
Der Satz war ein Kommentar zum zitierten Text auf der Titelseite, in dem es heißt: "(Zwei wurden) bereits umgebracht. Wie weit reicht der starke russische Arm
n o c h ? Bis in den Westen?"
Das "noch" impliziert ja eine Fortsetzung des "bereits" Geschehenen und damit russische Täterschaft in dem Londoner Fall. Der Satz "Bis in den Westen?" stellt also eine Frage, die der vorherige Text schon beantwortet hat und ist also unlogisch.
Ob die Aussage die Wirklichkeit wiedergibt, ist eine andere Sache.

Herr @Jonas Hesselbrinck, Sie schrieben:
"Der russische Arm reicht ganz fraglos bis in den Westen, denn der besagte KGB-Mann wurde schließlich in London ermordet."
Schmunzeln, über Ihrer Argumntation sollten Sie noch einmal in Ruhe nachdenken.
Die "Russen" (die beschuldigten russischen Staatsbürger)hatten jedenfalls darauf hingewiesen, daß der ehemelige KGB-Agent in London durch den britischen "Geheimdienst" getötet worden ist.
Mir erscheinen beide Versionen gleicher Maßen "stichhaltig".

Auf der Titelseite im Inhalt zu diesem Artikel:
“Bei Neugier Mord - Eine Journalistin und ein KGB-Mann wurden bereits umgebracht. Wie weit reicht der starke russische Arm noch? Bis in den Westen? Ein Ortstermin in London.”
Der russische Arm reicht ganz fraglos bis in den Westen, denn der besagte KGB-Mann wurde schließlich in London ermordet.