz, sondern auch, so ist aus den Reihen der FDP zu hören, hinsichtlich der Anmaßung von Länderkompetenzen (Gefahrenabwehr) durch den Bund. Völlige Intransparenz bei der Kontrolle der Sperrlisten machen den legislativen Fehltritt komplett, in dem viele Gegner eine Strategie erkennen. Es gehe wohl, so schrieb das Computermagazin „c't“, „nur um die Installation der Sperren selbst“. Sehr bald könnten weitere unliebsame Inhalte aufgenommen werden, die einmal installierte Technik zur Zensur ausgebaut werden.

Tatsächlich werden Stimmen laut, deutlich mehr Seiten auf die Liste zu setzen. So fordert etwa Heinrich Sievers, Leiter des Glücksspiel-Referats im hessischen Innenministerium, Zugriffsblockaden bei Urheberrechtsverletzungen und ausländischen Glücksspielangeboten. Für diese Entwicklung spricht auch, dass sich die verschiedenen Länderlisten sehr stark unterscheiden: Zwischen 1000 und 8000 Websites sollen aufgeführt sein, obwohl sie sich doch sehr stark gleichen müssten. Der Schilderwald mittels DNS-Sperren ist wohl sicher kein geeignetes Instrument für die notwendige Verrechtlichung des Online-Universums.

Sogar Missbrauchsopfer erwarten von dem Gesetz nichts Gutes

Bitter mag es für das Bundesfamilienministerium sein, dass sich sogar Missbrauchsopfer von ihm abkehren. Christian Bahls hat die Initiative Mogis, „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“, gegründet, die sich im Netz großer Beliebtheit erfreut. Bahls und seine Mitstreiter glauben nicht an einen auch nur minimalen Erfolg im Kampf gegen Vergewaltigungsdokumentationen durch die geplante Änderung des Telemediengesetzes. Sie befürchten vielmehr, erneut missbraucht zu werden, diesmal für die Einführung einer Internetzensur. Aufgrund ihrer Vorgeschichte seien jedoch gerade sie besonders sensibilisiert für den Schutz der Privatsphäre im Internet.

Bahls unterstützt wie nahezu die gesamte Bloggerwelt eine Online-Petition gegen das für „undurchsichtig und unkontrollierbar“ gehaltene Gesetzesvorhaben. Diese hat alle Rekorde gebrochen, weil das für eine Anhörung der Petenten in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages nötige Quorum von 50.000 Mitzeichnern innerhalb weniger Tage erreicht wurde. Inzwischen ist man bereits bei mehr als 75.000 Mitzeichnern angelangt, die Frist läuft noch bis zum 16. Juni. Das Bundesfamilienministerium hat reagiert - auf seine Weise. In einer Stellungnahme freut man sich darüber, dass die Petition „die Intention der Bundesregierung stützt“. Man beruft sich dabei auf die auch hier zu findende, selbstverständliche Ablehnung von Kinderpornographie und - lässt den eigentlichen Inhalt der Petition außen vor. Die Einwender sind inzwischen aus dem Häuschen und rufen zum „Widerstand“ auf, unter anderem weil der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz verlauten ließ, die Petition der „sehr engagierten“ Gegner habe keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren.

Furchtbar wäre es, wenn das Vorgehen gegen Kinderpornographie darunter litte. Gerade die technisch versierten Gegner des geplanten Gesetzes sind jetzt gefragt, denn ein Netz, das für sich in Anspruch nimmt, ein neues demokratisches Bewusstsein zu entwickeln, kann diese Barbarei nicht dulden. Vielleicht sogar lässt sie sich hier wirksamer bekämpfen als je zuvor, mit Rückwirkung auch auf jenen Bereich, wo der Kindesmissbrauch immer noch am häufigsten stattfindet: die Familie. Der jetzige Aufbruch darf nicht folgenlos bleiben.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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